Umgang mit Anwalt der Gegenseite

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
X67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang mit Anwalt der Gegenseite

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Hallo,

da ihr in Scheidungssachen mehr Erfahrung habt würde mich interessieren wie Ihr mit dem Anwalt der Gegenseite umgeht.
Hintergrund mir wurde durch den Anwalt der Gegenseite bereits mehrmals massiver finanzieller Schaden zugefügt.
So wurde behauptet ich müße meiner Frau ein Auto stellen. Sie behielt natürlich nach meinem Rauswurf beide Schlüssel
und verkaufte einfach das Auto obwohl hier noch Kreditverbindlichkeiten offen waren.
Weiterhin wird auf anraten der Anwältin der gesamte Hausrat einbehalten. Ich mußte für die Wiederbeschaffung und darauf
folgende Rechtsstreite bereits mehrmals Kredite aufnehmen.
Weiterhin wurde einfach obwohl keine Unterhaltsrückstände bestanden das Bankkonto gepfändet, obwohl bekannt war, dass
ich zu diesem Zeitpunkt nur Krankentagegeld von der Krankenkasse beziehe.
Da das Konto bis dahin gesperrt war, mußte ich dadurch den EV leisten, es wurden einfach keine Daueraufträge mehr abgebucht.
Also bei diesen Problemen drauf auf die Mutti oder lieber alles gelassen sehen da durch die neuen Verbindlichkeiten beim Scheidungs-
termin doch der Unterhalt wieder gesenkt wird.
Ich bin hier halt ziemlich ratlos obwohl alles bereits schriftlich niedergelegt wurde.

Bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank X67

Anmerkung:
Im Brief war ich als alleiniger Eigentümer eingetragen.
Das Darlehn war ein Darlehn meiner Eltern daher hatten
wir den Brief.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Die RA Deiner Frau ist Interessenvertreterin Deiner Frau, und nicht von Dir. Sie muss Deine Belange nicht berücksichtigen. Deine Belange berücksichtigt Dein Anwalt. Vielleicht mal einen eigenen nehmen? Ach ja, pfänden kann man nur, wenn ein Titel da ist. Und den hat nicht die Rechtsanwältin erlassen, sondern das Gericht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

nicht der RA der Frau fügt - wenn überhaupt - Schaden zu, sondern deine Frau.

Mit gegnerischen RA lässt man am Besten den eigenen RA kommunizieren

Ansonsten s. wirdwerden.

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"Viele Grüße mikkian"

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