Umgang/Jugendamt/psychologische gutachter/Väter Rechte

29. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang/Jugendamt/psychologische gutachter/Väter Rechte

Hallo zsm,

Ich hab schon mal hier geschrieben aber kurz gefasst möchte ich jetzt alles nochmal erzählen, und wie weit alles gekommen ist.

Meine Frau warf mir sexuelle Missbrauch an meiner 3 jährigen Tochter vor, zog zum Frauenhaus und stellte Anzeige.

Im selben Monat habe ich Antrag für Umgang gestellt (was den Anwalt seine Empfehlung war). Psychologische gutachter wurde bestellt um zu sagen ob irgendwelche Beweise für den Vorwurf gibt, und ob ich meine Tochter begleitet sehen kann.

Nach 3 Monate Aufenthalt im frauenhaus, ohne jegliche Kontakt zu mir mit meiner Kinder sowie mit der Mutter, wollten das Jugendamt ohne Erklärung meine Zustimmung für den Auszug der Kinder mit der KM in eine Muki Einrichtung. Dies habe ich nicht zugestimmt und in einer Woche war mein Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter übertragen.
Schon vor dieser Verhandlung wurde das Verfahren wegen sexuelle Missbrauch eingestellt.

Die Mutter hatte Angst gehabt. Vor allem nach dem letzten Gutachter Termin, WO meine Tochter an mir hing und DIE Entfremdungs Pläne haben nicht funktioniert, da meine Tochter noch sehr jung ist.. Sie hat mich allerdings kontaktiert und war bei mir 4 Nächte mit den Kinder in der Wohnung. Schon sobald die Sozialarbeiterinen und das Jugendamt davon gehört haben, wurde meine Frau gedroht raus geworfen zu werden, wenn sie mich die Kinder nochmal sehen lässt. Und tzak wurde ich blockiert und blieb wieder 3 Wochen ausgeschlossen bis der Umzug in die Einrichtung gekommen, und da habe ich einen Anruf bekommen dass meine Tochter erzählte dass sie Angst vor Papa hat.

Allerdings ist der gutachter jetzt gekommen, empfohlen wurden wöchentliche umgänge mit der Möglichkeit dass wenn sie gut laufen eine Übernachtung beim Vater zu ermöglichen.

In dem gutachter stand nur negatives über die Mutter was den Umgang mit den Kindern angeht, das Gegenteil wurde über mich erzählt. Die Mutter wurde als bindungsintolerant, sehr unstrukturiert und stellt eine kindeswohlGefährdung in der Entwicklung der Kinder dar. Sie zeigte keine emotionale Bindung zu den Kindern und das Gegenteil wurde über mich erzählt.

Zu den Vorwürfe deutete der gutachter an, dass die kleine Sachen erzählt hat (Papa hat mich am popo und pipi angefasst) (Papa ist bescheuert) (ich will einen anderen Papa haben) die keine Grundlage hatten, und nach ihrem Verhalten zum Vater hat sich das Gegenteil bewiesen. Außerdem schrieb der gutachter dass das Kind schien trainiert solche Sachen zu sagen, und hat sie direkt am Anfang der Beobachtung gesagt. Anschließend war nichts zu bemerken, was auf sexuelle Missbrauch deuten konnte.

Nun hat sich das Gericht immer noch nicht gemeldet, und das Jugendamt so wie die Mutter möchten dass ich bis Ende August warte damit jemand die umgänge begleitet.. Das Jugendamt meinte auch dass weil meine Tochter gesagt hat sie hätte Angst von mir könnte es vor Gericht alles noch verzögert werden.. Und weil die Mutter die Kinder nicht her gibt kann keiner für mich was machen..

Was soll ich jetzt machen? Mit der Mutter wird nie Frieden geben, und sie macht jetzt schon aus meiner Tochter ein psychisch instabiles Kind. Das Jugendamt interessiert sich nicht für was in dem Gutachten steht sondern schauen nur kurz was empfohlen wurde.. Und meinen wenn die Mutter keine Lust hat werde ich meine Kinder nicht sehen.

Das Gericht ist sehr fleißig wenn es um den Wohl der Mutter geht. Mich macht jeder fertig und werde nur von unbekannte Nummern kontaktiert.
Jetzt wollen sie mir meine Kinder getrennt zum Umgang geben, und haben es mir auch deutlich gemacht dass sie dem Gericht Druck machen werden damit ich meine Tochter für noch ne längere Zeit nicht sehe.

