Umgang verweigern

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang verweigern

Guten Abend,

ich habe ein großes Problem mit meinem Ex-Freund.
Der Background ist folgender:

Meine mittlere Tochter ist das gemeinsame Kind. Ich war noch recht jung und naiv als ich mit ihm zusammen war. Er war damals drogenabhängig und alkoholabhängig. Nachdem ich mich von ihm auf sehr unschöne Weise (seine Art war ziemlich unschön) getrennt habe, hat er mir gesagt, dass er dafür sorgen wird, dass mir meine Kinder abgenommen werde und mit Unterhalt könnte ich schonmal gar nicht rechnen. Kurz darauf habe ich meinen jetzigen Mann kennengelernt. Seitdem der Trennung gehts hier quasi in Sachen mit meiner Tochter rund. Er und seine Eltern versuchen alles um unseren Familienfrieden zu zerstören. Ich habe lange Zeit den Umgang ab und an gewährt und jedesmal wenn ich wieder gehört habe, dass er Drogen genommen hat, habe ich irgendeine Konsequenz gezogen, was im Klartext heißt, ich habe zuerst gesagt, er darf nur noch Umgang mit ihr haben, wenn seine Eltern dabei sind. Meine Tochter geht regelmäßig zu ihren Großeltern. Das habe ich zugelassen, weil sie sie gerne hat. Dann habe ich erfahren, dass die seine Eltern meine Tochter einfach bei ihm abgeladen haben und ihr erzählt haben, sie solle uns nichts verraten. Oder sie war bei den Großeltern und er ist halt mal dorthin gekommen oder auch 3 monate mal gar nicht, weil er angeblich arbeiten müsse (obwohl er in der Zeit arbeitslos war). Meine Tochter ist ja nicht dumm. Sie hat das ziemlich schnell rausbekommen und war traurig ohne Ende.
Wieder erzählte mir jemand (verlässlich), dass mein Ex Drogen konsumiert hat. Ich habe den Kontakt komplett untersagt. Das war Anfang 2009. Von neuen Drogeneskapaden habe ich dann hin und wieder auch gehört. Er hat sich nachdem ich den Kontakt verboten habe nicht gemeldet. Eigentlich auch sonst nicht, außer alle Jahre mal ein Anruf, dass er mir das Sorgerecht abnehmen wird oder sein Leben komplett ändern wird (Er hat in der Beziehung seiner Zeit eigentlich täglich gelogen und versprochen oder anderen erzählt ich hätte dies und jenes gemacht). Naja, von all dem ist nichts passiert. Anfang 2010 kam dann wieder ein Anruf, dass er sein Leben ändern wird. Er spricht allerdings nur mit meinem Mann, nicht mit mir, da ich angeblich nicht die damalige Beziehung von dem jetzt trennen könnte und ihn hassen würde. 2010 habe ich aber darauf bestanden, dass er mit mir redet. Er meinte sofort mit mir könne man nicht reden und so weiter. Daraufhin habe ich ihm einfach nur gesagt, was ich verlange, damit wieder Umgang besteht: Drogen sein lassen und ich will sehen, dass er sich bemüht und seine Pflichten erfüllt. Er hat bis dahin keinen unterhalt gezahlt, trotz Titel und Jugendamtsaktionen. Hätte er nicht zahlen können, dann hätte er das einfach nur belegen müssen und mir oder dem Amt in irgendeiner Form Mühe zeigen müssen. (Bewerbungen schreiben ist ja nicht so wahnsinnig schwer). Er war allerdings nur teilweise arbeitslos. Ansonsten hat er sein Geld halt anderweitig umgesetzt.
Nach dem Telefonat ist wieder nichts passiert. Ca. Juni 2010 habe ich ihn dann zum zweiten mal angezeigt wegen vorsätzlicher verletzung der unterhaltspflicht. Im Oktober glaube, ist dann auch ein Urteil gesprochen worden. Er wurde zu 50 Euro Unterhalt monatlich neben dem normalen Unterhalt, der sich anhäuft verdonnert. Er zahlt allerdings auch nur wann es ihm gerade passt. Letzten Monat war er wieder einen Monat überfällig. Ich bin Studentin und deshalb wirklich auf das Geld angewiesen.
Ich erfuhr dann im Dezember, dass er von Oktober bis Februar 2011 in einer Entzugsklinik wohl auf freiwilliger Basis ist. Dachte dann, ok, vielleicht ändert er sich ja wirklich mal. Aber im März kam dann ein Schreiben vom Jugendamt (andere Stelle wie sonst immer) er wolle Umgang mit meiner Tochter und er würde versuchen mich zu erreichen. Da ich aber wohl studieren würde, wäre ich nicht erreichbar. Wieder mal eine Lüge, mein Telefon speichert anrufe. Es war keine Nummer gespeichert von irgendeiner unbekannten oder unterdrückten Nummer.
Diese Dame vom Amt ist recht merkwürdig. Sie sieht Sachen als normal an, die ich keineswegs als normal empfinde und wollte mit mir und meiner Tochter sofort einen Termin vereinbaren für die Regelung des Umgangsrechts. Ich war ziemlich perplex und habe erstmal abgelehnt beziehungsweise den Termin ohne meine Tochter für Mitte August vereinbart. Jedenfalls muss mein Ex ihr einiges erzählt haben, da sie der festen Überzeugung war bzw ist, dass meine Tochter unbedingt ihren Vater sehen will. Er stellte alles so dar, als seien gerade mal ein paar Wochen zwischen dem letzten Kontakt zwischen meiner Tochter und ihm vergangen.

