Umgang - nur in ihrem Beisein?

30. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang - nur in ihrem Beisein?

Hallo,

wieder mal eine Frage!!!

Meine Frau ist ja jetzt seit 4 Wochen wech und war schon beim Jugendamt wegen KU! Ist ja ok, weil ich zahlen will!

Jetzt geht es um den Umganng...

Unser Junge ist 10 Monate alt und Sie sagt, wenn ich Ihn sehen will, darf ich das gern tun, aber nur in Ihrem Beisein!
Ich möchte aber gern mit Ihm allein sein...

Was kann ich tun?

Greetz der Beilroder

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

meines Wissens nach kannst Du Deinen Sohn auch alleine sehen. Allerdings wird es wohl davon abhängen, ob Du vor der Trennung guten Kontakt zu dem Kind hattest, bspw. auch die Pflege des Babys leisten kannst.

Gruß,

Julia

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#2
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

na meine Frau hat mich net rangelassen, ausserdem hab ich dat Geld verdient (war also viel areiten,meine ich damit) und wenn ich kam schlief er immer schon :(

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
lass es doch langsam angehen..... vielleicht erst einmal ein paar Stunden alleine, später dann - wenn deine Frau Vertrauen hat - auch einen ganzen Tag oder ein Wochenende.
Anna

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#4
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,

darum geht es ja, ich will ja meinen Sohn nur 2 oder 3 Stunden haben, selbst da will sie dabei sein.

Greetz der Beilroder


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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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#5
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Greetz (ist das der Name?),

wenn ich mich so rückerinnere, dann habe ich mich damals einfach nicht getraut, meinen Sohn in dem Alter allein beim Vater zu lassen. (Allerdings - um etwaigen bösartigen Bemerkungen zuvorzukommen - auch nicht bei jemand anderem; war eine richtig ängstliche "Glucke"!)

Vielleicht kannst Du ja mit ihr einen privaten "Umgangsvertrag" schließen, in den jeder seine Wünsche und Bedingungen einfließen lassen kann.

Es wäre ja möglich, dass ihr vereinbart, dass 4- oder 5 Mal 2-3 Stunden mit der Mutter stattfinden, sie aber nur beobachtet und nicht eingreifen darf, auch nicht wenn der Kleine weint. Dann kann sie sehen, wie Du mit dem Kind umgehst. Eventuell fällt es ihr dann leichter, das Kind mit Dir für einige Stunden allein zu lassen.

Gruß,

Julia

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#6
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Julia

ich glaub so machen wir´s! Man auf die Idee wären wir nie gekommen... Danke!

Übrigens ich heisse Rene und Greetz soll Gruss bedeuten :) ))) und Beilroder is mein Nick, eigentlich fast überall....... Bye und nochmals ... Danke

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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#7
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Rene,

dann wünsche ich Dir viel Glück! Melde Dich mal, wie das ausgeht/gegangen ist.

"Greetz" zurück :) ,

Julia

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#8
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Julia,

also meine Frau lehnt das ab!!! Sie besteht auf ständige Kontrolle...

Ist das nicht furchtbar und je mehr Zeit vergeht, um so schlechter stehen meine Chancen, traurig, wirklich, mir zerreisst es fast das Herz!

Sie sagt, wenn Du Ihn so liebst, dann nimmst Du das auch in Kauf... was soll man darauf antworten!

Gruss aus Beilrode :( :( :(

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"Hart isses wenner weich wird!!!"

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Darauf würde ich mit einem freundlichen Schreiben vom Anwalt antworten !!
Iss sonst eigentlich nicht meine Art, jemandem sowas zu empfehlen, aber in diesem Falle.......
Vielleicht hilft ja auch schon die Drohung !?
Liebe Grüße
Anja

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Rene,

wenn das Ganze so aussieht, dann schließe ich mich Annas Meinung an. Die Mutter muss Dir wenigstens eine Chance geben. Und darauf, einfach "aus Liebe" zu verzichten, würde ich mich auch nicht einlassen. Das würde in einem evtl. späteren UG-Verfahren sicherlich auch als Desinteresse am Kind ausgelegt werden.

Ich drücke Dir die Daumen!

Julia

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