Umgang außerhalb Umgangszeiten / Vatertag, Geburtstag etc?

5. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
kumaa99
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgang außerhalb Umgangszeiten / Vatertag, Geburtstag etc?

Wir sind geschieden und das Umgangsrecht ist geklärt.
Beide ABR / Sorgerecht in Bayern.
Die Mutter hat die Kinder und in Ihrer Zeit ist mein Geburtstag.
Wir hatten dies immer so abgemacht, dass ich die Kinder an diesen Tagen, wenn es mein Geburtstag oder Vatertag bzw. Geburtstag des Kindes ist - ich 3 Stunden lang Zeit verbringen darf.

Jetzt verbietet sie mir das und meint, es täte den Kindern nicht gut.

Kann Sie denn das machen? Gibt es hier Gerichtsurteile?
Danke.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von kumaa99):
Gibt es hier Gerichtsurteile?
Kein vernünftiger Richter würde solch eine Frage ausurteilen, wenn er von den Beteiligten dazu nicht gezwungen wird. Nahezu alle Umgangsentscheidungen basieren auf gerichtlich gebilligten Vergleichen, in denen das Gericht keine weitere Funktion hatte, als den Streit der Eltern unter Anwesenheit von Jugendamt, ggf. Rechtsanwälten und Verfahrensbeiständen zu moderieren und zu protokollieren. Wer dazu Lust hat, kann es immer wieder auf diese kostenpflichtige Talkshow anlegen. Das, was dort vereinbart wird, ist dann dingfest.

Ich persönlich halte sowohl den Geburtstag des Vaters als auch erst Recht den Vatertag für völlig belanglose Events und hätte da weitaus geschicktere Lösungen im petto, als mich mit der Ex darüber zu streiten.

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#2
 Von 
kumaa99
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ich persönlich halte sowohl den Geburtstag des Vaters als auch erst Recht den Vatertag für völlig belanglose Events und hätte da weitaus geschicktere Lösungen im petto, als mich mit der Ex darüber zu streiten.


Und was wäre das?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von kumaa99):
und das Umgangsrecht ist geklärt.

Prima.

Durch wen konkret und was konkret findet sich dort zu dem Thema "Geburtstag oder Vatertag bzw. Geburtstag des Kindes"?



Zitat (von kumaa99):
Kann Sie denn das machen?

Komische Frage – sie macht es doch schon ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kumaa99
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kumaa99):
Kann Sie denn das machen?
Komische Frage – sie macht es doch schon ...


Nein - Bis jetzt nur gesagt. Es ist noch nicht geschehen.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kumaa99):
und das Umgangsrecht ist geklärt.
Prima.
Durch wen konkret und was konkret findet sich dort zu dem Thema "Geburtstag oder Vatertag bzw. Geburtstag des Kindes"?


Vatertag steht drin und ist geregelt. Genauso wie Muttertag.
Seit der Trennung waren an meinen Geburtstagen die Kinder immer mit mir unterwegs.

Dieses Jahr will sie das nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wie begründet die Mutter die Änderung Ihrer Haltung?
In meiner Patchworkfamilie waren Geburtstag der Mutter und Muttertag extrem wichtig, der des Vaters war völlig egal, vom Vatertag mal gar nicht zu reden. Die mütterlichen Ehrentage wurden vorab im Umgangsplan berücksichtigt, ging das nicht, waren die Kinder natürlich bei ihr. Dafür ein Fass aufzumachen ist pure Energieverschwendung. Denn dann wird der Wille der Mutter auf die Kinder projiziert und werden ihn als ihren wieder geben.
Feier den Geburtstag nach, wenn er nicht auf deine Umgangszeit fällt und gut ist.

Signatur:

Viele Grüße mikkian

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kumaa99
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mikkian):
Wie begründet die Mutter die Änderung Ihrer Haltung?

Die Kinder sind dann aus dem 14-tägigen-Intervall geworfen und sie brauchen Stabilität und Haltung.
Ebenso die Mitarbeiter des Jugendamtes. Beide haben sich abgesprochen.

Für mich ein totaler Quatsch.

Zitat (von mikkian):
Feier den Geburtstag nach, wenn er nicht auf deine Umgangszeit fällt und gut ist.

Ja das mache ich - Dann habe ich Geburtstag, wenn die Kinder da sind :)
Es geht zum Leiden der Mutter nach hinten, für sie immer los und die Kinder leiden darunter.
So langsam erkennen sie selbst, was alles schiefläuft bei ihr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von kumaa99):
Die Kinder sind dann aus dem 14-tägigen-Intervall geworfen und sie brauchen Stabilität und Haltung.

Tja, das gibt dann bei Behörden und Gericht volle Punktzahl...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39352 Beiträge, 14146x hilfreich)

Meine Güte, dann holt man den Geburtstag eben am nächsten Umgangswochenende nach. Wo ist das Problem? Es ist doch absolut üblich, diese Tage (inkl. der Kindergeburtstage) an Wochenenden zu feiern. Ich verstehe diesen Zirkus wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich kann das Anliegen gut nachvollziehen! Insbesondere, wenn es bis jetzt ja wohl unproblematisch war.

Wie alt sind die Kinder?

Signatur:

Viele Grüße mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kumaa99
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Güte, dann holt man den Geburtstag eben am nächsten Umgangswochenende nach. Wo ist das Problem? Es ist doch absolut üblich, diese Tage (inkl. der Kindergeburtstage) an Wochenenden zu feiern. Ich verstehe diesen Zirkus wirklich nicht.


Vielleicht gibt es Menschen denen dieser Tag wichtig ist. Genauso wie Vatertag? Denk mal drüber nach ;)

Zitat (von mikkian):
Ich kann das Anliegen gut nachvollziehen! Insbesondere, wenn es bis jetzt ja wohl unproblematisch war. Wie alt sind die Kinder?

Bisher war das immer ein Tag, an dem ich eigentlich keinen Umgang hätte und es war nie ein Problem.
Die Kinder hatten auch schon was gebastelt und wissen den Tag (zumindest die Große).

sind 6-10

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

In dem Alter nimmt Kindern m. E. ein Ausnahmetag bei Papa zu seinem Geburtstag nicht Halt und Stabilität. Wenn die Mutter aber nicht (mehr) will, wird sie genug Beispiele und Begründungen finden, warum das genau so ist. Mein Rat: Lass dich auf das Spiel nicht ein, halte dich an die bestehenden Umgangszeiten, mach die eine schöne Nachgeburtstagsfeier mit den Kids und genieße das. Ist eh besser, als drei Stunden, wo man immer auf die Uhr schaut. Spannend wird es vielleicht, wenn die Mama mal in deiner Umgangszeit Geburtstag hat :devil:
Alles Gute für euch!

Signatur:

Viele Grüße mikkian

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