Umgang mal anders

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb534842-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mal anders

Hallo,

Ich habe mal eine andere Situation,

Ich schildere mal:

Meine Kinder M7 u. W10 sind bei der Mutter groß geworden.
Wir haben uns damal recht früh getrennt und ich habe alle 14Tage meine Kids abgeholt und zurück gebracht.

In der zwischenzeit habe ich auch meine Richtige Große Liebe Gefunden Sie Geheiratet mit ihr ein Haus gekauft und ein gemeinsames Kind mit Ihr.

Vor Gut 1,5Jahren hatte die KM ihren 6 Freund nach der Trenung den Kindern vorgestellt, und ihnen gleich berichtet, das Sie mit dem neuen und den Kindern 280Km weck zieht vom KV also von mir.

Ich habe davon erfahren als die Kinder sich besorgt an mich gewant haben.

Ich habe mich an meinen Anwalt gewant, und das volle Program ist gestartet. 1.Gerichtstermin, 2. Termin beim Verfahrensbeistand, 3. 4. 5.6.7.8.9.10 Termin bei einer Gutachterin.
11.Termin Gericht.

Zwischen durch wollte sie Hals über Kopf gegen den willen vom gericht verziehen.
Ich habe sofort bei einem Rechtspfleger eine Einsweiligeverfügung erwirken lassen das die Kinder in der Nähe bleiben müssen bis das Verfahren beendet ist.

Beim Gerichts Termin wurde in einer Einigung festgehalten das die KM weckzieht und die Kinder Bei mir Leben bleiben.

Demnach hat Sie jetzt die Kinder an den Besuchs wochenenden.

Sie ist immer Unpünktlich.
Wir können nicht richtig Planen.
Jetzt hat sie die Kinder Abgeholt, und schreibt mich an wan ich die Kinder Abhole..... aus 280km Endfernung...

Jetzt meine Frage da ich keine Paragrafen zum thema Holen/Bringen beim Umgangsrecht finde.

Muss ich die Kinder Abholen/Bringen? Sie ist doch weck gezogen?

Kann ich meine Kosten bei ihr Offiziel anmelden wen ich wirklich da hinfahre weil Sie die Kinder nicht bringt?

Kann ich das nächste besuchs Wochenende auf Tage weise einschränken, also ohne übernachtung da die Sorge besteht das Sie die Kinder wieder nicht zurück bringt.

Was würden Sie mir raten?
Jugendamt? Anwalt? Antrag über das letzte Verfahren beim Rechtspfleger?



Bitte endschuldigen sie Tippfehler mein 6qcm Daumen ist zu groß für die Zarten Handy Tastaturen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von fb534842-90):
Muss ich die Kinder Abholen/Bringen? Sie ist doch weck gezogen?
Nein, das ist Sache des Umgangsberechtigten. Und wer zudem noch die Entfernung schafft, muß sich eben mit Mehrkosten abfinden.

Zitat (von fb534842-90):
Kann ich meine Kosten bei ihr Offiziel anmelden wen ich wirklich da hinfahre weil Sie die Kinder nicht bringt?
"Anmelden" können Sie, was Sie wollen - aber was passiert, wenn Sie sich weigert? Wollen Sie wirklich einen Krieg um jedes Mal starten? Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. Der zu zahlende Unterhalt ist tituliert?

Zitat (von fb534842-90):
Kann ich das nächste besuchs Wochenende auf Tage weise einschränken, also ohne übernachtung da die Sorge besteht das Sie die Kinder wieder nicht zurück bringt.
Nein, eigenmächtig dürfen Sie nichts beschränken. Es ist gerichtlich festgelegt, wer die Kinder wann hat - daran müssen sich beide Seiten halten.

Zitat (von fb534842-90):
Sie ist immer Unpünktlich.
Wir können nicht richtig Planen.
Was genau heißt das? Sie kommt statt Freitags erst Samstags oder statt um 12 erst um 14 Uhr? Was plant man an diesen Tagen? Es könnte immer ein Stau sein oder was auch immer... ;) .

Zitat (von fb534842-90):
Bitte endschuldigen sie Tippfehler mein 6qcm Daumen ist zu groß für die Zarten Handy Tastaturen
Kein Problem, dann liest man sich nach dem Schreiben den Text nochmal durch und korrigiert dann. Geht auch mit großen Daumen.

Ob ein Anwalt da hilfreich sein kann, kann ich nicht wirklich beurteilen. Das Jugendamt sitzt halt bei Ihnen vor Ort, nicht bei der Kindsmutter.. Aber da gibt es andere hier im Forum, die das vielleicht besser beurteilen können als ich.

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