Umgang und Kosten: Urlaub mit KV + Sonderwünsche

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Brauche-Info
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Umgang und Kosten: Urlaub mit KV + Sonderwünsche

Hallo zusammen,

der geplante Urlaub des KV's mit gemeinsamen Kind ist soweit kein Problem. Nun, kurz vor Reisebeginn, fällt dem KV spontan ein, was das Kind noch als 'Reiseaustattung' benötigt. Dabei handelt es sich um Dinge, die nicht zum Standardbedarf eines Kindes gehören und listet in Genauigkeit seine 'Sonderwünsche' auf.

Ich muss doch jetzt nicht ernsthaft kurz vor knapp losziehen und die 'Sonderwünsche' des KV's für seinen, gemeinsam mit dem Kind, geplanten Urlaub besorgen, oder?? Liege ich mit meiner Einschätzung "Wenn Du meinst, das Kind braucht diese Dinge für den gemeinsamen Urlaub, dann kaufe es bitte selber" richtig?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42132 Beiträge, 14681x hilfreich)

Kann man so pauschal nicht sagen. Kommt dauf an, was es ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
Brauche-Info
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hmm... mir ging es um die Grundsatzfrage, weniger um Haarspalterei oder um Pillepalle-Dinge wie z.B. Kosmetikprodukte für den Strandurlaub. ;-) Also: KV möchte spezielle Dinge haben, die wir hier nicht auf Vorrat haben, weil wir sie für gewöhnlich nicht benötigen.
Seine Urlaubsplanung = seine Aufgabe, die Dinge zu besorgen?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42132 Beiträge, 14681x hilfreich)

Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf die Höhe des Unterhalts an, dann kommen wir zum Sonderbedarf und dann zu der Frage, was noch darüber hinaus geht, wer das zu bezahlen hat. Ich frag ja nicht so genau nach, um dich zu ärgern.

wirdwerden

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18992 Beiträge, 10247x hilfreich)


Also wenn es um die Grundsatzfrage geht:

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig und besagt, dass Kinder zum Umgang mit den benötigten Gegenständen auszustatten sind. Der Umgangsberechtigte ist nicht dazu verpflichtet, neue Kleidung oder Spielsachen etc. anzuschaffen. Das heißt, dass Sie Ihrem Kind die erforderliche Kleidung mitgeben müssen.
Auszug aus http://www.frag-einen-anwalt.de/Kleidung-fuer-Ferien-bei-Vater-mitgeben---f230228.html

Die Frage ob die Gegenstände zum Umgang benötigt werden hängt halt davon ab, um was es geht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42132 Beiträge, 14681x hilfreich)

@ drkabo: das versuch ich doch seit Stunden raus zu bekommen. Wenn man mir schon nicht glaubt, vielleicht Dir? Ich bin allerdings der Ansicht, dass Sauerstoffflaschen für einen Tiefseetauchurlaub nicht unbedingt dazu gehören.

LG

ww

-- Editiert von wirdwerden am 26.07.2015 16:57

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18992 Beiträge, 10247x hilfreich)

Zitat:
das versuch ich doch seit Stunden raus zu bekommen

Das hatte ich schon registriert.
Aber bei der Frage mir ging es um die Grundsatzfrage war ich mir nicht ganz sicher, ob der Fragestellerin das Prinzip "Elternteil, bei dem das Kind wohnt, muss das Kind während des Umgangs des anderen Elternteils mit Kleidung und alltäglichen Bedarfsgegenständen ausstatten" bekannt war.

Zitat:
Ich bin allerdings der Ansicht, dass Sauerstoffflaschen für einen Tiefseetauchurlaub nicht unbedingt dazu gehören.

Sehe ich genauso.
Aber eine Badehose für den Strandurlaub schon eher.
Und bei Schwimmflügeln geht die Diskussion schon los.

Aber so lange die Fragestellerin nicht verrät, um was es geht ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Brauche-Info
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry, ich war 1. zwischendurch abwesend und 2. mit der Ausschlachtung von Details in der Öffentlichkeit zunächst zurückhaltend, deswegen hatte ich meine Frage recht allgemein formuliert.

Zitat:
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig und besagt, dass Kinder zum Umgang mit den benötigten Gegenständen auszustatten sind. Der Umgangsberechtigte ist nicht dazu verpflichtet, neue Kleidung oder Spielsachen etc. anzuschaffen. Das heißt, dass Sie Ihrem Kind die erforderliche Kleidung mitgeben müssen.


Das ist für den Umgang mit KV ohnehin gegeben und sogar noch darüber hinaus - Mütter halt... ;-)

Für den Urlaub genügen ihm aber die herkömmlichen Sachen nicht. Blödes Beispiel von vielen: Normale Gummistiefel reichen dem KV nicht, er möchte 'hohe' Gummistiefel (Anglerstiefel ?) für's Kind haben. Die habe ich nicht, also muss sich KV mit den normalen Gummistiefeln für's Kind zufrieden geben. Auf der Liste stehen noch viele andere 'Sonderwünsche'. Und jetzt bitte nicht sagen 'die kann man immer gut gebrauchen'.