Jedenfalls habe ich große Angst, dass ich diesen Kontakt zulassen muss und weiß nicht wie ich mich bei dem Gespräch verhalten soll. Er lügt seit März wieder nur rum. Erzählt seinen Eltern irgendwelche Storys was er alles an Unterhalt gezahlt hat usw.. Meine Tochter war mal wieder über ein Jahr nicht krankenversichert und ich wusste von nichts (ich kann sie nicht über mich versichern, weil ich bei meinem Mann familienversichert bin, der meine Tochter aber leider nicht mit in die Versicherung aufnehmen kann) und ich merke eben, es hat sich überhaupt nichts verändert. Sie ist auch extrem sensibel und immer wenn Kontakt bestanden hat, kam sie nicht selten heulend nach Hause, weil versucht an ihr rumzuerziehen (Bsp. Er sagte zu ihr: Sie darf meinen Mann nicht Papa nennen, denn er sei nicht ihr Vater und daran wird sich auch nie etwas ändern. Er verbietet das. Anderes Beispiel: Sie darf keine Werbung im Fernsehen sehen. Jedesmal wenn Werbung kommt, soll sie aus dem Zimmer gehen. .. Halt völlig bescheuerte Sachen, die meine Tochter verwirren) Ich weiß eben es geht hier nur um Macht. Er will unbedingt seine Macht demonstrieren und seine Tochter ist ihm nichts wert. Er hat ja als er die Gelegenheit hatte, sie auch nur an die Großeltern abgeschoben oder einfach seiner Frau überlassen und hat dann irgendetwas anderes gemacht. Meine Tochter versteht das aber alles noch nciht wirklich. Sie ist erst 8 und man kann sie leicht beeinflussen. Ich denke, wenn man sie fragt, wird sie sagen, dass sie ihn sehen will. Aber es wird sie auf Dauer ruinieren.
Dazu kommt noch, dass ich drei Kinder habe und mit Studium Haushalt und Kinder mein Terminplan voll ist. Und jetzt versucht da einer in mein Leben wieder reinzupfuschen und mir vorzuschreiben was ich zu tun und zu lassen habe und die gemeinsame Zeit, die wir haben, dürfen wir dann noch mit solchen Sachen verbringen.

