Umgang und Videotelefonate

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ichbindas123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang und Videotelefonate

Hallo, mein Sohn ist 3 Jahre alt und ich habe bisher eine 14 tägige Umgangsregelung am Wochenende. Dies wird noch begleitet von zweimal die Woche ein Videotelefonat. Ich persönlich finde das super anstrengend mit den Videotelefonaten. Wir sollen zu Hause sein. Er soll dabei nicht spielen oder irgendwas um sich auf das Telefonat zu konzentrieren usw. In wiefern muss das mit den Videotelefonaten eingehalten werden und wie oft ? Und müssen wir dabei zu Hause sein usw ?

-- Editiert von User am 13. April 2026 15:52




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von Ichbindas123):
In wiefern muss das mit den Videotelefonaten eingehalten werden und wie oft ? Und müssen wir dabei zu Hause sein usw ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannte Umgangsregelung etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Ichbindas123):
Ich persönlich finde das super anstrengend mit den Videotelefonaten.

Aus der bisherigen Schilderungen lese ich nicht, was irgendwie "super anstrengend" wäre - ich finde nicht mal was anstrengendes ...
Wobei es im Umgangsrecht eh nicht darauf ankommt, ob etwas anstrengend ist, denn das die Umstände anstrengend sind, das ist da regemäßig so. Es wird immer auf die "Unzumutbarkeit" abgestellt und geprüft.
Somit wäre die Unzumutbarkeit im Detail herauszuarbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Dreijähriger und Videotelefonate? Super anstrengend - glaube ich sofort.
Wer kommt denn auf so eine Schnapsidee?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dreijähriger und Videotelefonate? Super anstrengend - glaube ich sofort.

Was soll denn da anstrengend sein? Tablet muss er nicht bedienen, sondern Papa/Mama. Das Ding wird hingestellt, aktivert und dann geht es los. Funktioniert im Bekanntenkreis wunderbar. Nur wenn das Kind keine Lust hat, dann muss die Telefonie beendet werden. Denn das Kind mit Gewalt zwingen ist schlicht und ergreifend verboten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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