Hallo,
hab da mal ne Frage zum Umgang mit dem KV.
Bis jetzt haben wir den Umgang über die Familienhilfe geregelt. Nun ziehe ich mit meinen beiden Jungs etwa 100km weit weg in die Nähe meines Freundes, weil wir ein gemeisames Kind erwarten. Anfang Juli haben wir die Umgänge für die Zeit vor der Geburt und danach geregelt. Da es immer wieder Probleme mit dem KV gab, sieht der Umgang wie folgt aus: ab Mitte August kommt der KV alle 4 Wochen zu uns und besucht seine Kinder. Er sieht sie nur in der Zeit von 11 bis 19 Uhr. Das läuft bis Mitte November so. Ab da muss ich die Kinder zu ihm bringen.
Ich hatte mit der Sozialpädagogin gesprochen, die uns bis dahin betreut hat und ihr vorgeschlagen, dass man sich ja beim Bringen und Holen der Kinder abwechseln könne und damit sich auch die Kosten teilen. Aber da meinte sie zu mir, dass ginge nicht. Ich wäre, da ich mit den Kindern wegziehe, dafür zuständig die Kinder zum KV zu bringen. Desweiteren kann man ihm nicht zumuten, da er ja schwerbehindert (spastische linksseitige Lähmung, sitzt aber nicht im Rollstuhl, ist etwas im Gehen und Greifen eingeschrenkt, kann sich ohne Hilfe im Strassenverkehr bewegen, bewältigt seinen Alltag auch ohne Hilfe), allein mit den Kindern im Zug unterwegs zu sein. Aber mir dann mit 3 Kindern im Alter von 11J., 2 1/2J. und einem Neugeborenen. KV holt sich aber für diese Tage, wenn er seine Kinder besucht, Hilfe aus der Familie. Ich selbst muss auch mit dem Zug fahren.
Bin ich wirklich dazu verpflichtet meine Kinder zum KV zu bringen, nur weil ich weggezogen bin und mein Ex schwerbehindert ist?
Umgang mit KV
Hallo liebemama,
quote:
Bin ich wirklich dazu verpflichtet meine Kinder zum KV zu bringen, nur weil ich weggezogen bin
Ja, allein das ist der Grund: du legst diese Entfernung zwischen die Kinder und den Kindesvater, erschwerst damit den Umgang, also musst du auch dafür sorgen, dass die Kinder den Umgang mit dem Vater in gewohntem Maße beibehalten können.
Es sagt ja niemand, dass du das Neugeborene mitnehmen musst, darum kann sich doch in dieser Zeit dessen Vater kümmern.
Eventuell ist ja auch begleitete Bahnfahrt möglich, die Kosten hast aber dennoch du zu tragen.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
???,
der Umgangsberechtigte hat die Kosten für den Umgang zu zahlen !!!
sprich Abholung etc.
bei nur annähernd 100km Entfernung ohnehin ! ....okay,
der Papa ist behindert, da muss man mal schauen , aber generell
hat der Umgangsberechtigte die Kosten allein zu tragen !
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Nicht wenn die KM die Entfernung zu verantworten hat...
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
Wo steht dat denn ?
der Unterhaltsberechtigte ist immer dran .........
Vielleicht hilft dir ja das schon weiter @ Nadja:
quote:<hr size=1 noshade>Der sorgeberechtigte Elternteil, der durch seinen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz der Kinder zum Umgangsberechtigten geschaffen hat, hat die Pflicht, sich an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand bei der Ausübung des Umgangsrechts zu beteiligen.
Entscheidung des OLG Schleswig vom 03.02.2006, Az: 13 UF 135/05 , abgedruckt in: FamRZ 2006, 881 <hr size=1 noshade>
oder das:
quote:<hr size=1 noshade>Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2029/00 vom 05.02.2002, Absatz-Nr. 8 (FamRZ 2002, 809 )
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...1bvr202900.html
Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG .
Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden.
Der sorgeberechtigte Elternteil muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen.
Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG, Kammerbeschluss, FamRZ 1993, S. 662 ff.).
Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird.
Hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann.
