Umgang wird verweigert

25. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
MaxiKing
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang wird verweigert

Hallo,

kann meine Ex mit meine Tochter (3) verweigern?
Ich hatte 4 Monate begleiteten Umgang,jeden 2 Termin hat meine Ex abgesagt weil sie angeblich Krank sei.Nun hat sie den Kontakt abgebrochen und bringt die kleine nicht mehr, sie will nicht das ich sie mitnehme (Sie ist imemr noch nicht über die Trennung hinweg) Laut Urteil habe ich aber Umgangsrecht.Da nicht alles so lief wie es ihr passte (unter anderem sollte ich mir 1 im Monat Urlaub nehmen,was aber nicht geht! Ich habe Schichtarbeit,sie nur Teilzeit) hat sie nun auch noch mehrere Unwahrheiten erzählt,unter anderem das ich die keine geschlagen hätte,und andere Lügen.Der Sachbearbeiter der immer dabei war wird mir ein Gutachten ausfertigen für meine Anwältin,das alles immer gut lief und die kleine sich gefreut hat(laut Mutter hätte die kleine ja angst vor mir)
Sie lügt was das zeug hält nur um mich von meiner Tochter fern zu halten,dabei zahle ich 800 Euro Monatlichen für sie und das Kind (wurde Gerichtlich festgelegt!) Bis die kleine 8 ist.
Ich will nicht ins Deatil gehen was alles gesagt wurde,dann würde ich morgen noch schreiben..
Jedenfalls hab ich das Jugendamt auch auf meiner Seite und den Sachbearbeiter von dem begleiteten Umgang.
Kommt meine Ex mit ihren Lügen durch?
Vielleicht gibts noch andere Väter die mir Tipps geben können.

P.s Sie will ein Psychologischen Gutachten dem Gericht schicken,das ich der Gund sei das die kleine nicht auf ihre Mutter hört,Sprachfehler hat und anderes.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun, vor einem dreiviertel Jahr hörtest du dich da ganz anders an:

"Ich habe eine uneheliche Tochter von Drei Jahren,habe sie aber noch nie gesehen.
Die Mutter wohnt in Bayern ich in Stuttgard. Unterhalt zahle ich unregelmässig.
Habe mal beim Jugendamt gesgat das ich Umgangrecht haben möchte,darauf hin hat sie Kindesmutter gesgat das sie keinen Kontakt haben möchte.
Sie wird noch zu einem Gespräch eingeladen,aber naja."

Anscheinend hat sich deine Situation gebessert, was der Mutter wohl nicht passt, denn bei 800 € Unterhalt musst du schon einen lukrativen Job haben
Fakt ist eines, du solltest beim Gericht den Betreuungsunterhalt für die Mutter einstellen lassen, wenn das Kind 3 Jahre alt ist, hat sie regelmäßig keinen Anspruch mehr darauf.

Den betreuten Umgang kann man vollstrecken lassen, denn er ist ja beschlossen, auch dazu bedarf es eines Antrages bei Gericht. Nachteil an der Sache ist, dass sie wohl kein Zwangsgeld auferlegt bekommt, es ist aber für die Mutter auch nicht nett, wenn das Kind durch die Polizei zum Umgang geholt werden würde - hat praktisch nur den Abschreckungseffekt.

Zu überlegen wäre die Sache aber. Wegen der falschen Behauptungen könnte man sich an die Staatsanwaltschaft wenden, die beraten einen auch, wenn man dort mal höflich nachfragt.

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#2
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

noch mal, es liegt an der Mutter, wenn die Umgänge stattfinden, ist ok, wenn nicht kann der Vater Umgang vollstrecken lassen, dann wird das Kind von der Polizei zum Umgang geholt.
Passiert das dreimal, macht sich das Jugendamt Gedanken zur Erziehungsfähigkeit der Mutter, das Kind kann in Obhut genommen werden, damit es eine gleichmäßige Bindung zu beiden Eltern aufbauen kann.



