Umgang schlecht für das Kind?

23. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)
Umgang schlecht für das Kind?

Hallo,
seit mein Sohn 1/2 Jahr alt ist, lebe ich von dem Vater getrennt. Ich habe - gegen den Rat aller Verwandten und Freunde - immer auf ein Umgangsrecht des Vaters bestanden und habe es stets ermöglicht.
Doch seit einiger Zeit merke ich, dass der Umgang meinem Sohn (jetzt fast 6 Jahre alt) in verschiedener Hinsicht nicht (mehr) guttut!
Inzwischen stehen wir im schwebenden Verfahren (nächster Termin 09.12.), eine Verfahrenspflegerin für meinen Sohn ist bestellt und im Termin wird eine Gutachterin beauftragt werden, da das Kind so sehr unter der Situation leidet.
Ich will das Beste für meinen Sohn und dachte immer, dass der Vater dazugehört, aber nicht um jeden Preis!
Jetzt hoffe ich auf Ratschläge, wie ich mein Kind unterstützen kann.



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16 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, wie soll man dir Ratschläge geben, wenn du nur die Hälfte erzählst?? Warum tut der Umgang deinem Sohn nicht gut ????
Anna

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#2
 Von 
rm2707
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

@Teufelin
Warum der Unterhalt dem Kind nicht gut tut ?! Weil sie einfach dem Vater eins auswischen will ?!?! So macht meine Ex das ... Die behauptet mittlerweile die größten Lügen, nur damit ich meinen Kleinen nicht bekomme...

@JuYa
Jedes Kind hat einen Vater verdient... Ich hoffe Du hast wirklich berechtigte Zweifel an dem Umgang...

Alles Gute !

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#3
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@ Anna
Der Vater manipuliert das Kind, etwa in der Art, dass er ihm erzählt, dass er doch viel besser bei ihm wohnen könnte. Nachdem die erste Verhandlung stattgefunden hat, hat er dem Kind im 1. Umgangstermin gesagt, dass es jetzt erstmal bei seiner Mutter bleiben müsse, aber mit 10 Jahren selbst entscheiden könne.
Der Vater nimmt Drogen, dealt wahrscheinlich auch wieder/noch (war u. a. der Trennungsgrund!), ist mehrfach vorbestraft und absolut unbeherrscht und unberechenbar.

Außerdem ist er nicht bereit, zu gewährleisten, dass das Kind eine hygienische Grundversorgung - wie Duschen, Zähneputzen, etc. - erhält während eines Umgangswochenendes (Fr. - So.)!

@rm
Ich will dem Vater nichts auswischen. Habe doch selbst über 4 Jahre lang den Umgang forciert! Wenn alles klappen würde, wäre es für mich keine Frage, dass Umgang stattfindet.
1. Liebt mein Sohn seinen Vater
2. Hätte ich auch mal ein WE frei

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#4
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Ui, da gibt es das selbe Problem wie bei mir !!! Habe es auch zunächst versucht, ist ähnlich gelaufen wie bei dir !

Dann hab ich mich massiv geweigert, die Kinder alleine zu ihm zu lassen (ca. 8 Monate), das ging soweit, daß mir das Gericht 1000,-- Euro Strafe androhte. Ich habe ja immer für einen betreuten Umgang plädiert !!!

Ich muss sagen, den Kindern ging es während der 8 Monate ohne Vater wunderbar, sie fragten auch nicht groß.... Sie fühlten sich einfach wohl ......

Nun haben wir betreuten Umgang und das ganze Elend ist wieder da, der Kleine (6) pullert sich wieder nachts ein, meine Tochter (8) hat wieder massive Schwierigkeiten in der Schule..... Das liegt aber nicht an der Trennung, sondern an dem, was die Kinder mit ihrem Vater erlebt haben, als ich arbeiten war. Auf einmal ist alles wieder präsent. Der Vater ist ebenfalls unbeherrscht und unberechenbar und hat richtige "Aussetzer".

Das Gutachten läuft nun seit 2 Monaten, wird dieses Jahr nicht mehr fertig.......

Eine Verfahrenspflegerin haben wir auch, die hat mich zu Sachen überredet, wie Kinder zum Geburtstag zur Schwiegermutter. Hier wurden sie durch andere Familienmitglieder massiv "beredet", von wegen Mama schlägt etc, was nicht stimmt, ich brauche keinen schlagen !!!!!! Jedenfalls waren die beiden auch hier sehr verstört.
Versprechungen anderer Familienmitglieder wurden nicht eingehalten, die Kinder warten seit Sep. auf die versprochnen Anrufe und Geschenke........ Zum Kotzen !!!!!

Jedenfalls hat man in diesem umserem Staate ätzende Schwierigkeiten seine Kinder zu beschützen !!!!!!!!! Immer muss erst etwas passieren, damit die Rechtsprechung aufwacht, aber dann kann es zu spät sein........

