Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine frage ist, wenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen? Die Jugendamt
sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.
Der Festgestellte Vater hat gesagt, die Kind bleibt weiterhin eine Kind ohne Vater, und ich darf Sie adoptieren , und er ist nicht neugierig, und wird er auch nicht, aber er will mit Ihre Tochter bestimmt nicht treffen. Er hat gesagt, daß ich es dann abtreiben sollte, und nicht austragen. ( das Kind ist von einem einmalige geschlächtsverkehr geboren, und nach dem dass ich wusste daß ich schwanger bin, ich habe zu ihm kein Kontakt mehr gehabt. Er ist verheiratet, und hat seine Familie mit Kindern)
Habe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß? Danke
-- Editiert von gerda90 am 03.05.2019 17:26
Umgang zum Kind - Vater kein Kontakt will
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Glaubst du dem Jugendamt nicht?ZitatDie Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl. :
Wie bitte? Wen darfst du adoptieren? Meinst du zur Adotion geben?Zitatund ich darf Sie adoptieren :
Wie alt ist denn dein Kind jetzt? Etwa 7 Monate?ZitatHabe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß? :
Aber der Vater muß Unterhalt für das Kind zahlen. Wenn er nicht genug Geld hat, dann zahlt das Jugendamt.
Das klingt wie ...hier schon mal gelesen-----
und man muss auch nicht absichtlich komische Fehler in den Text bringen.
ZitatMeine frage ist, wenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen? :
ZitatDie Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl. :
Was würde das Kind von einem erzwungenen Kontakt haben? Man stelle sich vor. Vater und Kind MÜSSEN sich treffen ... wie toll für das Kind ...
Das würde doch wahrscheinlich nur Ihrem EGO dienen, nach dem Motto "siehste jetzt musste, auch wennde nicht willst" ... und dabei denken Sie nicht einen Moment an das Kind.
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Zitat:Habe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß?
Nein.
Wie stellst du dir das vor? Soll er von der Polizei abgeholt werden um das Kind zu sehen?
Zitatwenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen? :
Jein.
Es gibt eine Umgangspflicht. Die kann aber letztlich nicht erzwungen werden, wenn dieses Erzwingen das Kindeswohl gefährden würde.
Zitat:
Die Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.
Das ist grundsätzlich richtig, ob es im konkreten Einzelfall so haltbar ist, kann kein Internet-Forum dieser Welt beantworten.
Zitat:
Was würde das Kind von einem erzwungenen Kontakt haben?
Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...
ZitatEs würde seinen Vater kennenlernen. :
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...
In der Konstellation, dass der Vater nicht will entspricht dies nicht dem Kindeswohl ... das sollte klar sein, und wichtig ist ein solches Treffen für die Entwicklung dann auch nciht.
Wenn das Kind alt genug ist, kann es selber entscheiden, ob es dem mit dem nicht wollenden Vater Kontakt aufnimmt oder nicht, und wenn es das dann macht,, meine Herren, dann soll es den mit der Polizei vorführen lassen ... ja sicher sehr gut für die Entwicklung des Kindes zu merken, dass man wirklich nicht gewollt ist ...
Gehen wir doch mal von der Praxis aus: Vorraussetzung für Kindesumgang ist, sofern das nicht eigenständig geregelt werden kann, ein Gerichtsurteil. Denn nur ein solches kann vollstreckt werden. Bei absoluter Verweigerungshaltung wird das Gericht zu prüfen haben, ob dieses Kindsrecht auch dem Kindeswohl entspricht. Wahrscheinlich nicht.
Aber selbst wenn, kommen wir zur nächsten Frage. Wie eine solche Entscheidung vollstrecken? Zuständig ist nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher. Also, hier: Mutter wartet, Vater kommt nicht, um das Kind abzuholen. Mal kurz einen Vollstreckungsauftrag geben, GV lässt alles liegen, bringt das Kind zum Vater? Oder wie sonst?
wirdwerden
Zitat:ZitatEs würde seinen Vater kennenlernen. :
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...
In der Konstellation, dass der Vater nicht will entspricht dies nicht dem Kindeswohl ... das sollte klar sein, und wichtig ist ein solches Treffen für die Entwicklung dann auch nciht.
Das ist so pauschal schlicht falsch. Sowohl entwicklungspsychologisch als auch rechtlich.
Zitat:
Wenn das Kind alt genug ist, kann es selber entscheiden, ob es dem mit dem nicht wollenden Vater Kontakt aufnimmt oder nicht, und wenn es das dann macht,, meine Herren, dann soll es den mit der Polizei vorführen lassen ... ja sicher sehr gut für die Entwicklung des Kindes zu merken, dass man wirklich nicht gewollt ist ...