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#4
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Sowas ist auch mir nicht ganz fremd, die Kindesmutter verweigert meinem Sohn das Recht seine Tochter zu sehen, nur weil er im Moment nicht zahlen kann.
Das schlimmste an der Sache ist das beide Parteien im gleichen(Mehrfamilienhaus) wohnen und hinzu kommt ,ich nun auch.
Sehe ich meine Enkelin wird sie weggezogen obwohl sie zu mir will.
Mein Sohn will sich, kann ich nicht nachvollziehen, nicht an das familiengericht wenden, obwohl er das Kind sehen will.
Manchmal frage ich micht echt, will er das wirklich?

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#5
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Sowas ist auch mir nicht ganz fremd, die Kindesmutter verweigert meinem Sohn das Recht seine Tochter zu sehen, nur weil er im Moment nicht zahlen kann.
Das schlimmste an der Sache ist das beide Parteien im gleichen(Mehrfamilienhaus) wohnen und hinzu kommt ,ich nun auch.
Sehe ich meine Enkelin wird sie weggezogen obwohl sie zu mir will.
Mein Sohn will sich, kann ich nicht nachvollziehen, nicht an das familiengericht wenden, obwohl er das Kind sehen will.
Manchmal frage ich micht echt, will er das wirklich?

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@miknuth1,

vollstrecken geht nur, wenn dies im Beschluss vorgesehen ist, was aber regelmäßig nicht geschieht, weil die RichterInnen die Hosen hier gestrichen voll haben.
Es wird allenfalls mit Zwangs- und Ordnungsmaßnahmen gedroht und manchmal werden die ersten Ordnungsmaßnahmen auch vollstreckt.
Alles darüber hinaus ist Wunschdenken.
Ich appeliere an dich, keine falschen Hoffnungen wecken zu wollen, wo keine schlummern.

@MaxiKing,

wenn du gedacht hast, dass du mit Unterhalt den Umgang hast erkaufen können, dann bist du nicht der Erste, der ernüchtert feststellen muss, dass das Geld auch ohne Umgang weiterhin bergab fließt.
Insoweit brauchst du den gezahlten Unterhalt garnicht erst benennen.
Du kannst kämpfen oder aufgeben, aber musst zu jeder Zeit mit dem totalen Verlust des Kindes rechnen.
Ob sie mit einem Gefälligkeitsgutachten durchkommt liegt im Ermessen des Tatrichters.
Zu JugendamtsmitarbeiterInnen schreibe ich heute nichts, das überlasse ich aus gesundheitlichen Gründen anderen. ;)

Für dich sollte jetzt die Zeit des Erwachens beginnen.
Guten Morgen!
Mein Rat: Beantrage eine Umgangsvereinbarung die den Namen auch halbwegs verdient.
Berufe dich auf den folgenden Beschluss: 9 UF 42/08 , des OLG Brandenburg
Den gangzen anderen Müll von Exenseite weichst du am besten elegant aus und zeigst allen, dass du dich am Kindeswohl orientierst und die Mutter als betreuenden Elternteil respektiert hattest, hast und auch in Zukunft respektieren wirst.
Die einzig praktische Alternative hierzu wäre der Mutter ihre erzieherische Kompetenz in Frage zu stellen, allerdings mit erhöhtem Risiko, darüber den Fall gänzlich in den Sand zu setzen, da man deine - nicht die der Mutter - Bindungstoleranz infrage stellen wird.

@RoswithaB,

quote:<hr size=1 noshade>Mein Sohn will sich, kann ich nicht nachvollziehen, nicht an das familiengericht wenden, obwohl er das Kind sehen will.
Manchmal frage ich micht echt, will er das wirklich? <hr size=1 noshade>

Wieso fragst du nicht ihn?
Vielleicht ist er bereits entmutigt und hat Kenntnisse die du nicht hast?
Mit seiner Antwort kannst du gerne wieder hier einen eigenen Thread eröffnen oder er nimmt dies besser selbst in die Hand.