Ich hoffe mir kann irgendjemand sagen, was für Chancen ich habe, falls es wirklich dazu kommen sollte, dass er per Gericht versucht den Umgang durchzuboxen.

Oder was ich eigentlich für Möglichkeiten generell habe.
Ich bin juristisch auf diesem Gebiet nicht fit.

Ich wäre sehr dankbar für Tipps und Ratschläge!


Viele Grüße
Inti

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Inti,

die Antwort auf Deine Frage und damit zugleich die Feststellung, dass Du dich im Hinblick auf den gewünschten Umgang mehr als falsch verhalten hast, ergibt sich aus dem Gesetz.

"§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt, kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Ziffer 1 dürfte auch für Dich eindeutig sein.

SG

Berry


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

was ich aus dem Eingangsthread herauslese ist, dass die KM hier offensichtlich die Regeln bestimmen will. Sie gewährt Umgangszeiten oder schränkt diese ein.

Das steht ihr nicht zu!

Wie Berry bereits schrieb, hat das Kind nach § 1684 BGB ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Inti, Du schreibst sehr viel zu dem was passiert ist. Das ist aber alles völlig irrelevant. Du hast nicht das Recht zu sagen, so jetzt schränken wir mal den Umgang ein, weil mir das oder das nicht gefällt.

Nur mal ein Beispiel:

quote:<hr size=1 noshade>Er sagte zu ihr: Sie darf meinen Mann nicht Papa nennen, denn er sei nicht ihr Vater und daran wird sich auch nie etwas ändern. <hr size=1 noshade>


Völlig richtig. Das Kind hat einen Vater. Und daran wird sich auch nichts ändern. Du solltest darauf einwirken, dass das Kind dieses versteht.

quote:<hr size=1 noshade>Er und seine Eltern versuchen alles um unseren Familienfrieden zu zerstören. <hr size=1 noshade>


Du hättest es vermutlich am liebsten, dass der Vater euers Kindes aus Deinem Leben verschwindet und Du mit Deinem neuen Partner in Ruhge leben kannst, oder?

Lass einen regelmäßigen Umgang zwischen Kind und Vater zu, und alles ist ok.

Du bist nicht die bestimmende Person.

LG nero

-----------------
""

-- Editiert am 03.08.2011 23:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten, aber ich glaube da ist etwas falsch verstanden worden.
Erstens, wenn ich studieren will und tue, steht das hier wohl als Fehler meinerseits zur Debatte. Andere müssen arbeiten, ungefähr dieselbe Situation vom zeitlichen Aspekt her.

Zweitens: Ich kann mein Kind doch nicht jemandem herausgeben, der drogenabhängig ist. Versucht euch doch mal bitte in meine Lage zu versetzen. Ich weiß sicher, dass er Drogen genommen hat, er hat dies bei dem einen Telefongespräch, dass ich angeführt habe, eingeräumt dafür gibt es Zeugen. Mir geht es darum, dass er ihr nicht weh tut oder sie unter Drogeneinfluss gefährdet.


Drittens: Er hat sich niemals außer dem einen Telefonat mit mir persönlich in Verbindung gesetzt und sein Umgangsrecht eingefordert. Wenn niemand sein Umgangsrecht will, soll ich ihm dann noch hinterherrennen??? Ich habe doch überhaupt nichts verhindert außer, dass die Großeltern meine Tochter zu ihm bringen und das eine Telefonat, wobei er ja schließlich so getan hat, als ob er das alles einsehe und sich darauf eineinhalb Jahre nicht mehr gemeldet hat.

Viertens: Ich soll darauf verzichten, dass jemand der Geld hat, aber nicht bereit ist, irgendetwas davon seinem Kind zukommen zu lassen, was dem Kind aber rechtlich zusteht, seiner Pflicht nachkommen muss? Ich habe alles vom Jugendamt bestimmen lassen. Diese haben mir gesagt, ich solle ihn anzeigen (zweimal sogar). Also wird das wohl seine Berechtigung haben.

