Guten Tag,
hier einige Fragen die sich mit der Zeit so ergeben haben:
Ausgangslage ist, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ein Unterhaltstitel dem Kind gegenüber vorliegt.
1. Der Kindesvater gibt die Tochter der neuen Freundin mit in den Kurzurlaub nach Polen und ist selbst nicht dabei, darf er das?
2. Mutter hat alleiniges Sorgerecht, darf sie einer Reise außerhalb Deutschlands auch nicht zustimmen?
3. Bei Unterhaltsberechnung wird volles Kindergeld abgezogen, warum ist das so?
4. Vom Vater geht keinerlei Kommunikation, betreffend des Kindes aus, das geschieht alles über die neue Partnerin, muss das sein?
Danke vorab für die Antworten.
Umgang Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Okay, ich fang mal an. Sorgerecht ist eines der am meisten überschätzten Rechte im Familienrecht. 90 % aller Entscheidungen, wenn nicht sogar mehr sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. So, nun zu den Fragen.
1. Ich halte einen Kurzurlaub für eine Alltagsentscheidung. Wahrscheinlich grenzwertig, da müsste man genau auf den Einzelfall gucken. Aber nichts weltbewegendes.
2. Hier ist zu unterscheiden. Ausland ist ja nicht gleich Ausland. Ohne Genehmigung der Sorgeberechtigten ist ganz sicher kein Urlaub in Palästina oder Syrien möglich. Aber Österreich oder andere EU-Länder, was spricht denn dagegen? Wenn da grundlos die Genehmigung verweigert wird, dann hast Du ganz schnell ein Gerichtsverfahren an der Backe und das muss doch nicht sein.
3. Wir haben hier keine hellseherischen Fähigkeiten. Grundsätzlich ist nur das hälftige Kindergeld mit dem Unterhalt zu verrechnen (Regel), aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen, in denen das Kindergeld voll in die Berechnung einfließt. Wer hat die Unterhaltshöhe den berechnet? Existiert ein Titel?
4. Was muss denn kommuniziert werden? Meist gibt es doch nicht viel, was da rübergebracht werden muss, zumindest nicht vom Umgangselternteil aus. Wenn Du mit seiner Neuen nicht reden willst, dann sagst Du es ihr. Was soll er Dir denn berichten?
Ich hab das Gefühl, dass Du das im Augenblick alles viel zu verkrampft siehst. Könnte das sein? Das hilft niemandem, vor allen Dingen nicht dem Kind.
wirdwerden
ich mache es mal kürzer:
1) Ja. Der Vater darf der neuen Freundin das Kind mitgeben.
2) Da ein Kurzurlaub innerhalb der EU nicht die Zustimmung des Sorgerechtsinhabers erfordert, ist es egal, ob die Mutter zustimmt, oder nicht.
3) Abzug des ganzen Kindergeldes ist bei minderjährigen Kindern ungewöhnlich. Wo wohnt das Kind denn normalerweise? Bei der Mutter, beim Vater, oder woanders? (Da könnte evtl. der Grund liegen.)
4) Wenn der Vater nicht mit der Mutter kommunizieren will, kann die Mutter das nicht erzwingen. Die Mutter muss aber auch nicht mit der Freundin des Vaters kommunizieren. Die Folge wäre also gar keine Kommunikation. Ob das besser ist?
-- Editiert von drkabo am 22.05.2017 01:05
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@ drkabo: so ungewöhnlich ist das mit dem Kindergeld gar nicht. Es gibt eine Reihe von Konstellationen, in denen das Kindergeld voll zur Anrechnung kommt. Nur, die sind meist verdeckt, bzw. den Betroffenen nicht klar.
wirdwerden
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