Umgang auf Distanz

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Umgang auf Distanz

Hallo Forum,

Angenommen Mutter und Vater eines Kindes leben getrennt und rein geografisch liegen 500km zwischen den beiden Wohnorten (unterschiedliche Bundesländer -> unterschiedliche Ferienzeiten). Das Kind ist schulpflichtig (erste Klasse).

Das Kind lebt beim Vater und die Mutter hat einmal im Monat Umgang. Die Mutter fordert nun ein - um sich selber die Zeit der Fahrt zu sparen - dass das Kind in den Zug / das Flugzeug gesetzt werden soll und den Weg alleine (mit Fremd- Betreuung) zurücklegen soll.
Da es für das Kind ein sehr großer Aufwand ist wegen effektiv einem Tag Umgang 1.000km an einem Wochenende zu reisen, lehnt der Vater dies ab. Er erwartet, dass die Mutter das Kind im häuslichen Umfeld besucht.

Gibts dazu eine Rechtslage / Meinungen? Ab wann kann man einem Kind diese Tortur antun?

Gruß,
Joe



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11 Antworten
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#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Joe,

angenommen ist eine sehr wage Bezeichnung.
Ich sehe es so das die Trennung noch nicht vollzogen ist und das Du dich vorher erkundigen willst.

Angenommen ihr trennt Euch und das Kind geht wirklich mit zum Vater, ist die Mutter zum Umgang berechtigt. Wird nach der Trennung durch den Vater zusätzlich eine Umgangserschwerende Entfernung geschaffen hat sich der Vater an den zusätzlich anfallenden Kosten zu beteiligen. Somit hat die Mutter das Recht zu Verlangen das sich der Vater an der Realisierung des Umgangs beteiligt und kann somit verlangen das das Kind in ein Flugzeug oder den Zug gesetzt wird. Sie könnte ggf. auch verlangen das das Kind zu ihr gebracht wird.

Anders sieht es aus hat die Mutter die Entfernung zwischen sich und dem Kind geschaffen, dann ist sie selber für die Realisierung des Umgangs verantwortlich.
Also das Holen und das Zurückbringen.

Allgemein ist aber allein der Wochenendumgang in den meisten Fällen von Freitag bis Sonntag geregelt, somit Freitag 500 km und Sonntag 500 km.
Das betrifft viele Kinder, von Tortur kann hier nicht die Rede sein.
Um die Reisen zu sparen könnte sich die Mutter auch vot Ort eine anderweilige Unterkunft suchen (Freunde, Pension usw.).

Man sollte hier in erster Linie an das Kind denken und den größt möglichen Umgang ermöglichen (beidseitig) und nicht noch versuchen dem anderen Steine in den Weg zu legen.

Im Allgemeinen geht das Kind im Falle einer Trennung erstmal zur Mutter und dann müßte der Vater in diesem Falle suchen wie er Umgang gestaltet werden kann und wer die Entfernungen geschaffen hat...

Ich hoffe ich konnte helfen.


MfG

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#2
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

@Jumpel: hast Du für Deine Aussagen auch irgendwelche Quellenangaben? Sowas habe ich ja noch nie gehört...
(lasse mich aber gerne durch Fakten vom Gegenteil überzeugen)

Ich würde versuchen, eine andere Umgangsregelung zu finden. Ich hatte eine ähnliche Situation gehabt (600 KM Entfernung) und meine Tochter kam einfach öfters in der Ferien zu mir. Letztendlich haben wir so sogar mehr gute nutzbare Zeit gehabt, als immer nur für 1,5 Tagen am zweiten WE.

Letztendlich geht es beim Umgangsrecht immer um das Wohl der Kinder - jedwede Regelung wird sich daran messen lassen müssen. Und letztendlich sollten daran zuallererst die Eltern denken...

Just my 2 Cents

vg, Disso

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#3
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Disso, Hallo Jumpel,

Wir sind eigentlich schon einen großen Schritt weiter. Mein Kind lebt seit 5 Jahren bei mir. Die Mutter hat den Umgang von ursprünglich 2 Wochen auf 3 Wochen und schliesslich auf den Monats- Rhythmus umgestellt. Sie hat die räumliche Distanz geschaffen und möchte nun auch nicht mehr die Zeit investieren, die Strecke zurück zu legen.

In der Regel kommt mein Kind übermüdet und aufgeregt von den Umgangskontakten zurück (was ja sicherlich aufgrund der Aufregung auch ganz normal ist). Nachdem mein Kind aber dieses Jahr eingeschult wird, möchte ich schlicht vermeiden, dass es eine halbe Woche braucht wieder in seinen Bio- Rythmus zu kommen. Ich unterstütze den Umgang mit der Mutter, wo ich nur kann - hätte diesen nur gerne (im Sinne des Kindes) so realisiert, dass die Mutter anreist.

Gibt es dazu irgendwelche Urteile / Entscheidungen bzw. Meinungen, die sich aus Gerichts- Beschlüssen ableiten lassen.

Vielen Dank. Joe

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Vielleicht mal eines ganz klar: die Mutter "besucht" das Kind nicht in Räumen des Vaters. Die Mutter hat - im Interesse des Kindes - einen Anspruch darauf, dass das Kind an ihrem Leben, in ihren Räumlichkeiten teilnimmt. Heisst ja auch nicht Besuchsrecht, sondern Umgangsrecht.