Ich habe bestimmt kein Verständnis, wenn andere Mütter den Umgang mit dem Vater von Geld oder sonstigem abhängig machen, oder den anderen einfach nur bestrafen wollen !!!!! Aber es gibt Fälle, in denen die Sachlage anders aussieht !!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich kann nur raten, warte das Gutachten ab und gehe mit dem/der Kleinen zum Kinderpsychologen, versuch es mit einem betreuten Umgang !!

LG Kiki13


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#5
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Kiki,

ich kann doch nicht einfach 1/2 bis 3/4 Jahr abwarten und zusehen, wie es meinem Sohn schlechter geht und er immer verunsicherter und verstörter wird.

Ich weiß auch nicht mehr, was ich dem Kleinen erzählen soll, ich kann und will den Kindesvater nicht länger "schönreden"!

Die Situation belastet mich auch selbst sehr. Ich mache Mitte Januar meine Abschlussprüfung (Ausbildung) und bekomme den Kopf nicht frei zum Lernen. Und habe nach mehreren Jahren wieder vermehrt Migräneanfälle. Darunter leidet ein Kind doch auch, oder?

Aber vielen Dank für Deine Antwort, es erleichtert doch irgendwie, wenn man hört, dass andere auch ähnliche Probleme haben und man nicht allein dasteht.

Julia

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Julia!
Die von Kiki13 beschriebene Vorgehensweise seitens unseres Rechtstaates geht vollkommen in Ordnung.
Wie sollten solche Fälle auch anders behandelt werden?
Rechte haben beide Seiten und Pflichtverletzungen sind nachzuweisen, was nicht immer einfach ist.

Subjektiv und von außen sehe ich die Fälle von Kiki13 und dir etwas anders.
Eure Kinder sind die Ergebnisse eurer Beziehungen zu Männern, deren schlechte Eigenschaften ihr damals nicht erkannt habt, warum auch immer.

Noch ein Trost für dich Julia, deine Erlebnisse und die von Kiki13 sind nicht die von einigen anderen, sondern allein in Deutschland zigtausendfach vertreten.

Viel Glück

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Kiki, Julia,
ich müsste jetzt wieder einen Roman schreiben, um zu antworten. Im Grunde genommen gebe ich aber ARt Tiger hier recht.

Tut euch und euren Kindern mal den Gefallen und druckt euch mal folgende Artikel aus:

http://www.gabnet.de/pool/gab/ward1.htm

und

http://www.vev.ch/presse/fa151295.htm#willnicht

Vielleicht denkt ihr danacvh n bisserl anders über die Sachlage.

Anna

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#8
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@ARTiger
Hallo zurück,

Du hast sicherlich recht, aber warum soll ich meinen Sohn darunter leiden lassen, dass ich es zu spät erkannt habe?

Grüße,

Julia

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#9
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielleicht sollte ich auch noch etwas weiter ausholen:

Der KV ist 12 Jahre älter als ich (ich kenne ihn seit ich 7 war) und kommt aus Iran, wo er Berufssoldat im Iran-Irak-Krieg war.

Er hat mindestens 4 Kinder, mein Sohn ist das 3. Den 1.Sohn kennt er nur dem Namen nach, hat sich nie gekümmert. Das 2. Kind hat er verlassen, als die Kleine 2 war. Er ist wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung vor der Strafvervolgung nach Norwegen gezogen, wo er 3 Jahre unter falschem Namen gelebt hat. Die damalige Freundin hat abgetrieben, nachdem er erwischt und abgeschoben wurde. Hier hat er dann 4 von 6 Jahren Freiheitsstrafe verbüßt; danach haben wir uns wieder kennengelernt.

Dieser Mann hat mit dem Säugling in der Wohnung Hasch und Kokain geraucht und gedealt. (Getrennt habe ich mich nach einer Hausdurchsuchung wegen Drogen!) Zwischenzeitlich war er wieder im Gefängnis (Fahren ohne Fahrerlaubnis und BTM) und ist weiter kriminell. Seine jetzige Freundin hat ihn schon mindestens zweimal durch die Polizei aus der Wohnung weisen lassen, weil er extrem aggressiv ist.

Sein Interesse an dem Kind reicht nicht mal soweit, dass er Rücksicht auf die Schmerzunempfindlichkeit oder die Neurodermitis genommen hat. Er hat das Kind nie gewickelt oder gewaschen, war nie mit beim Kinderarzt oder im Krankenhaus. und während des Umgangs sieht der Junge fern oder die Lebensgefährtin und ihr Sohn unternehmen etwas mit ihm.

Ich kann einfach kein echtes Interesse an dem Kind erkennen und glaube langsam, dass er wirklich nur mich unter Druck setzen will und mich nicht loslassen kann.