Wenn das Kind "alt genug" ist, wurde es schon vom Vater mit bedauerlicher Mithilfe der Mutter vom Vater entfremdet. Und dann ist es zu spät für ein besseres Verhältnis.
Darunter leidet dann das "Kind" unter Umständen für den Rest seines Lebens.
ZitatGehen wir doch mal von der Praxis aus: Vorraussetzung für Kindesumgang ist, sofern das nicht eigenständig geregelt werden kann, ein Gerichtsurteil. Denn nur ein solches kann vollstreckt werden. Bei absoluter Verweigerungshaltung wird das Gericht zu prüfen haben, ob dieses Kindsrecht auch dem Kindeswohl entspricht. Wahrscheinlich nicht. :
Aber selbst wenn, kommen wir zur nächsten Frage. Wie eine solche Entscheidung vollstrecken? Zuständig ist nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher. Also, hier: Mutter wartet, Vater kommt nicht, um das Kind abzuholen. Mal kurz einen Vollstreckungsauftrag geben, GV lässt alles liegen, bringt das Kind zum Vater? Oder wie sonst?
Zwangsgeld, Erzwingungshaft.
Wie gesagt: in aller Regel macht das keiner, weil es kontraproduktiv für das Kindeswohl ist. Pauschalantworten und Pauschaleinschätzungen sind trotzdem immer falsch, so ein Fall braucht die Hilfe von (hoffentlich guten) Fachleuten.
Und in einem WWW-Forum kennt man eh immer nur 5 Prozent der tatsächlichen Wahrheit.
Hallo
Selbst wenn man sich mal vorstellt, dass ein Umgang irgendwie zustandegebracht wird, was macht man wenn der Vater dann ununterbrochen solche Sätze dem Kind entgegenbringt:Zitat:Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...
-Du bist mein grösster Fehler
-Die Welt wäre besser ohne Dich
-Du bist ein Stück Dreck
-usw
ZitatWenn das Kind "alt genug" ist, wurde es schon vom Vater mit bedauerlicher Mithilfe der Mutter vom Vater entfremdet. Und dann ist es zu spät für ein besseres Verhältnis. :
Das stimmt doch so nicht. Eine Entfremdung konnte nicht statt finden, weil es keine Nähe gab und das auch nicht "unter Mithilfe" der Mutter, sondern weil der Vater es ablehnt. Es wäre vermutlich traumatisch für das Kind solch einen Kontakt zu erzwingen, per Erzwingungshaft, Gerichtsvollzieher, Strafgeld.
Der Mann würde sich dem Kind nicht widmen und es nach wie vor ablehnen, das ist toll für ein Kind solche Ablehnung zu sehen, zu hören und zu spüren , das Kind würde das gewiss super finden, hauptsache Kontakt? So funktioniert das wahre Leben nicht. Derartige Gedankengänge sind absolut lebensfremd und würden (dem Herrn sei Dank) auch an einer denkenden Justiz scheitern. Kein Gericht der Welt würde sowas durchsetzen, da es nicht dem Kindeswohl dient.
Damit @gerda90 sich vielleicht mal äußert:
Frage: Wie alt ist das Kind jetzt?
Also meine Tochter ist jetzt 1 Jahre alt. Der Vater nennt mich schon jetzt für ein Frau die die auf die Straße Geld verdient, und sagte meine Tochter ( Ihre Tochter ) ist genauso. Und wenn ich ihm störe nochmal wegen Kontakt zu Kind, er wird mich auch anzeigen wegen Belästigung. Ja , Vaterschaft wurde nur festgestellt aber keine gemeinsame Sorgerecht. Noch nie getroffen mit seinem Tochter, und er will gar nicht Sie sehen.
-- Editiert von gerda90 am 04.05.2019 15:20
-- Editiert von gerda90 am 04.05.2019 15:21
Na ja, dann ist im Interesse des Kindes der Drops doch gelutscht.Kapp die Taue und gut ist.
wirdwerden
Bitte kümmere dich um dein Kind, das Jugendamt wird dir wegen Unterhalt bzw. Unterhalts-Vorschuss bei der Antragstellung behilflich sein.ZitatAlso meine Tochter ist jetzt 1 Jahre alt. :
Lass bitte diesen Vater und seine Familie in Ruhe.
Später ändert sich vielleicht etwas. Jetzt kannst du nichts tun.
Und natürlich ist jetzt nicht alles gut.
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