Umgangsboykott einmal anders

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kariya76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsboykott einmal anders

Hallo,

mein Kind, 6 Jahre, lebt wechselweise bei der Mutter (Meldeadresse) und bei mir. Wir sind beide sorgeberechtigt. Es ist wie ein Wechselmodell, das aber nirgends festgeschrieben oder vereinbart ist. Alles basiert auf Absprache. Ich leiste in vielen Bereichen sogar mehr als die Häfte, wenn man Betreuung nicht nur als Aufenthaltszeit versteht (Freunde treffen, Freizeitaktivitäten, Urlaub).

Ich zahle seit Geburt aber ohne jede Einschränkung dennoch den vollen Unterhalt. Meine Positioin ist, dass wir somit formal ein Residenzmodell haben. Das ich so viel mehr mache ist unsere Absprache bzw. meine Entscheidung., die dem nicht entgegen steht. Es ist überhaupt nicht mein Anspruch nur das Minimum an Betreuung zu leisten. Ich habe eine größere Wohnung gekauft, damit mein Kind ein eigenes Zimmer bei mir hat. Ich stehe einem Wechselmodell offen gegenüber, dann müsste aber der Unterhalt neu geregelt werden. Die Mutter besteht aber auf den Unterhalt. Sie droht dann mit Konsequenzen, notwenige Anschaffungen nicht mehr zu tätigen.

Das Problem ist, dass die Mutter in unserem faktischen Reidenzmodell dennoch über den Unfang meiner Betreuung und Zeiten wesentlich mitbestimmen will bzw. mich zur Betreuung versucht zu zwingen. Wir sind beide vollzeit berufstätig. So hat sie zuletzt ohne Absprache eine Dienstreise unternommen und mich dadurch gezwungen, mein Kind drei Tage zu betreuen, weil sie ja schlicht nicht da war. Eine Regeluung mit dem Arbeitgeber zu finden sei nicht möglich, Sie müssen jedem Anspruch nachkommen, alles andere sei ein Karrierekiller. Wenn Sie abends etwas vor hat, weigert sie sich das KInd vom Hort, wo sie bis 18 Uhr betreut werden kann, abzuholen bzw. droht damit. Oder sie ist nicht zu Hause, so dass eine Übergabe am Wochenende scheitert.

Ihre Position ist, dass sie solche Zeiten ja wieder ausgleicht bzw. das wir eh alles absprechen müssen. Dies aus dem Umstand der gemeinsamen Sorge. Dabei definiert sie die Tage, die sie für sich haben will. Ich würde ja auch eigene Unternehmungen haben, die dazu führen, dass sie das Kind ein ganzes Wochende betreuen muss. Das war in der Tat am vergangenen Wochenende der Fall. Es sei deswegen fair, so zu verfahren.

Meine Haltung ist, dass es das nicht ist. Es gibt zwischen uns keine Umgangsregelung. Und grundsätzlich, wie immer Leben kein, Gewohnheitsrecht. Ich zahle den vollen Unterhalt und das KInd ist bei ihr gemeldet. Sie hat eine Betreuungspflicht. Sie kann nicht bestimmen, wann ich das Kind zu nehmen habe und es vor allem nicht durch das geschilderte Verhalten dieses erzwingen.

Bin ich mit dieser Auffassung im Recht und wie wehre ich mich kurzfristig! gegen eine solche Form des Umgangsboykotts? Sie will ja damit keinen besseren oder intensiveren Kontakt zwischen mir und meinem Kind durchsetzen. Der ist, wie geschildert, eh schon sehr intensiv. Es geht nur um die Durchsetzung eigener beruflicher und Freizeitinteressen. Natürlich will ich eine Umgangsregelung und bin bereit dies juristisch durchzusetzen. Das dauert aber.







-- Editiert von Kariya76 am 02.04.2019 17:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Und wie soll eine Umsetzung geschehen, ohne Gericht, wenn Ihr Euch nicht einigt? Also entweder Gericht oder aber eine Beratungsstelle aufsuchen. Vielleicht kann die ja einen Kompromiss herausarbeiten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
mein Tipp aus eigener Erfahrung: wende dich an das zuständige Jugendamt (sehe es als Beratungsstelle) und schildere Ihnen die Situation bezüglich dem Umgang und dem Boykott. Versuche nicht die Mutter schlecht zu machen sondern ein gemeinsames Gespräch in Begleitung mit der Sachbearbeiterin des JA zu erzielen um eine einvernehmliche Lösung auszuarbeiten (etwa eine Schriftliche Umgangsvereinbarung). Meist beruhigt sich die Situation durch die neutrale Person („Zeugin"), das war zumeindest meine Erfahrung. Falls dies dann nicht zum Ziel führt würde ich den Umgang sowie den Unterhalt gerichtlich regeln lassen. Du kannst an der Stelle nachweisen, dass du zuvor versucht hast eine Regelung in Begleitung einer „Beratungsstelle" herbeizuführen. Die Sachbearbeiterin wird im Falle einer Gerichhsverhandlung als Verfahrensbeistand des Kindes aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

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