Umgang mit Großeltern - Reisekosten

14. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ranunkel
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Umgang mit Großeltern - Reisekosten

Hallo Frage!

Bin ich dazu verpflichtet Reisekosten meiner Kinder für die die Besuche bei den Eltern meines Exmannes zu übernehmen?(350 km) Und habe ich dafür zu sorgen , dass die Kinder dahin kommen oder nur zu ermöglichen , dass sie z.B abgeholt werden können!
Ich möchte betonen , dass ich bisher immer die Kinder entweder hingebracht oder geholt habe!
Nun gab es genau deswegen einen bösen Streit zwischen mir und dem Ex!
Ich habe bisher seit 2 Jahren auf den Unterhalt für unsere jüngere Tochter verzichtet! Absprache er soll sich dafür an größeren Ausgaben beteiligen ! Mir war es wichtiger, dass das Kind was sieht nämlich das der Vater z.B Weihnachten Geschenke machen kann o.ä. Allerdings musste ich feststellen , dass der neue Sohn in der Familie sehr bevorzugt wird! Zu Ostern
z.B bekam meine Tochter erst im nachhinein etwas , weil ich mich ziemlich darüber aufgeregt hatte, dass sie nichts mehr bekommen solle , laut seiner Freundin sein meine Tochter mit 13 schon zu alt dafür! Davor wurde schon Weihnachten mächtig dort an ihr gespart! Dachte erst ok, kann jeder mal Zeit haben wo es nicht so geht, aber am Sohn nicht!
Nun hatte ich mir erlaubt für den urlaub der Tochter Kosten 1200 € (da als Erwachsene gewertet ) 200€ vom Vater für deren Buchung zu erbitten! Und einmal 80€ für den Schulausflug! Das war alles um was ich in den letzten 4 Jahren gebeten hatte! Jetzt wollte ich wieder nachfragen , wegen der Fahrt zur Oma!
Normalerweise würde man doch erwarten , dass er sich um die Besuche bei seinen Eltern kümmert!
Natürlich hat er keine Zeit da er Freundin und Sohn an jedem WE bei der Kur besuchen muß! Ich soll die Tochter mit meinen Bruder mit dem Zug zu seiner Mutter schicken und dann holen! Als ich mir erlaubte zu fragen, ob er dann die Zugfahrtkosten übernehme , da wir sie wieder mit dem Auto abholen werden, eskalierte es!
Ich musste mir vorwerfen lassen, dass ich Geldgierig sei!
Deswegen nun hier meine Fraqe,
obwohl seine Eltern nichts dafür können, leider haben beide keinen Führerschein und sind auch finanziell nicht so großzügog ausgestattet, geben aber ihren Enkeln das letzte Hemd! Ich werde nat. die Tochter trotzdem hinfahren!
Aber muß ich mich hier wirklich als Geldgierig bezeichnen lassen? Wie ist die
Lage hier wer hat für was zu sorgen!
Auch wir schon seit zwei JAhren nicht mal angerufen , das die Tochter dann an dem Termin komen soll! Ruft sie wan wird sie meistens mit , ich muss erst die Feundin fragen, nein geht nicht da hat ihre Mutter Geburtstag usw, abgewiesen! Ein anderer Termin wird aber nicht benannt! Die Freundin rennt erzälht allerdings das meine Tochter nicht mehr käme! Ja wie denn , ich bin bei den Telefongesprächen meist im Haus und frage dann , na wann kannst Du kommen , nun ja ein Termin ist eher selten geworden! War mal anders! Einmal kam sie beim Vater zu spät nach Hause , war davor schon Wochen nicht mehr unten gewesen, tja ich bekam gesagt wenn sie eh nur zu Ihrer Freundin geht dann braucht sie auch gar nicht mehr kommen! Zu seinem Geburtstag habe ich vorher angerufen , dass er sie einlädt, sie wurde weder zum Geburtstag ihres kleinen Bruders(neuer Sohn ) noch zum Geburtstag seiner Freundin eingeladen! ICh habe nun nach einiger Geduld mehr als das Gefühl , das meine Tochter dort rausgedrängt werden soll!
Und mir ist der Faden gerissen! Mir tut nur mein Kind leid , welche mir letztens anvertraute , dass sie Angst hat dass ihr Vater sie vergisst! Wie öffnet man jemanden die Augen! Nimmt gern den verzicht auf Unterhalt will sich aber nicht beteiligen. Nun habe ich das Jugendamt eingesachaltet und werde ab sofort Unterhalt fordern, da ich nicht einsehe das Sarah mit ihrem ihr zustehendem Unterhalt deren Haus usw, mitfinanziert,und laut der Freundin ja eh keinen
Anspruch hätte da sie beide ja ein gegenseitiges Tesatament gemacht haben! Als ich ihr sagte das sie zumindest Anspruch auf den Pflichtteil hat fielen ihr bald die Augen raus, und mir wurden sie geöffnet!
Ich will das Geld allerdings auf ein extra für die Tochter eingerichtetes Konto anlegen! Hat sie noch Anspruch auf Unterhalt der letzten zwei Jahre , einen Titel hatte ich aber nicht erwirkt! Das werde ich aber jetz machen!
Mir geht es nur darum das er sich nicht an unsere Abmachung
hält!