Ich verstehe nicht ganz, dass ich im Unrecht bin, weil jemand auf einmal ankommt und sein Umgangsrecht will, obwohl er sich alles andere als ein verantwortlicher Vater verhält. Ich denke nicht, dass es zuviel verlangt ist, dass jemand erstmal seine Drogensucht loswerden muss, bevor er sein Kind damit belastet.

Ok, es ist nicht ganz einfach die Beispiele nachzuvollziehen, wenn man das alles hier nicht mitbekommen hat. Aber es gibt noch mehr davon und es ist wirklich nicht in Ordnung was da abläuft und es ist auch keineswegs zum Wohle meiner Tochter.

Ich hatte gehofft, dass er sich wirklich einmal um sie bemüht. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich kein Problem damit den Kontakt zu unterstützen.

Versucht bitte diese Lage als gegeben hinzunehmen. Es ist nicht förderlich was hier passiert und es ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Wenn ich hier erst einmal erklären muss, warum das alles so ist, wie es ist, dann könnte ich ein ganzes Buch schreiben.

Viele Grüße
Inti




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

P.S.: In einem Beitrag von nero kam noch die Anmerkung, dass es völlig richtig ist, dass mein Ex der Vater ist und nicht mein Mann. Natürlich ist das so. Meiner Tochter ist das nie anders gesagt worden. Wir haben ihr freigestellt was sie machen möchte. Der Punkt ist, dass der leibliche Vater ihr das auf ziemlich aggressive Weise verboten hat. Sie ist hier zusammengebrochen und konnte sich gar nicht mehr beruhigen! Darum geht es. Ich will doch nicht mehr, als das meine Tochter glücklich ist. Wenn er sich so benehmen würde, dass das der Fall ist, kein Problem. Aber ich kann doch nicht alle zwei Wochen meine Tochter heulend in Empfang nehmen und so tun als wäre alles ok. Und das war damals so. Davor habe ich Angst!
Wenn sie erwachsen ist, muss ich Rechenschaft dafür ablegen, was ich wie getan habe. Ist sie dann psychisch krank, dann bin ich diejenige, die dafür gerade stehen muss, sei dahingestellt wie herum ich mich nun verhalte.


Nur damit jemand meine Gedanken versteht:
Lasse ich den Umgang zu, so wie er sich erwünscht und baut er einen Unfall und meine Tochter ist tot. Wer trägt die Verantwortung?
Ich bin dann daran Schuld, daran kann man drehen und wenden wie man will.
Und selbst um die Schuldfrage geht es in obigem und in letztem Falle ja wohl nicht mehr...


-----------------
""

-- Editiert am 04.08.2011 01:39

0x Hilfreiche Antwort



#8
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, wenn jemand 20 Jahre Drogen konsumiert und dann in der Entzugsklinik landet, weil er sein Leben eben nicht mehr in den Griff bekommt... stimmt,da kann man mit Sicherheit nicht von Drogenabhängigkeit sprechen...

Pfändungsversuch wurde erfolglos durchgeführt, da er die Arbeiten ständig wechselte und keine freiwillige Auskunft gegeben hat. Die Unterhaltsfrage habe ich wegen der Lügen angeführt und der Unzuverlässigkeit. Meiner Meinung sagt das etwas über den Charakter aus. Wenn jemand arbeitslos ist und den Betrag einfach nicht aufbringen kann, ist das etwas ganz anderes, als wenn man lügt, dass sich die Balken biegen und sogar Bewährungsauflagen nicht einhält.


Ich wollte, dass er sich persönlich mit mir in Verbindung setzt, deshalb habe ich dieses Gemauschel über die Großeltern vermieden, denn ich war nicht im Klaren darüber wo sich meine Tochter wann befindet. Darüber Bescheid zu wissen, halte ich für meine Pflicht.