Ich möchte meine Kinder zu mir nehmen, sie werden nur zu Opfer gemacht und aus denen wird nur Geld gemacht und Arbeit anschaffen. 9500eur monatlich für eine freiwillige unterbringung einer Mutter, nur um ihrer Kinder weg von dem Vater zu halten. Was läuft denn hier schief.?


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Ilyes):
Das Jugendamt interessiert sich nicht für was in dem Gutachten steht sondern schauen nur kurz was empfohlen wurde.
De facto kann das Jugendamt völlig unabhängig davon, was in dem Gutachten steht, an einem Umgang des Kindes auch nichts ändern. Da die Kinder jetzt in einer stationären Hilfemaßnahme sind, muss man das Umgangsthema im Hilfeplan auf den Tisch bringen. Sofern du sorgeberechtigt bist, musst du an diesem Hilfeplan teilnehmen.

Zitat (von Ilyes):
Das Gericht ist sehr fleißig wenn es um den Wohl der Mutter geht.
Durch welche Entscheidung?

Zitat (von Ilyes):
Mich macht jeder fertig
Laut der Sachverhaltsschilderung hast du ein einwandfreies gutachterliches Zeugnis ausgestellt bekommen. Klingt für mich genau nach dem Gegenteil von Fertigmachen.

Zitat (von Ilyes):
haben es mir auch deutlich gemacht dass sie dem Gericht Druck machen werden damit ich meine Tochter für noch ne längere Zeit nicht sehe.
Wie haben sie das denn deutlich gemacht und wie haben sie es begründet?

Zitat (von Ilyes):
Ich möchte meine Kinder zu mir nehmen
Das ist löblich und muss vom Jugendamt bei der Hilfeplanung berücksichtigt werden. Dafür wirst du aber letztlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück benötigen, welches du dir unnötigerweise hast entziehen lassen.

Ich sehe nach deiner Schilderung und meinem Bauchgefühl durchaus realistische Chancen dafür, dass die Kinder irgendwann bei dir leben können.

Zitat (von Ilyes):
aus denen wird nur Geld gemacht und Arbeit anschaffen
Zitat (von Ilyes):
unterbringung einer Mutter, nur um ihrer Kinder weg von dem Vater zu halten
Solange du aber solch unqualifizierten Quatsch von dir gibst, kann man dich auch nicht richtig ernst nehmen. Vielleicht geht es dem ein oder anderen im Gericht oder im Jugendamt da ähnlich. Ich würde dir deshalb empfehlen einen fähigen Rechtsanwalt für dich reden zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Durch welche Entscheidung?
der Antrag auf die Übertragung des ABR und die Übertragung hat mit Beschluß hat 2 Wochen gedauer.
Mein Antrag auf begleitetem Umgang wurde in Februar gestellt..
Zitat (von smogman):
Laut der Sachverhaltsschilderung hast du ein einwandfreies gutachterliches Zeugnis ausgestellt bekommen. Klingt für mich genau nach dem Gegenteil von Fertigmachen
tja wenn der Inhalt unwichtig ist, dann ist mein Gutachten auch nur zum lesen wenn man gelangweilt ist. Denn am Ende hieß es begleitete Umgang wöchentlich..
Zitat (von smogman):
Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück benötigen
kann man den wieder bekommen? Mein Anwalt bereitet eine Beschwerde beim OLG (ist dann die zweite schon..)
Zitat (von smogman):
Das ist löblich und muss vom Jugendamt bei der Hilfeplanung berücksichtigt werden
zum Gespräch wurde ich schon eingeladen, allerdings hat mir man erzählt dass ich meine Tochter nicht sehen werde und sie soll zu ruhe kommen.. Weil die Mutter es nicht will..

Signatur:

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ smogman: auch ein fähiger Rechtsanwalt kann nicht alles abpuffern. Bisher hatten wir nur eine Verweigerungshaltung und eine eingeräumte psychische Störung bei dem Fragesteller. Immerhin hat die Frau über Monate im Frauenhaus ausgehalten, das ist nicht einfach, schaffen die wenigsten. Und er hat sich vehement gegen ein Mutter/Kindheim gewehrt, obwohl das ja für die Kinder wirklich sinnvoll gewesen wäre. Das Kindeswohl spielt hier beim Vater offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Es geht ums Prinzip. Und in einer solchen Einrichtung wären Mutter und Kinder zur Ruhe gekommen, man hätte schauen können, unter Aufsicht, wie die Mutter ihren Alltag managed, wie sie mit den Kindern umgeht. Das wäre doch für alle Beteiligten sinnvoll gewesen. Aber nee, will er nicht. Was immer bisher an Vorschlägen vom Jugendamt, im Rahmen der Gerichtsverhandlungen gekommen ist, will er so nicht. Mit dieser Haltung wird er auf Dauer nicht weit kommen. Denn irgendwann kommen da Zweifel daran auf, um was es denn wirklich geht.