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6 Antworten
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#1
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guest123-1660
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Bachelor
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#2
 Von 
guest123-1660
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Bachelor
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#3
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Chavah!
Erst einmal vielen Dank! Das ganze zerrt jetzt nat. mächtig an den Nerven. Aber Du hast nat. recht mit der Regelung! Hätte sich wohl alles im Nachhinein vermeiden lassen!

Das meine Tochter die Großeltern trotzdem zu sehen bekommt , habe ich nun schon geregelt! Mein Bruder wie schon erwahnt nimmt sie mit, die Fahrkosten werde
ich ihm erstatten, da ja alles andere erst beim Jugendamt geregelt werden muß. Abholen werden wir sie dann!
Das es Sache der Großeltern ist( seiner Eltern ) scheint ihm gar nicht bewußt zu sein. Ich denke eben immer: "Warum soll das Kind darunter leiden!"
Und habe mich an der Ermöglichung der Besuche immer beteiligt!

Sollte seine Freundin mich deswegen wieder einmal ansprechen wollen , werde ich sofort abblocken! Schont wahrscheinlich eh meine Nerven!

Auf mein schriftliches (per Einschreiben) Verlangen , seine Einkunftsbelege zur Feststellung des Unterhaltes vorzulegen kam bisher keinerlei Reaktion! Nun ja das wird dann wohl nächste Woche das JA regeln müssen, da ich erst einmal nur meine Belege vorlegen kann!

Mit dem betreuten Fahren werde ich mich einmal kundig machen , leider gab es dort vor Jahren in
der Nähe(nächste Bahnstation 4km weiter) der der GE einen
schlimmen Vorfall als ein junges Mädchen im Zug ermordet und anschliessend rausgeworfen wurde! Wir waren an dem WE gerade zu Besuch dort und bekamen es dann nat. mit! Deswegen bin ich wohl hier auch etwas übersensibel, was ein alleiniges Fahren anbelangt!