In diesen Fällen obliegt es den Gerichten zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil anteilig zur Übernahme an dem für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwandes zu verpflichten ist, um hierdurch einer faktischen Vereitelung des Umgangsrechts vorzubeugen. <hr size=1 noshade>
und mit ein wenig googlen findest du noch einiges mehr.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
--- editiert vom Admin
soso, dann meint ihr 100km
wäre eine erhebliche räumliche Distanz ?
Ich glaube ich spinne....! , dann man viel Spaß um die Sache beim Gericht
auszutragen .....
Es gibt Fälle , wo Mama in die Schweiz auswandert und Papi 600 km zu fahren hat....auch er muss alles alleine zahlen !
Ferner geht es nur um eine Beteiligung ......, d.h. Mama sollte sich an die Kosten beteiligen......macht Mama das freiwillig..?
Ganz bestimmt nicht, denn dann geht es vor Gericht...!
Einzigen Grund den ich in dem konkreten Fall sehe, ist das Papa aufgrund seiner
Behinderung Gewinne machen könnte(wenn man von Gewinn reden kann )
--- editiert vom Admin
@ yxcvb
Hoffentlich wirds erhört
@ Nadja
Zum einen muss man diesen Fall wirklich im Zusammenhang sehen - Entfernung und Behinderung, was wohl die räumliche Distanz (auf diesen
Fall bezogen) anders aussehen lässt als normalerweise.
Zum anderen habe ich dir auf dein "generell" und "immer" geantwortet, dass der umgangsberechtigte Elternteil die Kosten des Umgangs zu tragen hätte und das ist zum Glück eben nicht so.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
Hi Kuschel!
Auch mal wieder hier?!?
Ich enthalte mich mal lieber noch meiner Meinung.
Einfach mal liebe Grüße rüberschick!
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Hi beijing,
ja klar, hab zwar selber genug um die Ohren aber so ganz kann ich doch auch nicht ohne euch und so verschlägts mich immer wieder mal hierher (spätestens wenn ich in "meinen" Angelegenheiten kein Land mehr sehe und eine Auszeit brauch
).
Lieben Gruß zurück
Kuschel
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
--- editiert vom Admin
quote:
Ferner geht es nur um eine Beteiligung ......, d.h. Mama sollte sich an die Kosten beteiligen......macht Mama das freiwillig..?
Da der KV und ich von ALG2 leben, hatte ich vorgeschlagen sich die Kosten zu teilen. Es sollte so aussehen, das einmal er kommt und das andere mal ich ihm die Kinder bringe. Also immer im Wechsel,
quote:
[Einzigen Grund den ich in dem konkreten Fall sehe, ist das Papa aufgrund seiner Behinderung Gewinne machen könnte (wenn man von Gewinn reden kann)
Natürlich macht er Gewinn, hat doch keine Kosten, die er tragen muss.
-- Editiert am 27.07.2009 15:34
--- editiert vom Admin
Er gibt doch nichts für die Kinder aus. Selbst Verpflegung gebe ich den Kindern an diesem Tag mit.
--- editiert vom Admin
so, schaut mal da :
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38037&rechtcheck=2
Punkt 2 !
Ich glaube MAMA wird sich nicht an die Fahrtkosten beteiligen, wenn Sie es muss,
wird Sie sicher etwas finden , das das Kind an dem Wochenende nicht parat ist, bzw.
wirft Ihn ständig irg. Knüppel zwischen die Beine !!...das ist die PRAXIS !!!
Hi ihr Lieben,
so einfach ist das nicht, dass derjenige, der (die) die Entfernung geschaffen hat immer die Kosten zu tragen hat.
Es ist nach dem Einkommen und den Umständen geregelt. Leider musste sich mein Ex auch danach richten. Entweder ist es immer so - oder mein Richter hat nachgedacht.
Mein Ex ist aber ein anderes Kaliber, dem würde ich mit gar nichts mehr entgegenkommen, aber in deinem Fall würde ich nachgeben.
glg. clementinchen
--- editiert vom Admin
Hallo yxcvb,
schade, dass Du so verbittert bist.
Und glaub mir, der Mythos lebt, ob Du es wahrhaben möchtest oder nicht.
Also hör auf mit dem Trübsal blasen und such dir einen guten Therapeuten. Ich glaube für eine schwarz/weiß-Sicht der Dinge gibt es einen Namen und Hilfe.