Okay, soviel dazu,

Gruß,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Nachtrag:

Das 4. Kind ist gerade 10 Monate jünger als meines. Der KV hat die Vaterschaft erst vor Gericht anerkannt, obwohl er bei Freunden mit der Ähnlichkeit zu meinem Sohn geprahlt hat. Er hat auch bei keinem der anderen Kinder jemals versucht, ein Umgangsrecht wahrzunehmen.

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo Julia,

was du schilderst, ist echt extrem !!

Versuch es über das Jugendamt, sieh zu, daß du betreuten Umgang bekommst, auch wenn es schwerfällt !! Wichtig ist auch der Kontakt/Zusammenarbeit mit einem Kinderpsychologen........

Leider dauert es eine ganze Zeit, bis sich hier etwas tut.

Grundsätzlich, sagte ich ja bereits, finde ich es gut, daß die Rechte der Väter gestärkt werden. Leider werden jedoch die Einzelfälle immer über einen Kamm geschoren, die bösen, bösen Mütter, die ihren armen Ex-Männern die Kinder böswillig vorenthalten !!!

Das aber eine Mutter halt nur ihre Kinder schützen will, BEVOR etwas passiert, interessiert keinen. Hinterher "ach ja, hätten Sie doch das vorher gesagt"...........

Viel Kraft Julia !!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Danke Kiki,

ja, extrem ist vielleicht das richtige Wort.
Trotzdem stimme ich Dir zu, dass es gut und richtig ist, dass Väterrechte (auch und gerade bei nichtehelichen Kindern) durch die Reform von '98 gestärkt wurden.

Habe übrigens mal ein Jahr lang genau mit dieser Thematik gearbeitet, Beratungen, Gruppen, betreuter Umgang,... Hätte damals nicht gedacht, dass mich das auch selbst betreffen könnte.

Gruß,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@Anna

Hallo Anna,

habe inzwischen die zwei Links ausgewertet und kann wirklich sagen, dass sie mir Stoff zum Nachdenken gegeben haben. Allerdings eher in der Richtung, dass ich mich frage, wo die (versuchte) Entfremdung durch den Umgangsberechtigten ET erwähnt wird?

Von der Kategorisierung her muss ich meinen Sohn wohl leider in die moderate Gruppe einordnen. Aber die angeführten Verhaltensweisen treffen lediglich in einigen Punkten auf den Vater zu. Nur den Punkt der Weigerung, den Vater in meine Nähe kommen zu lassen, muss ich zugestehen. Allerdings auch erst, seitdem er bei jeder Äußerung meinerseits, die ihm nicht passt (bspw. die Bitte, die Kleidung meines Sohnes wieder mitzubringen) mit Geschrei und Drohungen reagiert; auch im Beisein des Kindes!

Und die Vorschläge zur Intervention habe ich auch in den meisten Punkten - allein von gesundem Menschenverstand und Liebe zum Kind inspiriert - erfüllt.

Auf jeden Fall vielen Dank für diese Info.

Gruß,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

brauche bitte dringend Rat, wie ich mich jetzt verhalten soll/kann.

Gerade habe ich einen Bericht vom KSD erhalten, in dem ich - erstmals - gelesen habe, dass der Vater versucht, die Sorge für unser Kind übertragen zu lassen:

"... Auf Grund der Verhaltensauffälligkeiten (des Kindes) ist er allerdings der Meinung, dass (das Kind) bei der Mutter nicht gut aufgehoben sei. Er könne sich vorstellen für seinen Sohn ständig zu sorgen. Die Räumlichkeiten wären vorhanden..."

Dazu kann ich vielleicht noch erwähnen, dass er auch bereits behauptet hatte, mein Lebensgefährte habe das Kind geschlagen, was allerdings von allen Seiten (Kindergarten, Verfahrenspflegerin, Richter, etc.) mit Sicherheit ausgeschlossen wurde.

Außerdem hat er auch "bemängelt", dass wir mit dem Kind nur in einer 2-Zimmer-Wohnung wohnen. Wie bereits erwähnt, bin ich noch in Ausbildung, der KV zahlt keinen Unterhalt und ich musste die letzten 5 Jahre Schulden i. H. von ca. 7.000 Euro abzahlen, die er während und nach der Beziehung gemacht hat (gesamtschuldnerische Haftung!).

Wie kann ich denn nun entgegnen? Ich kann und will nicht lügen, so wie er es bislang permanent getan hat.

Hat der KV mit seiner Vorgeschichte (s. o.) überhaupt eine Chance, das SO zu bekommen?

Für jeden Rat oder Hinweis wäre ich wirklich dankbar!

Gruß,

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Sorry, sollte ein neuer Eintrag werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Für Anny...

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