Die Jugendämter haben nun mal nicht beliebig freie Kapazitäten, um den Umgang unter Aufsicht zu realisieren. Es geht eben erst ab Ende August. Es wird für sinnvoll erachtet, die Kids getrennt dem Vater zugängig zu machen. Angesichts der Tatsache, dass ein Kind ja noch ein Säugling ist, als Einstieg ja durchaus sinnvoll. Will er nicht. Dass das Gericht gerade in Coronazeiten Schwierigkeiten bei der Terminierung haben kann, ist auch noch nicht angekommen. Dass es einige Zeit dauert, bis ein Gutachten erstellt ist, dieses dann bei Gericht ist und über die üblichen Kanäle weitergeleitet wird, das übersteigt auch seine Vorstellungskraft.

Ich weiß nicht, ob nur hier oder auch beim Jugendamt und bei sonstwem: er hat ja angekündigt, wenn nicht das getan werde, was seinen Vorstellungen entspräche, dann würde er sich sein Recht nehmen. Der ganze Thread wurde dann gelöscht.

Jemand, der so zerrüttet ist, der sollte doch wenigstens in der Lage sein, die Hilfestellungen, die ihm immer wieder geboten wurden, auch anzunehmen. Als Einstieg. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wie haben sie das denn deutlich gemacht und wie haben sie es begründet?

Meine Tochter hat in der neuen wg von der Einrichtung angeblich Angst zum Zimmer zu gehen, und auf die Frage, hat sie gesagt dass Angst vor Papa hat...

Die Dame vom Jugendamt meinte, bei 3 Telefonate mit ihr dass sie es dem Gericht mitteilen wird und dass der gutachter auch nochmal quasi seine Empfehlung sich überlegen wird...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach Frau wirdwerden regen Sie sich nicht auf, einen Stuhl im Gerichtssaal neben der Anwältin meiner Frau wäre für Sie ja frei..

Für den Geschwätz habe ich echt keine Lust eine Männer feindliche Person zu antworten.. Man sieht ja wie verachtend die Rolle des Vaters in eurem horizon..
Macht weiter so und wir werden die Generation die ihr heute zerstören wollt, immer zum aufklärung bringen..

Und so wie ich beim ersten Mal erwähnt habe. Ich bin ein Muster und bin kein Einzelfall, ich dokumentiere alles damit später keine Lücken in der Geschichte gibt's.. Und das macht euch sauer ich weiß.. Aber sei doch froh ihr habt die Macht

Signatur:

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Um mich sauer zu machen, da muss wirklich ein anderes Kaliber kommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Haha habe ich auch nichts anderes erwartet.. typisch! Meine ich doch.. ein Stuhl wäre frei neben deine Patriotinen.. kinderseelenschänder

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Mit deinem bescheuerten Beitrag #8 riskierst du nur wieder, dass der gesamte Thread wieder geschlossen wird.

Also Achtung bei dem, was du hier schreibst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Na immerhin bekommt so jeder mit, dass die Darstellung des TS doch offensichtlich einseitig und geschönt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilyes
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja.. wenn man nichts mehr gegen den Vater zur Hand hat, wird man auch gerne spekulieren... Hauptsache wird er entzogen.. Ich lass die justiz und die Behörden aber sich im Spiegel schauen und mehr kann ich nicht.. Ich spiele nach ihren Regeln und sie respektieren sie nicht. All das was dokumentiert wurde behalte ich nur für meinen Kindern und für die wo es erfahren wollen.. Was noch für Vermutungen gibt's... interessiert mich nicht mehr.. Entfremdung ist ja keine Straftat in DE also werde ich immer blöd da stehen wenn ich für meine Kinder kämpfe... einschüchtern lassen werde ich mich aber von niemanden.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Ilyes):
der Antrag auf die Übertragung des ABR und die Übertragung hat mit Beschluß hat 2 Wochen gedauer.
Ja, weil du mit deiner Blockade verhindert hast, dass deine KINDER von einer Notunterbringung in einem Frauenhaus in eine pädagogische Einrichtung ziehen können. Dass das nicht kindeswohldienlich war, hättest du dir auch selbst denken können.

Zitat (von Ilyes):
Mein Antrag auf begleitetem Umgang wurde in Februar gestellt.
Das ist halt einfach nicht so dringend wie der aktuelle Aufenthalts- und Lebensort eines Kindes. Dennoch empfinde auch ich die Bearbeitungszeiten an deutschen Familiengerichten als unerträglich.

