Umgang zum Kind - Vater kein Kontakt will

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
gerda90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang zum Kind - Vater kein Kontakt will

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine frage ist, wenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen? Die Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.
Der Festgestellte Vater hat gesagt, die Kind bleibt weiterhin eine Kind ohne Vater, und ich darf Sie adoptieren , und er ist nicht neugierig, und wird er auch nicht, aber er will mit Ihre Tochter bestimmt nicht treffen. Er hat gesagt, daß ich es dann abtreiben sollte, und nicht austragen. ( das Kind ist von einem einmalige geschlächtsverkehr geboren, und nach dem dass ich wusste daß ich schwanger bin, ich habe zu ihm kein Kontakt mehr gehabt. Er ist verheiratet, und hat seine Familie mit Kindern)
Habe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß? Danke

-- Editiert von gerda90 am 03.05.2019 17:26

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31935 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von gerda90):
Die Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.
Glaubst du dem Jugendamt nicht?
Zitat (von gerda90):
und ich darf Sie adoptieren
Wie bitte? Wen darfst du adoptieren? Meinst du zur Adotion geben?
Zitat (von gerda90):
Habe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß?
Wie alt ist denn dein Kind jetzt? Etwa 7 Monate?
Aber der Vater muß Unterhalt für das Kind zahlen. Wenn er nicht genug Geld hat, dann zahlt das Jugendamt.

Das klingt wie ...hier schon mal gelesen-----
und man muss auch nicht absichtlich komische Fehler in den Text bringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von gerda90):
Meine frage ist, wenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen?


Zitat (von gerda90):
Die Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.


Was würde das Kind von einem erzwungenen Kontakt haben? Man stelle sich vor. Vater und Kind MÜSSEN sich treffen ... wie toll für das Kind ...

Das würde doch wahrscheinlich nur Ihrem EGO dienen, nach dem Motto "siehste jetzt musste, auch wennde nicht willst" ... und dabei denken Sie nicht einen Moment an das Kind.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Habe ich trotzdem irgendwelche Möglichkeit daß er trotzdem die Kind sehen muß?

Nein.

Wie stellst du dir das vor? Soll er von der Polizei abgeholt werden um das Kind zu sehen?

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von gerda90):
wenn eine Vaterschaft Gerichtlich festgestellt wurde, und der Vater will weiterhin keine Kontakt zum Kind, kann man ihm dazu zwingen?

Jein.
Es gibt eine Umgangspflicht. Die kann aber letztlich nicht erzwungen werden, wenn dieses Erzwingen das Kindeswohl gefährden würde.
Zitat:

Die Jugendamt sagte daß ich das nicht erzwingen kann, weil dient nicht die Kindeswohl.

Das ist grundsätzlich richtig, ob es im konkreten Einzelfall so haltbar ist, kann kein Internet-Forum dieser Welt beantworten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Was würde das Kind von einem erzwungenen Kontakt haben?

Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...


In der Konstellation, dass der Vater nicht will entspricht dies nicht dem Kindeswohl ... das sollte klar sein, und wichtig ist ein solches Treffen für die Entwicklung dann auch nciht.

Wenn das Kind alt genug ist, kann es selber entscheiden, ob es dem mit dem nicht wollenden Vater Kontakt aufnimmt oder nicht, und wenn es das dann macht,, meine Herren, dann soll es den mit der Polizei vorführen lassen ... ja sicher sehr gut für die Entwicklung des Kindes zu merken, dass man wirklich nicht gewollt ist ...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Gehen wir doch mal von der Praxis aus: Vorraussetzung für Kindesumgang ist, sofern das nicht eigenständig geregelt werden kann, ein Gerichtsurteil. Denn nur ein solches kann vollstreckt werden. Bei absoluter Verweigerungshaltung wird das Gericht zu prüfen haben, ob dieses Kindsrecht auch dem Kindeswohl entspricht. Wahrscheinlich nicht.

Aber selbst wenn, kommen wir zur nächsten Frage. Wie eine solche Entscheidung vollstrecken? Zuständig ist nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher. Also, hier: Mutter wartet, Vater kommt nicht, um das Kind abzuholen. Mal kurz einen Vollstreckungsauftrag geben, GV lässt alles liegen, bringt das Kind zum Vater? Oder wie sonst?

wirdwerden

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von eh1960):
Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...


In der Konstellation, dass der Vater nicht will entspricht dies nicht dem Kindeswohl ... das sollte klar sein, und wichtig ist ein solches Treffen für die Entwicklung dann auch nciht.