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
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#5
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
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Ja chavah , werde ich machen !
Und eben weil ich mich ja darüber freue , dass die Großeltern sehr viel Interesse an Ihren Enkeln haben , werde ich da auch keinen indirekten Riegel vorschieben, indem ich etwas fordere wo ich weiß , dass es Ihnen einfach nicht ohne weiteres möglich ist !
Wie z.B., dass sie die Kosten tragen sollen oder ähnliches.
Und den Streit haben ja auch nicht meine Exschwiegerleute ausgelöst bzw. irgenwas damit zu tun! Und da von meiner Seite , es keine Großeltern gibt, finde auch ich es um so wichtiger , dass ein Umgang nicht nur aufs Notwendigste beschränkt wird , sondern auch unterstützt und gefördert werden sollte.
Ich habe eben nur auch kein Verständniss dafür , dass er seine Eltern dieses Jahr wohlgemerkt 2x besucht hat, aber meine Tochter von diesen beiden Fahrten ausgeschlossen wurde! Das eine mal kam nur durch Zufall raus , weil meine Kleine an dem Tag bei der Oma anrief. Die Entäuschung war nat. groß! Das erste mal hieß es man wolle mal ohne Kinder fahren , wofür ich schon mal Verständnis habe , aber nicht wenn man dann erfährt , das der Sohn sehr wohl mit genommen wurde!
Werde nächste Woche noch abwarten, was das JA sagt und dann wohl oder übel einen Anwalt beauftragen müssen, wenn bis dahin nicht reagiert! Schade , ich wollte eigentlich nicht ,dass es mal so weit kommen muss! Leider wird das wohl aber auch nicht gerade dazu bewegen , dass er sich wieder mehr um seine Tochter kümmert, er die Initiative ergreift und ihr zeigt , dass er sie gern hat! Das wäre nämlich das Allerwichtigste!

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#6
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

So jetzt melde ich mich mal wieder nach langer Zeit.
Gestern war das strittige Gerichtsverfahren. Zusammenfassung: Ich und das Jugenamt hatten dann nur Unterhalt für die Zukunft gefordert also ab dem 14.10.2005.
Gesprächsversuche , selbst im beisein des Jugendamtes bzw. mit dem Angebot auch dass sein anwalt dabei sein sollte , wurden ignoriert.
Es kam dann nachdem ein vereinfachtes Gerichts-
verfahren ohne Erfolg blieb zu dem strittigen Verfahren.
Urteil kommt erst noch.
Nun hat mir aber der Anwalt angedroht (sollte ich bei der Forderung bleiben und auf ein Urteil bestehen) gegen mich oder für meinen Ex eine Freistellungsklage anzustreben. Meiner Meinung nach gänge dies , wenn überhaupt nur , wenn ich Unterhalt für die Vergangenheit gefordert hätte.
Ich habe dazu ein Urteil gefunden. Der Fall ist zwar nicht identisch aber ähnlich gelagert.
So ich bin aber dabei geblieben , es soll ein Urteil her, da ich nicht gewillt bin dass nur ich mich an meinen Teil der Vereinbarung halte die Gegenseite aber nicht. Wovon ich allerdings überrascht war , dass selbst der Richter mich zu weiterem Verzicht überreden wollte, obwohl er nachdem ich mit dem $ 1614 BGB daher kam ,mir dies bestätigte. Dann wusste er nicht einmal dass ein Forderung für die Zukunft breits seit Oktober.2005 bestand usw. Mir kam es ehrlich gesagt so vor dass der RIchter gar nicht informiert war.
Nun lebt auch seit beendigung der Lehre die älteste Tochter (18) bei mir , sie geht jetzt wieder zur Schule , macht das Abi nach. Sie ist nun beiIhrem Vater abgemeldet. das staatl. Kindergeld habe ich nun beantragt, um es Ihr zugute kommen zu lassen, sie hat noch einen kleinen Nebenjob , wo sie 80 € hinzu verdient. Ob sie Bafög bekommt wissen wir noch nicht. Der Vater beteiligt sich auch hier in keinster Weise an Barunterhalt oder Überhaupt an dem Unterhalt. Natürlich möchte sie ihn daraufhin auch nicht verklagen, ich werde in der Hinsicht auch nicht auf sie einwirken , da dies eine zu hohe emotionale Belastung für sie wäre.
Allerdings war der Gegenanwalt natürlich sehr
erschrocken oder erstaunt wie auch immer , weil er davon nichts wusste. Ist ja auch klar , da nun nicht einmal mehr irgendein Grund mehr dafür vorliegt in irgend-
einer Weise an dieser Vereinbarung festzuhalten.
Denn bei mir leben ja nun beide Kinder aus der gemeinsamen Ehezeit.

Aber nun meine eigentliche Frage. Hätte eine Freistellungsklage aus Eurer Sicht Erfolg?
Wenn das kommen sollte , werde ich natürlich Anwalt hinzuziehen.

MfG Ranunkel

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