Ich sagte bereits, dass ich wohl etwas naiv zu dieser Zeit war. Er hat meinen Sohn und mich geschlagen, daraufhin wurde die Beziehung beendet. Bevor ich ein Kind umbringe, stehe ich zu meiner Verantwortung. Abtreibung kam für mich nicht in Frage. Und der Grund warum die Beziehung dennoch so lange fortbestanden hat, ist ganz einfach. Es war eine Wochenendbeziehung. Abhängigkeiten bekommt man dann ja nicht wirklich schnell mit. Erst in der letzten Zeit als ich mit ihm zusammengewohnt habe, merkte ich auf was ich mich da eingelassen habe und habe die Konsequenzen gezogen. Zu dieser Zeit war ich im übrigen 20.

Ihm konnte nicht klar gewesen sein, ob ich seinem Wunsch nachkomme. Er hat sich ja nur ein einziges Mal in 7 Jahren mit mir in Verbindung gesetzt. Und wenn er angerufen hätte und gesagt hätte, er würde dies und das und jenes haben wollen und dies und jenes tun, dann wäre man mit Sicherheit in irgendeiner Form zu einer Übereinkunft gekommen. Aber das würde er niemals tun, weil er mich unter Druck setzen will.

Außerdem meine Tochter ist doch kein Spielball. Er ist doch zu der "Umgangszeit" gekommen wann er wollte. Mal alle 3 Monate, mal ein halbes Jahr. Wer war denn da der Leid tragende ? Meine Tochter. Das ist doch nicht fair. Entweder man will eine Beziehung aufbauen oder nicht. Aber man kann doch nicht sagen heute ja, dann ein halbes Jahr nein.


Interessanterweise, werde ich hier angegriffen. Ich habe nichts getan. Es hat sich niemand gemeldet. Ich will das Beste für mein Kind und das hat leider Gottes so nen Typ als Vater. Ich wünschte mir auch es wäre anders. Meine Güte. Hätte irgendjemand die Story durchgemacht, der könnte mich mehr als verstehen. Ich bin mich hier nur noch am rechtfertigen, als ob ich diejenige bin, die Bockmist gebaut hat. Ich erfülle meine Pflichten. Meine Kinder haben alles was sie brauchen. Und ich bin niemand, mit dem man nicht reden kann. Aber das Wohl meiner Kinder geht vor. Ist das so schwer nachzuvollziehen? Zu den harten Argumenten, wird leider nicht kommentiert. Stattdessen wird jede Stelle in der ich nicht genau genug war, auseinander genommen. Ich dachte hier bekommt man Hilfe.


Wenn das Gesetz keinen Spielraum lässt, kann man doch sagen: "Sorry, wenn das alles so ist, aber leider wirst du keine Chance haben. Vielleicht wäre aber dies oder das das kleinere Übel in der Situation". Mir hat man beigebracht erstmal dem Menschen zu glauben, der da vor einem steht...
Würde ich keinen berechtigten Grund haben mir Sorgen zu machen, dann würde ich hier mit Sicherheit nicht um Hilfe bitten.

Tut mir leid, ich bin enttäuscht und zwar gerade weil ich hier als Buhmann hingestellt werde, obwohl ich immer wieder versucht habe, eine einvernehmliche Lösung zu finden... Ich habe über Jahre hinweg seinen Eltern gesagt er soll sich melden...

Wäre mein Ex ein Pädophiler, dann müsste ich hier wahrscheinlich auch noch erklären, warum ich nicht wollen würde, dass Umgang besteht.

Traurige Grüße
Inti



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zu dem Unfall...


Wenn jemand unter Drogeneinfluss Auto fährt... Hast du dir die Unfall-Statistiken angesehen? Ich studiere Mathematik und Physik. Auf diesem Gebiet kenne ich mich sehr gut aus.

Es gibt einen Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung, die dann besteht, wenn jemand z.B. unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss Auto fährt oder wenn ein Unfall wirklich ein Unfall ist.