Nach mehr als zwei Jahren kann ich wieder ganze Nächte ohne Anwesenheit unseres Kindes durchschlafen und wache nur noch gelegentlich in kaltem Schweiß gebadet auf.
Nur mal so, am Rande bemerkt.

Liebe Grüße







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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#7
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Gefragt habe ich ihn mehrmals, er will erst einen Vaterschaftstest, das er mit 20
reingelegt wurde.Seine damalige Feundin ging auch noch mit einem andren in's Bett, stellte sich durch Zufall raus.
Seine freundin wollte das Kind um nicht mehr arbeiten zu müssen.ER wollte heiraten und Fam. haben.
Ich wnde mich hier an alle die auch ihr Enkelkind icht sehen dürfen um mir Rat zu holen,Gerichtlich kann/darf ich ja leider nichts tun, ohne seine Vollmacht.

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#8
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Gefragt habe ich ihn mehrmals, er will erst einen Vaterschaftstest, das er mit 20
reingelegt wurde.Seine damalige Feundin ging auch noch mit einem andren in's Bett, stellte sich durch Zufall raus.
Seine freundin wollte das Kind um nicht mehr arbeiten zu müssen.ER wollte heiraten und Fam. haben.
Ich wnde mich hier an alle die auch ihr Enkelkind icht sehen dürfen um mir Rat zu holen,Gerichtlich kann/darf ich ja leider nichts tun, ohne seine Vollmacht.

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#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo RoswithaB,

wieso braucht es einer Vollmacht des Vaters um das dem Kindeswohl dienliche Interesse des Kindes auf seine Omi zu wahren?
Du kannst dich, ganz unabhängig von seiner Interessenlage, an das Familiengericht wenden, wenn du eine soziale Bindung zu dem Kind hast/hattest.
Hier gilt § 1685 BGB .

Sein Thema ist ein ganz anderes und mit der Zusatzinfo Vaterschaftsanfechtung ergibt sein Verhalten durchaus einen Sinn.
Warum sollte er sich um Umgang nach § 1684 BGB bemühen wenn er nicht der biologische Vater des Kindes ist?
Zunächst sollte er sich bei einem Anwalt/einer Anwältin erkundigen ob die Vaterschaftsanfechtung überhaupt noch möglich ist unter Angabe des Zeitpunktes seiner Kenntnis über den Umstand, dass der Mutter im Empfängniszeitraum ein anderer Mann beiwohnte, wie das Poppen so schön im Amtsdeutsch genannt wird.
Und dann sollte er mal schnellstmöglich aus´m Knick kommen und die Vaterschaft feststellen lassen, oder die Nichtvaterschaft.

Für dich habe ich noch einen Link:
Mach´ mal die BIGE ! :)

Lieben Gruß



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#10
 Von 
guest-12301.05.2010 20:09:01
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 109x hilfreich)

Herzlichen Dank für Deine Antwort,
ich schreibe zurück das ich was sehr wichtiges vergessen habe.
Als meine Enkelin vor ca 2 jahren, sie war damals knapp über ein Jahr alt, >durfte
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#11
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 144x hilfreich)

MaxiKing, deine Ex darf dir den Umgang mit deinem Kind zwar nicht verwehren, aber offenbar setzt sie alles daran es dennoch zu tun. Das ist falsch und im Sinne deiner Tochter solltest du auf keinen Fall aufhören, ihr Recht zu erkämpfen!

Keiner kann dir mit Sicherheit sagen, ob deine Mühen erfolgreich sein werden, aber mit der Unterstützung des Jugendamtes stehst du ja schon nicht ganz allein da, wenn du dich an das Familiengericht wendest.

Es spricht sich mehr und mehr herum in diesem Land, dass Kinder beide Elternteile brauchen, auch und gerade wenn diese es nicht geschafft haben, eine stabile Beziehung zu halten. Ich wüsste im übrigen auch nicht, weshalb nicht ggf. auch ein Zwangsgeld gegen die Mutter erst angedroht und nötigenfalls verhängt werden sollte, wenn sie so offensichtlich gegen das Wohl des Kindes und die Beschlüsse des Gerichtes handelt!