Gute Nacht und Besserung
Naja, ich weiß nicht...
Dann wären hier wohl eine ganze Menge, die nur eine Schwarz- Weißsicht der Dinge haben.
Nur die meisten hier stammen von der anderen Seite.
Es fällt eben nur auf, dass auch mal wieder ein pöhser Papi hier seinem Ärger offen Luft macht und die Fakten einfach mal so nennt, wie sie eben sind.
Ich finde das gut.
Es gibt leider viel zu wenige davon.
LG beijingt
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Hey Beijing,
quote:
auch mal wieder ein pöhser Papi hier seinem Ärger offen Luft macht
dann ist er auch pöhse . Jo, ganz pöhse. Ihm fehlt der "Liebreiz" auf dem man antworten könnte.
dir ein schönes Sommereis
gglg. clementinchen
--- editiert vom Admin
hey xy-j.Bond007,
nach meinem Geschmack wäre mir bei dir -den Richtigen suchen- genau das Richtige und das Vernüftigste. Ob ich mir bei deiner Aggro dir das Umgangsrecht noch erlauben würde -eher nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Denn, ob du es glaubst oder nicht, deine Hasstirade gegen die Kindsmutter ist eine lebenslange seelische Störung bei einem Kind.
Der KV meiner Tochter hat es geschafft, dass sie wegen ihm und seinem Verhalten __________ muss. Der Richter hat den großen Zeigefinger gegen den Vater erhoben : nocheinmal, Herr XYZ-johee, dann ist das vorbei. Und nun is dit vorbei; selbst schuld. (es funktioniert nämlich nicht immer, die KM so dahin zu stellen. )
ich wünsch dir noch alles GUTE
--- editiert vom Admin
hallo leute,
treffen mal wieder gut und böse aufeinander? leider geht das thema wieder verloren.
es ist ja recht offensichtlich, dass die mutter, die von ihren kindern spricht, die eine nächstes kind mit einem neuen vater bekommt und die mit dem alten leben und papa abschließen möchte auch noch die kosten dem ausrangierten papa geben will. ist nix neues und die segnung bekommt sie auch noch.
letztlich kann ich nur daran appelieren auch einmal die kinder und deren wünsche in den mittelpunbkt zu rücken. wolen die weg von papa? wenn nein steht es familienintern 1:2 gegen den umzug. dann sollte der neue papa doch besser her ziehen.
vielleicht hilft das etwas. ich hoffe nur, dass nicht bald papa 3 und kind 4 in 500km auftauchen....
sorry für die ironie.
aber liebe mama versuche doch mal die geldüberlegungen nach hinten zu schieben und versuche eine konstruktive kontaktmöglichkeit für eure kinder auf zu bauen. niemand kann dir ernsthaft verbieten ein neues leben an zufangen.
in solchen situationen sind immer die kinder die verlierer. bau den telfonkontakt, skyp und anderes für den vater auf, damit er seine kinder wenigstens in irgendeiner form behält.
wenn ich dein neuer freund wäre und dies erkennen würde, würde ich mir nie gedanken um die beziehung zu dir und dem kommenden kind machen müssen..
man kann sich in einer beziehung irren und oder auseinandner leben, aber man muss die größe haben kinder nicht als eingentum zu sehen. diese haben nämlich nicht nur rechtlich sondern vorallem emotional ein recht auf ihren vater. dieses recht kannst du mit lügen und wegziehen verhindern aber nie auslöschen. denk auch daran.
viel glück in deinen entscheidungen
uwe
und beijing..hatte noch keine zeit dir zu antworten. sorry
..mach ich aber in den nächsten tagen..
-- Editiert am 28.07.2009 09:02
quote:
Ich hatte mit der Sozialpädagogin gesprochen, die uns bis dahin betreut hat und ihr vorgeschlagen, dass man sich ja beim Bringen und Holen der Kinder abwechseln könne und damit sich auch die Kosten teilen. Aber da meinte sie zu mir, dass ginge nicht. Ich wäre, da ich mit den Kindern wegziehe, dafür zuständig die Kinder zum KV zu bringen. Desweiteren kann man ihm nicht zumuten, da er ja schwerbehindert (spastische linksseitige Lähmung, sitzt aber nicht im Rollstuhl, ist etwas im Gehen und Greifen eingeschrenkt, kann sich ohne Hilfe im Strassenverkehr bewegen, bewältigt seinen Alltag auch ohne Hilfe), allein mit den Kindern im Zug unterwegs zu sein. Aber mir dann mit 3 Kindern im Alter von 11J., 2 1/2J. und einem Neugeborenen. KV holt sich aber für diese Tage, wenn er seine Kinder besucht, Hilfe aus der Familie. Ich selbst muss auch mit dem Zug fahren.