Es kommt nämlich noch ein wesentlicher Punkt hinzu: Die Kurzfristigkeit!
Soweit ich weiß, müssen beide Elternteile ihren Urlaub mit Kind und die dazugehörige Organisation rechtzeitig im Voraus mitteilen. Es kann nicht sein, dass ich für seine Spontanitäten auf Abruf bereit zu stehen habe und springen muss, weil dem KV 'mal eben' noch was eingefallen ist und mir 2 Tage vor Reisebeginn eine Einkaufsliste zukommen lässt.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3101x hilfreich)

Es ist ja auch eine Frage der Finanzen, kann es jedenfalls sein.

Schlagen Sie dem KV doch vor, dass Sie sich die Kosten teilen, dafür wandern die Sachen mit dem Kind mit. Will der KV die Sachen für sich behalten, soll er sie auch zahlen.

Wenn das Verhältnis sonst gut ist, sollte sich doch eine Einigung finden lassen.

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#9
 Von 
Brauche-Info
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Das klingt nach einem plausiblen und sinnvollen Vorschlag, gegen den nichts einzuwenden wäre... bis auf meine Kritik über die Kurzfristigkeit.

Zitat:
Wenn das Verhältnis sonst gut ist, sollte sich doch eine Einigung finden lassen.


Dann würde ich hier nicht fragen. :-/

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#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Ich würde nichts kaufen, was ausschließlich für den Urlaub mit dem KV benötigt wird
unabhängig davon was an Unterhalt bezahlt wird.

Wenn der KV einen Angelurlaub machen möchte, dann soll er auch für die notwendige Angelausrüstung sorgen
die dann ja auch beim KV verbleibt, da das Kind sie bei der KM nicht benötigt.

Der KV wird sich garantiert auch nicht an Sonderanschaffungen für einen Urlaub Kind mit KM beteiligen.

Und ganz egal um welche Anschaffungen es geht - kurz vor Reisebeginn soll sich KV mal selbst in Bewegung setzen - er wusste schon länger was benötigt wird.

Zitat:
Eine Frage der Finanzen.

Wenn der KV Unterhalt in den unteren Stufen der DDT zahlt, wovon soll die KM dann noch Sonderanschaffungen für den KV zahlen?
Wenn der KV Unterhalt in den oberen Stufen zahlt, verdient er genügend um solche Anschaffungen selbst zu finanzieren.

Kleine Hexe


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#11
 Von 
Brauche-Info
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Und ganz egal um welche Anschaffungen es geht - kurz vor Reisebeginn soll sich KV mal selbst in Bewegung setzen - er wusste schon länger was benötigt wird.


DAS ist der springende Punkt. Sämtliche Absprachen und Regelungen untereinander müssen vorzeitig getroffen werden. Alles andere ist eine Farce.

Fazit: Ich habe keine zusätzlichen Anschaffungen getätigt, sondern dem Kind bestmögliche Alternativen für den Urlaub mit KV eingepackt. Offensichtlich hat das für den gemeinsamen Urlaub genügt.

Abgesehen von der Rechtssprechung wie oben erwähnt, denke ich, dass die Rahmenbedingungen schon klar abgesprochen werden sollten um solche (Stress)Situationen im Vorfeld vermeiden zu können.

Vielen Dank für die Antworten und Anregungen. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Brauche-Info):
Zitat:Und ganz egal um welche Anschaffungen es geht - kurz vor Reisebeginn soll sich KV mal selbst in Bewegung setzen - er wusste schon länger was benötigt wird.
DAS ist der springende Punkt. Sämtliche Absprachen und Regelungen untereinander müssen vorzeitig getroffen werden. Alles andere ist eine Farce.
Fazit: Ich habe keine zusätzlichen Anschaffungen getätigt, sondern dem Kind bestmögliche Alternativen für den Urlaub mit KV eingepackt. Offensichtlich hat das für den gemeinsamen Urlaub genügt.
Abgesehen von der Rechtssprechung wie oben erwähnt, denke ich, dass die Rahmenbedingungen schon klar abgesprochen werden sollten um solche (Stress)Situationen im Vorfeld vermeiden zu können.
Vielen Dank für die Antworten und Anregungen. :-)


mal davon abgesehen hätte der vater sowas schon im voraus in einem secondhandladen oder flohmarkt besorgen können. wenn er diesen urlaub machen will, dann sind es auch seine sachen, die er dann für die zukunft paratstehen hat. sie müssen ja auch schaun, ob sie einmalig geld für ein kind ausgeben und jeder weiß was ein kind im wachstum alles braucht!

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