Das ist so pauschal schlicht falsch. Sowohl entwicklungspsychologisch als auch rechtlich.
Zitat:

Wenn das Kind alt genug ist, kann es selber entscheiden, ob es dem mit dem nicht wollenden Vater Kontakt aufnimmt oder nicht, und wenn es das dann macht,, meine Herren, dann soll es den mit der Polizei vorführen lassen ... ja sicher sehr gut für die Entwicklung des Kindes zu merken, dass man wirklich nicht gewollt ist ...

Wenn das Kind "alt genug" ist, wurde es schon vom Vater mit bedauerlicher Mithilfe der Mutter vom Vater entfremdet. Und dann ist es zu spät für ein besseres Verhältnis.

Darunter leidet dann das "Kind" unter Umständen für den Rest seines Lebens.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gehen wir doch mal von der Praxis aus: Vorraussetzung für Kindesumgang ist, sofern das nicht eigenständig geregelt werden kann, ein Gerichtsurteil. Denn nur ein solches kann vollstreckt werden. Bei absoluter Verweigerungshaltung wird das Gericht zu prüfen haben, ob dieses Kindsrecht auch dem Kindeswohl entspricht. Wahrscheinlich nicht.

Aber selbst wenn, kommen wir zur nächsten Frage. Wie eine solche Entscheidung vollstrecken? Zuständig ist nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher. Also, hier: Mutter wartet, Vater kommt nicht, um das Kind abzuholen. Mal kurz einen Vollstreckungsauftrag geben, GV lässt alles liegen, bringt das Kind zum Vater? Oder wie sonst?

Zwangsgeld, Erzwingungshaft.

Wie gesagt: in aller Regel macht das keiner, weil es kontraproduktiv für das Kindeswohl ist. Pauschalantworten und Pauschaleinschätzungen sind trotzdem immer falsch, so ein Fall braucht die Hilfe von (hoffentlich guten) Fachleuten.
Und in einem WWW-Forum kennt man eh immer nur 5 Prozent der tatsächlichen Wahrheit.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Es würde seinen Vater kennenlernen.
So ganz unwichtig ist das auch nicht für die Entwicklung des Kindes...
Selbst wenn man sich mal vorstellt, dass ein Umgang irgendwie zustandegebracht wird, was macht man wenn der Vater dann ununterbrochen solche Sätze dem Kind entgegenbringt:
-Du bist mein grösster Fehler
-Die Welt wäre besser ohne Dich
-Du bist ein Stück Dreck
-usw

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn das Kind "alt genug" ist, wurde es schon vom Vater mit bedauerlicher Mithilfe der Mutter vom Vater entfremdet. Und dann ist es zu spät für ein besseres Verhältnis.


Das stimmt doch so nicht. Eine Entfremdung konnte nicht statt finden, weil es keine Nähe gab und das auch nicht "unter Mithilfe" der Mutter, sondern weil der Vater es ablehnt. Es wäre vermutlich traumatisch für das Kind solch einen Kontakt zu erzwingen, per Erzwingungshaft, Gerichtsvollzieher, Strafgeld.

Der Mann würde sich dem Kind nicht widmen und es nach wie vor ablehnen, das ist toll für ein Kind solche Ablehnung zu sehen, zu hören und zu spüren , das Kind würde das gewiss super finden, hauptsache Kontakt? So funktioniert das wahre Leben nicht. Derartige Gedankengänge sind absolut lebensfremd und würden (dem Herrn sei Dank) auch an einer denkenden Justiz scheitern. Kein Gericht der Welt würde sowas durchsetzen, da es nicht dem Kindeswohl dient.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31935 Beiträge, 5624x hilfreich)

Damit @gerda90 sich vielleicht mal äußert:

Frage: Wie alt ist das Kind jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gerda90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine Tochter ist jetzt 1 Jahre alt. Der Vater nennt mich schon jetzt für ein Frau die die auf die Straße Geld verdient, und sagte meine Tochter ( Ihre Tochter ) ist genauso. Und wenn ich ihm störe nochmal wegen Kontakt zu Kind, er wird mich auch anzeigen wegen Belästigung. Ja , Vaterschaft wurde nur festgestellt aber keine gemeinsame Sorgerecht. Noch nie getroffen mit seinem Tochter, und er will gar nicht Sie sehen.

-- Editiert von gerda90 am 04.05.2019 15:20

-- Editiert von gerda90 am 04.05.2019 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, dann ist im Interesse des Kindes der Drops doch gelutscht.Kapp die Taue und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31935 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von gerda90):
Also meine Tochter ist jetzt 1 Jahre alt.
Bitte kümmere dich um dein Kind, das Jugendamt wird dir wegen Unterhalt bzw. Unterhalts-Vorschuss bei der Antragstellung behilflich sein.

Lass bitte diesen Vater und seine Familie in Ruhe.
Später ändert sich vielleicht etwas. Jetzt kannst du nichts tun.

Und natürlich ist jetzt nicht alles gut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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