Umgang und Arzt

16. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Umgang und Arzt

Hallo zusammen,

ich habe den Umgang mit meinem Kind (7 Jahre) gerichtlich erstreiten müssen.
Unter anderem wurde nach 2 Jahren endlich eine verbindliche Ferienregelung festgelegt.

In den letzten Ferien war ich mit meinem Sohn Montags beim Arzt, weil er im Mundraum ein heftiges Geschwür entwickelt hatte (er war Freitags kurz vor der Abholung wg. 7 Löchern beim Zahnarzt und da ist was schiefgelaufen).
Mein Sohn ist über seine Mutter privat krankenversichert und Beihilfe berechtigt.
Im Zuge eines neuen Gerichtsverfahren wg. Umgangsvereitelung fiel mir ein Brief der Kindsmutter an ihren Anwalt in die Hände (Schriftsatz des gegn. Anwaltes).
Darin fragt sie unter anderem, ob sie die Arztrechnung bei der Krankenversicherung einreichen müsse oder ob ich die bezahlen muss, da, ihrer Ansicht nach, der Arztbesuch nicht notwendig und auch nicht mit ihr abgesprochen gewesen sei.
Mal ganz davon abgesehen, dass sie keine Ferndiagnose stellen kann und ich mich seitens der Kindesmutter mit dem Vorwurfes der mangelnden Sorgefähgkeit konfrontiert sähe, wenn ich nicht beim Arzt gewesen wäre.

Wie ist dieser Sachverhalt einzuschätzen?

Grüße
Carl

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
an wen ist denn die Rechnung ausgestellt?
Ich habe den Eindruck (aus allen vorhergehenden Threads) ihr führt einen fortwährenden Kleinkrieg, ich rate nochmals dringend dazu das ganze auf eine andere Basis zu stellen, dazu gehören allerdings zwei.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
skylounge123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 20x hilfreich)

7 Löcher mit 7 Jahren? Ich würde mal sagen, da vernachlässigt die Mutter ihre Sorgfaltspflicht.

Falsche Ernährung und zuwenig Zahnpflege.

Die 7 Löcher hat Sie zu verantworten, da das Kind doch bei der Mutter aufwächst. Und ein Arztbesuch ist bei einem Kind nie unnötig. Wenn es unnötig wäre, hätte der Arzt ja auch nichts gemacht, also auch keine Rechnung gestellt.

Meine Meinung.

Gruß
sky


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