Bei durchschnittlich 14 Wochen Schulferien im Jahr, zuzüglich den langen Brückenwochenenden sollte es doch möglich sein, eine Lösung zu finden. Also, seltener, dafür aber länger. Weiterhin gibt es sowohl von der Bahn als auch von den Fluggesellschaften (da weiss ich im Augenblick nicht, ab welchem Alter) preisgünstige Angebote für betreuten Transport von Kindern. Das wäre doch eine Lösung. Ganz sicherlich ist keine Lösung, dass das Kind von der Mutter in den Räumen des Vaters "besucht" wird.

wirdwerden

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#5
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Das der Umgang bei euch vor Ort stattfindet, ist nicht Sinn der Sache, und ich persönlich habe noch nie vor Urteilen gelesen oder gehört, wo dieses augrund der Distanz so gehandhabt wird.

Du schriebst, dass euer Sohn seine Mutter 1x im Monat sieht. Alle 4 Wochen ist wirklich nicht oft und ich würde den Umgang erst einmal lassen, wie er zurzeit ist. Und abwarten, wie starkt euren Sohn die Fahrerei am Umgangs-WE dann im Schulalltag tatsächlich beeinträchtigt. Natürlich sind 500 km pro Weg eine lange Strecke, dass steht fest. Aber Kinder werden auch älter und "unempfindlicher" und können solche Sachen oft besser wegstecken, als Eltern es im Vorfeld manchmal glauben.

Alles Gute!



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Der Umgang in der Wohnung des/der Ex ist normalerweise für Kleinstkinder vorgesehen. Und das wars.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

bitte nicht darauf festnageln, aber ich meine, dass die Kosten des Umgangsrechtes derjenige alleine zu tragen hat, der es wahrnimmt. In diesem Falle also die Mutter.

Weiterhin meine ich, dass eine selbstständige Reise erst in einem Alter von 12 (oder sogar 14) zugemutet werden darf.

Ich würde einfach mal danach googeln oder beim JA erkundigen (noch besser natürlich bei einem Fachanwalt für Familienrecht).

Nicht die feine Art, aber eben auch möglich: einfach auf entsprechende Fragen der Mutter nur antworten, dass sie das Kind gerne am Datum/Zeit abholen kann. Und am Datum/Zeit auch wieder abzugeben hat. Wenn sie damit nicht einverstanden ist, soll sie sich um die rechtliche Situation kümmern und Dich mit entsprechenden Hinweis auffordern, etwas zu tun. Schließlich will sie etwas von Dir und nicht umgekehrt.
Wäre aber nicht mein Weg - lieber erkundigen und mit ihr reden. Falls das nichts fruchtet (und ich im Recht wäre mit meiner Meinung), würde ich es darauf ankommen lassen.

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Joe_m900
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Forum,

Vielleicht noch ein paar Details:
Es war nicht so gemeint, dass die Mutter in meiner Wohnung den Umgang warnehmen soll, sondern in meiner Stadt. Das haben wir ganz am Anfang auch knapp 2 Jahre so gehandhabt. Ich wüsste nicht, warum man das nun nicht wieder machen könnte; insbesondere da ja eine Einschulung erschwerend hinzukommt.

Ich möchte in keiner Weise einen Umgang unterbinden; ich bin nur der Meinung, dass ein Kind mit 6 Jahren noch nicht alleine im Flugzeug / der Bahn sitzen sollte (ganz unabhängig davon, dass es sicherlich qualifizierte Leute gibt, die hier professionell unterstützen).

Rein objektiv (unabhängig von den Eltern - es spielt keine Rolle, welcher der Elternteile nun der "Arme" ist und reisen müsste oder nicht) betrachtet, soll das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es das tut, wenn ich mein Kind einmal im Monat einem fremden Menschen an die Hand gebe, mit dem mein es die nächsten 5 Stunden verbringen soll.

Gibt es da keine Grundlage? Uns bitte keine Partei für einen der Elternteile ergreifen; mich interessiert das Interesse des Kindes aus rechtlicher Sicht.

Danke und schönen Gruß,
Joe

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#9
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es für so etwas allgemein gültige Regeln gibt und schon gar keine Gesetze. Es würde bei Uneinigkeit wohl auf eine gerichtliche Einzelfallprüfung hinauslaufen, bei der dann bestimmt wird, wer was wann zu tun hat.

Erkundige Dich doch einfach mal beim JA wie die dazu stehen.

vg, Disso

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ist doch interessant, dass hier ein Vater genau die Argumente bringt, die auch normalerweise die Mütter bringen, um den Umgang zu erschweren. Ist wohl doch nicht geschlechtsabhängig. Doch, auch ein 6-jähriges Kind kann man stundenweise in fremde Obhut geben. Tut man ja auch in der Schule, im Hort. Geht, und ist zumutbar. Diese Zugfahrten, mit Betreuung sind wohl auch wesentlich kindgerechter als das stundenlange Sitzen im Auto. Die Betreuerin bringt Spielzeug mit, es wird gemalt, "mensch-ärgere-dich-nicht" gespielt und vieles mehr. Was spricht dagegen?

wirdwerden

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#11
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde glatt wetten, dass, wenn der TE, weiblich gewesen wäre, sämtliche Antworten absolut gegenteilig augefallen wären - Dann hätte man in fast jedem Thread Worte wie wie Umgangsboykott oder Umgangsvereitelung lesen können. Und dass der Kontakt zum KV um absolut jeden Preis stattzufinden hat.

Amused Grüße



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