-----------------
""

-- Editiert am 04.08.2011 02:28

-- Editiert am 04.08.2011 02:29

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso und noch etwas:

Das Leben und die Gesundheit meiner Tochter steht also für dich persönlich hinter dem Gesetz, dass für das Wohl meiner Tochter sorgen soll?

Tut mir leid, die Logik verstehe ich nicht. Ich glaube meine Schuldgefühle wären in einem solchen Fall, der wohl nicht ganz so abwägig ist, wie du ihn darstellst, das kleinste Problem.

Ich sehe meine Verantwortung für das Leben und das Wohl meines Kindes. Ich würde mein Kind ebenso wenig auf die A1 stellen und von Unfallstatistiken erzählen. Genau das hier ist aber der Fall. Der Vater hat meinen Wagen unter Drogen zu Schrott gefahren. In der Zeit als ich mit ihm zusammen war, hat er insgesamt fünf Unfälle gebaut und zwar unter Drogeneinfluss. Und dann kommst, dass es unwahrscheinlich ist, dass so etwas passiert und das er ja ein wahrer Prachtvater sein soll??? Das verschlägt mir gerade echt die Sprache... Ich schätze du hast keine Kinder oder bei dir ging alles nach Lebensplanung auf. Und ich wünsche dir von Herzen, dass dir solche Problematiken erspart bleiben....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12304.08.2011 10:51:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gut,

nehmen wir einmal an (auch wenn du es mir warum auch immer) nicht glaubst, dass ich damit Recht habe und es so wie es im Moment ist und auch in den letzten Jahren war, nicht gut für meine Tochter ist.
Etwaige Verbesserung der Situation sind ja nicht ausgeschlossen, aber es geht um den Moment, was das Folgende induziert.

Welche Möglichkeiten habe ich den Umgang so zu gestalten, dass er auf ein Minimum reduziert ist und meiner Tochter nicht schaden kann?

Das Jugendamt sagte bereits, dass wenn nur ein begleiteter Umgang derzeit stattfinden kann. Für mich heißt das aber, dass ich sie unter der Woche in regulären Arbeitszeiten irgendwo hinfahren muss. Das geht aber nicht, da mein Mann arbeitet und ich auch die Regelzeiten habe zu denen ich nicht kann. Wenn wir dann alle zu Hause sind, bleiben gerade einmal 3 Stunden um Hausaufgaben zu checken, noch ein paar Gespräche zu führen und dann ist es auch schon Zeit für das Bett, wegen Schule etc. . Also unter der Woche ist eine Hin- und Herfahrerei grundsätzlich nicht möglich. Es bleibt also das Wochenende und das wird in den meisten Fällen normal sein. Wenn jetzt ein begleiteter Umgang stattfindet, dann wird dies wohl nur unter der Woche funktionieren. Sehe ich das richtig? Wie soll das also möglich sein?

Andere Option: kann ich sagen: Umgang ok, aber bei uns zu Hause erst mal alle zwei Wochen so und soviel zeit?

Es gibt hier wohl zwei Ebenen, die miteinander vermischt werden.
Ich will verhindern (auch wenn ich keine Chance vor Gericht haben sollte) dass meiner Tochter weh getan wird.
Die Ebene in der ich mich angegriffen fühle, ist die Menschliche: Das was die reine menschliche Vernunft sagt. Und ich erklärte schon mehrfach, dass bei meinem Ex keine Garantie und kein Verantwortungsgefühl auf irgendeiner Weise besteht.

Und ja, es geht um den Momentanzustand. Der ist aber so, dass jemand, der notorisch lügt allen Leuten erzählt, dass die Welt in Ordnung ist. Ich aber selbst innerhalb von 3 Monaten in 4 Fällen beobachten konnte, dass er lügt. Das Dilemma an der Geschichte.
Und es handelt sich mit Sicherheit nicht um einen Kontrollzwang meinerseits ;) Alle, die mich kennen, können bestätigen, dass ich gerade nicht so bin, dass ich alles immer wissen muss. Es kommt lediglich auf die Alarmstufe an.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

So hart es ist, man kann Kinder leider nicht vor Schmerzen bewahren. Weder vor physischen noch vor psychischen. Meine haben seinerzeit tierisch drunter gelitten, dass sie eben keinen Kontakt zum Vater hatten. Lag nicht an mir.

