Hallo zusammen,
ich bin mal wieder wegen meines Neffen hier.
Bei Ihm eskaliert gerade wieder mal die Situation. Er möchte bei gemeinsamen Sorgerecht einen Umgang mit seinem Kind, und zwar ohne Beisein der Kindsmutter. Der Umgang wird im regelmäßig verweigert per SMS. Wenn er das Kind sehen will, dann nur in der Wohnung der KM. Dann ist das Kind mal wieder krank usw.
Jetzt kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt und ein Gerichtstermin, bei dem die "Umgangsverweigerung" eingeklagt wird. Kann denn die KM verlangen, das der Umgang bei Ihr stattzufinden hat?
Es gab einmal einen Termin beim JA, wo er ein Schreiben unterzeichnen sollte, wo der KM das ABR zugesagt werden soll. Dies hat er nicht unterschrieben und es gibt auch eine SMS an meinen Neffen, er bekommt sein Kind deswegen nicht, da er das Papier nicht unterschrieben hat.
Ich habe Ihm als "Selbstgeschädigten" geraten, die ganzen SMS und Beleidigungen, die Sie über Ihn twittert auszudrucken und damit zu einem Anwalt zu gehen.
Hat sonst irgenjemand noch andere konstruktive Vorschläge zu dem Termin?
VG, KarlFranz
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Umgang wird eingeklagt.....
31. Mai 2013
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Frage vom 31. Mai 2013 | 13:11
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 16x hilfreich)
Umgang wird eingeklagt.....
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#1
Antwort vom 31. Mai 2013 | 13:25
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
quote:
bei dem die "Umgangsverweigerung" eingeklagt wird.
Ich denke nicht, dass es irgendein Familiengericht geben wird, welches den Umgang mit der KV ausschließt, wenn keine Gefahr für das Kindeswohl besteht.
Dieses ganze Gedöns mit SMS und Twitter, das ist doch alles Kindergarten.
Das Gescheiteste wäre, wenn der KV von sich aus einen Antrag beim Familiengericht stellt, dass der Umgang gerichtlich geregelt wird. Weiter sollte beantragt werden, dass in den Beschluss ein Strafgeld aufgenommen wird, fass die Regelung nicht eingehalten wird.
Dazu nimmt sich der KV einen Fachanwalt für Familienrecht zur Hilfe.
LG nero
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-- Editiert nero070 am 31.05.2013 13:26
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