Bin ich wirklich dazu verpflichtet meine Kinder zum KV zu bringen, nur weil ich weggezogen bin und mein Ex schwerbehindert ist?
Also ich muss mich ja jetzt auch mal dazu äussern,denn was ich hier lese ist ja der Hammer. Habe genau das gleiche durch. War nicht verheiratet und habe mit meinem Ex einen Sohn wir haben nach der Trennung die Besuchszeiten versucht mit dem Jugendamt zu regeln,dran gehalten hat er sich nicht. So ich bin dieses Jahr zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen und wir wohnen jetzt rund 370 km von KV entfernt. Mein Jugendamt hat mir gesagt es kann mir nicht zum Nachteil gemacht werden wenn ich umziehe,denn ich hätte ja auch wegen Arbeit umziehen können ohne ihm überhaupt darüber zu informieren,der Kv kann da ja noch stolz sein das sie es ihm gesagt hat. Mein Ex ist auch Schwerstbehindert, und der kann jedes öffentliche Verkehrsmittel umsonst benutzen,da gibts nämlich eine Karte für. Und er fährt egal wohin er will in ganz Deutschland umsonst. Und ich komme doch nicht dafür auf wenn er umsonst fährt. Desweiteren ist es ja auch bei mir der Fall das er sich eh nicht drum kümmert.
quote:
Da der KV und ich von ALG2 leben, hatte ich vorgeschlagen sich die Kosten zu teilen
Hier verstehe ich nicht warum der KV ALGII bekommt da er doch Schwerstbehindert ist???????? Mein Ex ist das ebenso und der hat mehr Geld als ich,denn der bekommt seine Rente, Kindergeld, und Grundsicherung zum Lebensunterhalt bei erwerbsunfähigen Personen ( Miete und wenn rente nicht reicht ein Teil zum Leben ) der hat sage und schreibe da zusammen fast 1100 Euro. Hallo das habe ich mit meinem Sohn nicht mal und sollte dann ihm noch die Fahrkosten bezahlen ( wenn er die Fahrt bezahlen müsste ) NIEMALS, wer in meinen augen dadurch keinen Unterhalt bezahlen kann, darf er davon ja nicht, der solle sich auch selbst darum kümmern wie er seine Kinder sieht und nicht die allein erziehende Mutter.
quote:
....richtig. Mit kassieren.
Nadja is wohl gerade aus allen Wolken gefallen, was ich verstehen kann, denn sie hatte sich wohl schon so an den ungeschriebenen Artikel 1unseres GG gewöhnt:
Artikel 1
(1) Einer hat immer Schuld: Der Trennungspapi
(2) Einer zahlt immer: Der Trennungspapi
Wir Kassieren nicht sondern kriegen in dem Fall nur das was dem Kind zusteht das sollte mal jeden hier klar sein, bloss weil ich mich trenne egal wer die Schuld hat ob KM oder KV. Und anders rum wäre es genauso ist die KM schuld und geht und lässt Kind zurück muss sie ja auch bezahlen,also zahlt in diesem Fall immer die Trennungsmutti. Unlogisches denken. Denn wer Kinder macht muss auch für sie aufkommen. Und wenn der KV für sein Kind während der intakten Beziehung aufkommt ist da nichts anderes dran als wenn es keine intakte Beziehung mehr ist er kommt so oder so für sein Kind auf. Habe das Gefühl manche Väter wollen sich dann ja aus der Verantwortung entziehen indem sie sagen warum muss immer ich zahlen, ganz einfach ES SIND EURE KINDER DIE IHR IN DIE WELT GESETZT HABT. Und wir als Mütter tragen genug dafür bei das es dem Kind gut geht,also wir tun einfach letzendlich in manchen Fällen mehr als der KV es jemals tun würde.