Noch hast Du die Möglichkeit, an der Gestaltung des Umganges mit zu arbeiten. Du kannst ganz sicherlich gewisse Modalitäten aushandeln, im Interesse des Kindes. Wenn die Sache erst einmal bei Gericht ist, dann stellt sich die Frage, ob Du diese Chance noch hast. Da musst Du dann nämlich auch gegen den Eindruck kämpfen, Du seist eine engstirnige Mutter, die, Koste es, was es wolle, den Umgang des Vaters mit dem Kind verhindern will.

Nutze die Chance, die Du jetzt hast! Die kommt nämlich nicht mehr wieder.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Inti,

auch wenn die meisten hier wohl Verständnis für Deine Sorgen und Ängste haben ändert das nichts daran, dass Du dass Umgangsrecht zwischen Vater und Kind nicht verhindern oder erschweren darfst. Den Gesetzestext dazu hatte ich eingangs eingestellt.

Sieh die Sache objektiv, genau auf Umgangsverweigerung oder -erschwerung willst Du aber hinaus. Damit wirst Du scheitern.

Begleiteter Umgang ist gut - aber auch da willst Du Einschränkungen, die allein aus Deinen persönlichen Belangen resultieren. wird kaum ein Richter so sehen, denn letztlich geht es ums Kind, euer Kind und nicht nur Deins, wie Du immer schreibst.

Lass mal die Unterhaltssache hier raus, sie hat nichts mit dem Umgang an sich zu tun, denn selbst wenn ein Elternteil nie zahlt, wird sein Umgangsrecht davon nicht berührt.

Allein was das Thema Umgang angeht kann man Dir also völlig zu Recht Vorwürfe machen, denn zu diesem Punkt warst Du aus einem Dir nicht zustehenden eigene Ermessen unkooperativ, um es noch freundlich zu umschreiben. Es könnte allerdings aus Sicht des Vaters sogar Umgangsvereitelung gewesen sein. Google mal danach.

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Es bleibt also das Wochenende und das wird in den meisten Fällen normal sein. Wenn jetzt ein begleiteter Umgang stattfindet, dann wird dies wohl nur unter der Woche funktionieren. Sehe ich das richtig? Wie soll das also möglich sein?

Begleiteter Umgang ist oft auch am Wochenende möglich.
Unter der Woche könnte evtl. der Mitarbeiter vom JA das Mädchen abholen.

Wie alt ist die Tochter denn?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
inti123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, man kann mir keine Vorwürfe machen, denn ich habe mich nicht unkooperativ verhalten, denn das würde voraussetzen, dass jemand sich mit mir in Verbindung gesetzt hat um ein Umgangsrecht zu fordern, ist aber nicht geschehen bis auf den kontakt mit dem Jugendamt, wobei der Termin für ein Gespräch feststeht.
Man kann mir auch keine Umgangsvereitelung nachweisen aus denselben Gründen. Es war eher das Gegenteil der Fall, denn da ich keinerlei Kontaktdaten von ihm habe, ließ ich über seine Eltern ausrichten, dass er meine Tochter ja wenigstens mal anrufen könne und dass er ihr doch bitte in irgendeiner Form zeigen soll, dass er an ihr interessiert ist. Es kam aber nichts. Gar nichts.

