Umgang Vater

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
sanoj
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang Vater

Guten Tag,

hier einige Fragen die sich mit der Zeit so ergeben haben:
Ausgangslage ist, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ein Unterhaltstitel dem Kind gegenüber vorliegt.
1. Der Kindesvater gibt die Tochter der neuen Freundin mit in den Kurzurlaub nach Polen und ist selbst nicht dabei, darf er das?
2. Mutter hat alleiniges Sorgerecht, darf sie einer Reise außerhalb Deutschlands auch nicht zustimmen?
3. Bei Unterhaltsberechnung wird volles Kindergeld abgezogen, warum ist das so?
4. Vom Vater geht keinerlei Kommunikation, betreffend des Kindes aus, das geschieht alles über die neue Partnerin, muss das sein?

Danke vorab für die Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Okay, ich fang mal an. Sorgerecht ist eines der am meisten überschätzten Rechte im Familienrecht. 90 % aller Entscheidungen, wenn nicht sogar mehr sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. So, nun zu den Fragen.

1. Ich halte einen Kurzurlaub für eine Alltagsentscheidung. Wahrscheinlich grenzwertig, da müsste man genau auf den Einzelfall gucken. Aber nichts weltbewegendes.

2. Hier ist zu unterscheiden. Ausland ist ja nicht gleich Ausland. Ohne Genehmigung der Sorgeberechtigten ist ganz sicher kein Urlaub in Palästina oder Syrien möglich. Aber Österreich oder andere EU-Länder, was spricht denn dagegen? Wenn da grundlos die Genehmigung verweigert wird, dann hast Du ganz schnell ein Gerichtsverfahren an der Backe und das muss doch nicht sein.

3. Wir haben hier keine hellseherischen Fähigkeiten. Grundsätzlich ist nur das hälftige Kindergeld mit dem Unterhalt zu verrechnen (Regel), aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen, in denen das Kindergeld voll in die Berechnung einfließt. Wer hat die Unterhaltshöhe den berechnet? Existiert ein Titel?

4. Was muss denn kommuniziert werden? Meist gibt es doch nicht viel, was da rübergebracht werden muss, zumindest nicht vom Umgangselternteil aus. Wenn Du mit seiner Neuen nicht reden willst, dann sagst Du es ihr. Was soll er Dir denn berichten?

Ich hab das Gefühl, dass Du das im Augenblick alles viel zu verkrampft siehst. Könnte das sein? Das hilft niemandem, vor allen Dingen nicht dem Kind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

ich mache es mal kürzer:
1) Ja. Der Vater darf der neuen Freundin das Kind mitgeben.
2) Da ein Kurzurlaub innerhalb der EU nicht die Zustimmung des Sorgerechtsinhabers erfordert, ist es egal, ob die Mutter zustimmt, oder nicht.
3) Abzug des ganzen Kindergeldes ist bei minderjährigen Kindern ungewöhnlich. Wo wohnt das Kind denn normalerweise? Bei der Mutter, beim Vater, oder woanders? (Da könnte evtl. der Grund liegen.)
4) Wenn der Vater nicht mit der Mutter kommunizieren will, kann die Mutter das nicht erzwingen. Die Mutter muss aber auch nicht mit der Freundin des Vaters kommunizieren. Die Folge wäre also gar keine Kommunikation. Ob das besser ist?


-- Editiert von drkabo am 22.05.2017 01:05

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ drkabo: so ungewöhnlich ist das mit dem Kindergeld gar nicht. Es gibt eine Reihe von Konstellationen, in denen das Kindergeld voll zur Anrechnung kommt. Nur, die sind meist verdeckt, bzw. den Betroffenen nicht klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen