Hallo,
Ich habe mal eine andere Situation,
Ich schildere mal:
Meine Kinder M7 u. W10 sind bei der Mutter groß geworden.
Wir haben uns damal recht früh getrennt und ich habe alle 14Tage meine Kids abgeholt und zurück gebracht.
In der zwischenzeit habe ich auch meine Richtige Große Liebe Gefunden Sie Geheiratet mit ihr ein Haus gekauft und ein gemeinsames Kind mit Ihr.
Vor Gut 1,5Jahren hatte die KM ihren 6 Freund nach der Trenung den Kindern vorgestellt, und ihnen gleich berichtet, das Sie mit dem neuen und den Kindern 280Km weck zieht vom KV also von mir.
Ich habe davon erfahren als die Kinder sich besorgt an mich gewant haben.
Ich habe mich an meinen Anwalt gewant, und das volle Program ist gestartet. 1.Gerichtstermin, 2. Termin beim Verfahrensbeistand, 3. 4. 5.6.7.8.9.10 Termin bei einer Gutachterin.
11.Termin Gericht.
Zwischen durch wollte sie Hals über Kopf gegen den willen vom gericht verziehen.
Ich habe sofort bei einem Rechtspfleger eine Einsweiligeverfügung erwirken lassen das die Kinder in der Nähe bleiben müssen bis das Verfahren beendet ist.
Beim Gerichts Termin wurde in einer Einigung festgehalten das die KM weckzieht und die Kinder Bei mir Leben bleiben.
Demnach hat Sie jetzt die Kinder an den Besuchs wochenenden.
Sie ist immer Unpünktlich.
Wir können nicht richtig Planen.
Jetzt hat sie die Kinder Abgeholt, und schreibt mich an wan ich die Kinder Abhole..... aus 280km Endfernung...
Jetzt meine Frage da ich keine Paragrafen zum thema Holen/Bringen beim Umgangsrecht finde.
Muss ich die Kinder Abholen/Bringen? Sie ist doch weck gezogen?
Kann ich meine Kosten bei ihr Offiziel anmelden wen ich wirklich da hinfahre weil Sie die Kinder nicht bringt?
Kann ich das nächste besuchs Wochenende auf Tage weise einschränken, also ohne übernachtung da die Sorge besteht das Sie die Kinder wieder nicht zurück bringt.
Was würden Sie mir raten?
Jugendamt? Anwalt? Antrag über das letzte Verfahren beim Rechtspfleger?
Bitte endschuldigen sie Tippfehler mein 6qcm Daumen ist zu groß für die Zarten Handy Tastaturen
Umgang mal anders
30. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2019 | 22:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mal anders
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Dezember 2019 | 01:51
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Nein, das ist Sache des Umgangsberechtigten. Und wer zudem noch die Entfernung schafft, muß sich eben mit Mehrkosten abfinden.ZitatMuss ich die Kinder Abholen/Bringen? Sie ist doch weck gezogen? :
"Anmelden" können Sie, was Sie wollen - aber was passiert, wenn Sie sich weigert? Wollen Sie wirklich einen Krieg um jedes Mal starten? Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. Der zu zahlende Unterhalt ist tituliert?ZitatKann ich meine Kosten bei ihr Offiziel anmelden wen ich wirklich da hinfahre weil Sie die Kinder nicht bringt? :
Nein, eigenmächtig dürfen Sie nichts beschränken. Es ist gerichtlich festgelegt, wer die Kinder wann hat - daran müssen sich beide Seiten halten.ZitatKann ich das nächste besuchs Wochenende auf Tage weise einschränken, also ohne übernachtung da die Sorge besteht das Sie die Kinder wieder nicht zurück bringt. :
Was genau heißt das? Sie kommt statt Freitags erst Samstags oder statt um 12 erst um 14 Uhr? Was plant man an diesen Tagen? Es könnte immer ein Stau sein oder was auch immer... .ZitatSie ist immer Unpünktlich. :
Wir können nicht richtig Planen.
Kein Problem, dann liest man sich nach dem Schreiben den Text nochmal durch und korrigiert dann. Geht auch mit großen Daumen.ZitatBitte endschuldigen sie Tippfehler mein 6qcm Daumen ist zu groß für die Zarten Handy Tastaturen :
Ob ein Anwalt da hilfreich sein kann, kann ich nicht wirklich beurteilen. Das Jugendamt sitzt halt bei Ihnen vor Ort, nicht bei der Kindsmutter.. Aber da gibt es andere hier im Forum, die das vielleicht besser beurteilen können als ich.
Und jetzt?
Schon
267.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
24 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten