Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Umgangs- und Sorgerecht. Mein Sohn ist knapp sieben Monate alt und wohnt bei seiner Mutter. Ich bin Mitte Oktober ausgezogen, als er 3 Monate alt war und hatte vorher natürlich täglich Kontakt zu ihm.
Mit Mühe und Not hat man es mit Hilfe meiner und ihrer Eltern nach dem Auszug hinbekommen, dass ich ihn alle zwei Wochen 2 Stunden sehen kann. Eigentlich wollte sie nur eine Stunde. Ich hole ihn immer ab, da Besuch in der Wohnung weder von ihr noch von mir vorstellbar ist. Es wurde nichts schriftlich geregelt oder ähnliches. Termin beim Jugendamt lehnt sie ab, um da mal alles zu besprechen und auszuarbeiten.
Ich weiß, dass das Umgangsrecht immer individuell und im Sinne des Kindeswohls festgelegt werden muss. Allerdings sind zwei Stunden alle 14 Tage schon arg wenig, oder liege ich da falsch? Ich kann wegen meiner Arbeit nicht unter der Woche zu ihm, da ich erst gegen 19 Uhr da wäre, aber dann sollte es doch zumindest wöchentlich (je Samstag oder Sonntag) für vielleicht 2-4 Stunden sein? Gestillt wird er nicht, der Umgang klappt bisher super. Keinerlei Probleme. Ich bin ja auch wie gesagt kein Fremder.
Noch ein zweites Thema. Vaterschaft ist anerkannt, wir waren nicht verheiratet und sie verweigert mir das geteilte Sorgerecht. Da auch jegliche Kommunikation verweigert wird und kein Interesse von ihrer Seite besteht, daran etwas zu ändern… Habe ich dann überhaupt Chancen auf das geteilte Sorgerecht? Ich möchte ja kommunizieren und schauen, dass man normal miteinander kann, aber wenn einseitig alles verweigert wird, weiß ich auch nicht weiter. Habe noch einmal beim JA gefragt, wie es weitergehen kann und auch ein Erstberatungsgespräch mit einer Anwältin fand statt, aber bevor es über das Gericht entschieden werden muss, würde ich gerne alles probieren.
Vielen Dank im Voraus.
Umgangs- und Sorgerecht (7 Monate)
1. Februar 2024
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Frage vom 1. Februar 2024 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangs- und Sorgerecht (7 Monate)
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#1
Antwort vom 1. Februar 2024 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (34067 Beiträge, 5885x hilfreich)
...hat man jetzt eine Umgangsregelung, an die man sich zunächst halten sollte.ZitatMit Mühe und Not :
Im Sinne des Kindeswohls könnte man das mit JA oder NEIN beantworten.ZitatIch weiß, dass das Umgangsrecht immer individuell und im Sinne des Kindeswohls festgelegt werden muss. Allerdings sind zwei Stunden alle 14 Tage schon arg wenig, oder liege ich da falsch? :
Dass dir das zu wenig Zeit ist, ist klar. Ob das ca halbjährige Kind etwas vermisst (mehr Umgang mit dem Vater) und deshalb das Kindeswohl schon gefährdet bzw. nicht gesichert würde, wird man hier nicht klären können.
Du selbst kannst dich ans Jugendamt wenden, bist ja Elternteil. Auch wegen des Sorgerechts kann das JA Stellung nehmen. Das JA ist noch lange nicht das Familiengericht.
Gegen das einseitige Verweigern der KM muss man eben selbst als KV etwas tun.
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