Zitat (von Ilyes):
kann man den wieder bekommen? Mein Anwalt bereitet eine Beschwerde beim OLG (ist dann die zweite schon..)
Selbstverständlich. Das OLG ist für mich in der Regel eine gute Adresse. Dort sitzen Richter, die rechtliche Sachverhalte auch tatsächlich rechtlich abhandeln und nicht nur versuchen das Massengeschäft wie am Amtsgericht abzubügeln. Wer dort unterliegt, hat in der Regel Unrecht oder nichts Gescheites vorgetragen. Ich hoffe dein Anwalt kann nicht nur Überschriften.

Und zu deinen anderen Beiträgen kann man nur sagen. Du lässt dich relativ schnell provozieren und fängst dann an, wirre Dinge zu schreiben, die größtenteils Ich-bezogen sind und versuchen darzustellen, wie schlecht es dir geht und wie böse der Rest der Welt ist. Wenn du das auch beim Sprechen tust, wirst du damit deine Erfolgsaussichten an jeder Stelle verschlechtern. Konzentriere dich, hör auf mit der Jammerei und bleibe immer sachlich zurückhaltend. Dann überzeugt man auch andere Personen von seinen Fähigkeiten. Im Familienrecht geht es (fast) ausschließlich um das Wohl eines Kindes. Und da muss man sich auch mal selbst reflektieren und sich sachlich nüchterne Fragen stellen wie z.B.: "Ist eine Betreuung in einer Einrichtung mit pädagogischen Fachkräften derzeit nicht doch vielleicht eine gute Lösung? Was kann ich an meinem Umfeld verbessern, um die Beteiligten von einem Umzug der Kinder in meinen Haushalt zu überzeugen? Was sage ich im Hilfeplan? Welche Ziele sollen für die Kinder in welchen Zeitabschnitten gewährleistet werden? Wie kann ich bis dahin wenigstens irgendwie versuchen Kontakt zu halten? Darf ich Briefe mit Fotos schicken? Oder persönliche Geschenke? Kann ich etwas Geld sparen für später? usw.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ smogman, bitte nicht auf die Richter schimpfen. Ein Richter wird erst terminieren, wenn die Sache entscheidungsreif ist. Und häufig sind die Parteien ja heute nicht mehr in der Lage, ein Verfahren auf den Punkt genau vorzutragen. Solange, wie nur unsubstantiiertes Geschwafel kommt, wird eben nicht terminiert. Was soll es bringen? Hier im Fall: begleiteter Umgang beantragt, okay. Jetzt wird er angeboten, er wird jetzt aber vom Fragesteller abgelehnt, zumindest in der Form, in der er dem Jugendamt möglich ist.

Noch ein Hinweis zu den skandlösen Verfahrensdauern, die eben auch häufig von den Parteien zu vertreten sind. In "meinem" Land hat ein Familienrichter über 400 neue Verfahren im Jahr. Viele davon Eilverfahren, die dazwischen geschoben werden müssen. Mehr als arbeiten kann so ein Richter nicht. Die Bewilligung weiterer Richterstellen ist eine Sache der Politik. Bei uns wurde mit mords Pressetrara vor einigen Jahren eine epochale Aufstockung der Richterstellen angekündigt. Es waren dann am Ende genau 10 für alle Gerichte im Land. Wohlgemerkt: nicht nur Familiengerichte, sondern für alle Amts- Land- und OLG-Gerichte, und die weiteren Gerichte, die vom Land finanziert werden. Noch Fragen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

(Off-Topic)
Da ich häufig genug selbst Antragsteller oder -gegner am Familiengericht bin, würde ich dies zwar auch gerne so verteidigend wie du schreiben wollen, aber ich kann es einfach nicht. Meine beruflichen und auch persönlichen Erfahrungen mit Rechtsanwälten und Richtern sind teilweise so desolat, dass ich nicht weiß, ob ich mich fremdschämen soll oder ob der Juristenberuf einfach nur viel mehr auf sich hält, als er in der breiten Masse an tatsächlicher Qualität zu bieten hat. Ich halte mich für intelligent und aufmerksam genug, um zwischen einem Organisationsversagen (mangelhafte Personalsituation, mangelhafte Qualifikation, mangelhafte Ausstattung) und zwischen persönlichem Versagen (überlange Verfahrensdauer bis hin zur Nichtbearbeitung, persönliches Fehlverhalten, fachliches Nichtwissen) unterscheiden zu können.

3x Hilfreiche Antwort

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