Ich erwähnte eingangs bereits, dass der Vater nicht an seinem Kind interessiert ist. Das hier ist ein Machtspiel seinerseits und das wird auf Kosten meiner Tochter gehen.
So wie manche schreiben, soll ich wohl am besten direkt das Sorgerecht abdrücken. Anscheidend kann er dann wohl entscheiden was er möchte haben will etc und ich muss spuren und mir alles gefallen lassen oder wie? Genau das wird mir hier erzählt.
Jetzt werden wieder Kommentare kommen, dass das nicht stimmt und das ich das falsch sehe, im Unrecht bin und sonstiges.
Aber bitte. Alle Jahre kommt hier ein Anruf bei dem er genau das immer und immer wieder bestätigt. Er wird dafür sorgen, dass meine Tochter mich hasst, er wird mir die Kinder abnehmen, das Leben zur Hölle machen und das war es dann auch schon. Das ist kein Dialog, den man mit ihm führen kann, sondern ein Monolog und nach der Ansage legt er auf. Nur das eine Mal hat er sich am Telefon anders geäußert. Daraufhin habe ich wieder gesagt, er soll sich doch mal um sie bemühen und es kam wieder nichts.

Ich weiß nicht, wie meine Tochter vor Gericht aussagen würde. Sie ist maßlos enttäuscht von ihm, aber sie ist ein Kind und kann nicht alle Geschehnisse so einordnen wie sie sind. Ich schätze sie ist selbst hin und hergerissen.

Mittlerweile habe ich mir Rechtsberatung geholt. Interessanterweise erzählten mir zwei Anwälte unabhängig ziemlich genau das Gegenteil, von dem was mir hier als Antwort gegeben wurde.
Mir geht es nicht darum die Sache vor Gericht zu ziehen. Ich möchte meine Rechte wissen und deshalb werde ich anscheinend verurteilt (nicht von allen) in einem Forum wo es um Tipps bezüglich des Rechts geht und wenn ich hier so manchem Kommentar Folge leisten würde, dann setz ich mich am besten sofort in einen Schaukelstuhl und fange an Socken zu stricken. Ich finde es schon heftig, wenn man sich dafür rechtfertigen muss, dass man Kinder hat und dann noch weiter dafür rechtfertigen muss, warum man die Dreistigkeit besitzt zu studieren und sich andere daneben benehmen. Sorry, aber der Kommentar, der dies beinhaltete, ließ mich an die Decke schießen. In welchem Jahrhundert leben wir denn...

Trotzdem waren einige wertvolle Informationen dabei, die mir weiterhelfen werden. Vielen Dank dafür.

Viele Grüße
Inti

-----------------
""

-- Editiert am 05.08.2011 03:06

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht primär nicht um DEINE Rechte. Es geht um die Rechte des Kindes! Und die sind nun mal da, die kannst Du nicht wegdiskutieren.

Und noch etwas: begleiteter Umgang ist immer nur eine vorübergehende Angelegenheit. Dies bedeutet, dass Du Dich mit dem Gedanken auseinadersetzen musst, dass das Kind in absehbarer Zeit den Vater alleine sieht, und das ist auch gut so. Selbst wenn er noch abhänigig sein sollte (ich meine akut), was Du ja gar nicht wissen kannst, so ist dies allein kein Grund, den Umgang zu verweigern. Wir haben genug abhängige Eltern, bei denen die Problematik bekannt ist, und die trotzdem ihre Kinder in ihrem Haushalt aufziehen.

Und, versündige Dich nicht an dem Kind. Das Kind liebt seinen Vater, es braucht ihn. Ich weiss, wie sehr meine gelitten haben, als der Vater sie nicht mehr sehen wollte. Das ist kein für ein Kind guter Zustand. Zumal es immer Freunde gibt, bei denen der Umgang klappt. Die Kinder sehen also auch, wie es funktionieren kann.

Nutz die Chance, mit zu gestalten. Denn was der Richter macht, das weisst Du nicht. Wir haben doch genug Fälle, in welchen sich die Richter über Wünsche eines Elternteils völlig hinweg setzt. Gerade, wenn das Gefühl aufkommt, dass es sich um einen Umgangblockierer handelt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen