Umgangskosten, nachdem Kindsmutter umgezogen ist

27. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
06januar
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangskosten, nachdem Kindsmutter umgezogen ist

Wer kann mir antworten oder hat selber Erfahrung??
KM umgezogen ca 50 km, Umgangsrecht jeden Wochenend, KV Arbeitsunfähig z.Zeit Hartz IV Anfänger...Fahrt hin und zurück 36 €...
1. kann der KV Vater vom KM verlanger das sie auch mal an die Kosten beteiligen
2. wenn nicht est es möglich auch das sie mal das Kind hin un zurück fahren
vielen Dank




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

"Umgangskosten" gehen leider immer zu Lasten desjenigen, der den Umgang wünscht, denn er hat ein UmgangsRECHT, aber keine UmgangsPFLICHT.
Es ist natürlich möglich, dass der andere Elternteil das Kind bringt und holt, ein Rechtsanspruch besteht aber darauf nicht.

Gruß
mister xyz

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#2
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Umgangskosten können in manchen Fällen vom Einkommen abgezogen werden, was sich dann auf die Höhe des Unterhalts bewirkt.

Zahlst du noch Unterhalt ?

Die KM zur Beteiligung zwingen wird nicht möglich sein. Das Einzige wäre eine freiwillige Leistung von ihr. Wenn ihr euch noch versteht, dann spricht sie doch mal darüber an.

LG, dora

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#3
 Von 
06januar
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank an alle... in Belgien ist wenn die KM umgezogen ist sie verplichtet die kosten zu tragen..in BRD sind wir leider noch zu weit.

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