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@diemut,

deine Frage beantworte ich wie folgt:
Zwangsmaßnahmen, nach § 35 FamFG können nur während der Zeit des Vergehens vollstreckt werden, nicht später.
Aus diesem Grund wurde im FamFG Ordnungmittel aufgenommen ( § 89 FamFG ).
Und nun lies mal bitte was im § 90 FamFG (2) geschrieben steht, dann wird nicht nur dir ein weiteres Licht aufgehen - ganz sicher!

Lieben Gruß


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#13
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

@ARTiger,

ich freue mich, dass es hier auch Leute gibt, die nicht mit Schwachmat oder Paoanoid auf meine Beiträge antworten.
Gerichtlich einen Beschluss auf Umgang vollstrecken zu lassen, geht nur in seltenen Fällen - das ist mir auch klar.

Ich habe es aber so gehandhabt, jedesmal, wenn mir mein Kind verweigert werden sollte, habe ich die Polizei dazu gerufen. Jedesmal, wenn die EXe den Umgang bestritten hatte, habe ich den grünen Mitstreitern der Gerechtigkeit den Beschluss unter die Nase gehalten - und - jedesmal konnte die Exe von der Richtigkeit meines Tuns auch von denen überzeugt werden, wenn die anfingen, zu versuchen, den Richter privat oder über Notruf zu erreichen.

Nach dem dritten Mal hat dann auch die Exe eingesehen, dass sie mir das Kind auch ohne übliche Polizeieskorte übergeben kann, nicht weil ich gewonnen habe, sondern weil e ihr Peinlich war, ständig von der taatsmacht zurechtgewiesen zu werden.

Sicher ist das kein Allerheilmittel, aber man sollte es doch zumindest versucht haben.

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#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo miknuth1,

aus dem Grund habe ich auch immer eine Kopie der gerichtlich protokollierten Umgangsvereinbarung im Handschuhfach parat.
Ich rechne noch heute mit dem Tag X, auch wenn man mir dafür eine Paranoia zuschreiben wollte.
Allerdings - und auch hier nochmal der Hinweis zum § 90 FamFG - dient das Mitführen der Vereinbarung nur dem Nachweis, auf dem Revier.
Die Gesetzgeberin hat hier einige neue Hürden hin zum Umgang auf- statt abgebaut.
Entscheidend ist hier Satz 2, im Absatz 2 :

quote:<hr size=1 noshade>Im Übrigen darf unmittelbarer Zwang gegen ein Kind nur zugelassen werden, wenn dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls gerechtfertigt ist und eine Durchsetzung der Verpflichtung mit milderen Mitteln nicht möglich ist. <hr size=1 noshade>

Demzufolge erst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden müssen.
Und dann geht es durch die Tretmühlen, nach § 165 FamFG , mit ganz viel Text und wenig Substanz.

Was dir gelang, hast du bestimmt einer vorausgehenden Dekade und einigem Glück, wegen der Unterstüzung der örtlichen Polizei, zu verdanken.
Heute ist das nahezu undenkbar.

Lieben Gruß


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#15
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

na ja, in meiner Sache ist es tatsächlich schon ein paar Tage her, die EXE haz nun gelernt, dass unser Kind eben bei Mutter und Vater gleich glücklich ist.
Wir regeln auch nicht mehr über das Jugendamt, sondern haben eine Elternvereinbarung, die haben wir dem Jugendamt und dem Gericht zugestellt.

Kannst du dir vorstellen, was uns das für Nerven, Geld und Zeit für unser Kind gespart hat - schier unglaublich.

Vor drei Monaten hatte ich aber eine solche Aktion in Frankfurt für einen Papa auch erfolgreich durchziehen können.

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Und jetzt?

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