-- Editiert am 28.07.2009 09:39
painsucker du hast es uns aber jetzt echt gegeben...
genau wegen frauen wie dir, die meinen nur mamas sind für die kinder gut und papas zu rechtlosen aber zahlungspflichtigen ex sexpartnern dekradieren haben wir diese probleme
tut mir leid aber für so einen schw..s.. habe ich keinen humor...
letztlich sagst du doch nur...nimm dein kind verschinde sieh nach der kohle und laß ihn büßen...deine kinder tun mir leid...
uwe
Hey xyz-johee,
quote:
Ich entnehme - mit viel Phantasie - Deinem Posting, dass Du Deinen infantilen Hass auf Deinen Ex damit befriedigt hast, in dem Du ihn vor Gericht gezerrt hast und Dir einer dabei abgegangen ist, als der Richter "Pöser, pöser, Trennungspapi!" gesacht hat. Du hast mein Beileid.....
Nee, der hat sich schön selbst vor das Familiengericht gezogen, weil er wütend ist, dass er KU zahlen muss.
Er hat sich vor dem Jugendamt schlecht und uneinsichtig verhalten, indem er nicht das Kind in den Mittelpunkt gestellt hatte, sondern sich die Lebensaufgabe gestellt hatte, mich fertig zu machen.
Er hat sich vor der Familienberatung (vom Richter empfohlen) verbal-aggressiv verhalten und ebenfalls uneinsichtig verhalten, indem er wieder seine Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt hatte, anstatt des Kindes.
Er hat die Meditation platzen lassen -erhebliche Störfaktoren- (vom Richter dringend empfohlen), weil er wieder seine Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt hatte, anstatt des Kindes.
Das Kind musst sich stetig (trotz alledem gewährten regelmäßigen Umgang) die Hasstiraden gegenüber meiner Person und anderen Familienmitgliedern aussetzen und das mit Folgen für das Kind.
Das konnte der Richter nicht mehr zum Wohle des Kindes akzeptieren und hat das Umgangsrecht eingestellt.
Also, um deine Fantasie etwas besser zu steuern. Nur der Umgangsberechtigte kann für das Kind klagen.
Er hatte immer Umgangsrecht von Anfang an. Er wollte mich nur fertig machen und das ging nach Hinten los, weil nur die Kinder darunter leiden. Er hat sich mit seinen Aktionen nicht als Vater ausgezeichnet. Manche sind einfach dazu nicht in der Lage. Und das spiegelt sich deinen Postings auch ganz deutlich nieder. Du denkst nicht an das Kind, sondern willst die Mutter abstrafen. Schließe mit der KM als Partnerin ab und ich hoffe, dass es bei dir kein infantieler Hass ist, denn das sagt mir einiges aus deiner Kindheit.
glg.
quote:
>Umgang mit KV
painsucker du hast es uns aber jetzt echt gegeben...
genau wegen frauen wie dir, die meinen nur mamas sind für die kinder gut und papas zu rechtlosen aber zahlungspflichtigen ex sexpartnern dekradieren haben wir diese probleme
tut mir leid aber für so einen schw..s.. habe ich keinen humor...
letztlich sagst du doch nur...nimm dein kind verschinde sieh nach der kohle und laß ihn büßen...deine kinder tun mir leid...
uwe
Anscheinend hast du in meinem Beitrag nicht alles gelesen denn da steht nämlich:
quote:
Wir Kassieren nicht sondern kriegen in dem Fall nur das was dem Kind zusteht das sollte mal jeden hier klar sein, bloss weil ich mich trenne egal wer die Schuld hat ob KM oder KV. Und anders rum wäre es genauso ist die KM schuld und geht und lässt Kind zurück muss sie ja auch bezahlen ,also zahlt in diesem Fall immer die Trennungsmutti.
Hallo du kennst da mich net und meinen Sohn schon garnicht mich interessiert das Geld von meinem Ex überhaupt nicht da er eh nichts hat und zahlen kann und wenn er Umgangsrecht will verstehe ich nicht das er es in 2 Jahren Trennung grad mal geschafft hat sein Sohn 21 Tage insgesamt zu besuchen und ich wohne erst 4 Monate 370 km von ihm entfernt vorher Tür an tür.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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