Umgangskosten - Ämter beteiligen sich an den Mietkosten?

31. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)
Umgangskosten - Ämter beteiligen sich an den Mietkosten?

Habe mal wieder eine Frage, lebe seit Oktober 2005 von meinem Mann getrennt, wir haben 2Kinder, die aller 14Tage das WE bei ihrem Vater verbringen. Nun ist der Vater in eine große 3Raum-Wohnung gezogen, und gibt als Grund an, die Ämter beteiligen sich nun an den Mietkosten (Höhe 600€), weil die Kinder aller 14Tage bei ihm sind, und auch dort übernachten. Gibt es sowas? Da kann ja jeder Unterhaltspflichtige eine große Whng. anmieten? Der Vater bezieht momentan ALG1.

Danke schon mal für eure Antworten...




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Und was ist jetzt Dein Problem? Dass die Kids ein eigenes Zimmer haben, in das sie sich zurückziehen können, wenn sie beim Vater sind? Dass sie dort Platz zum Spielen haben und sich wohl fühlen?

Möchtest Du, dass die Kids am WE lieber mit dem Vater in einer 1-Zimmer-Wohnung hausen?

"Unsere" Ex wollte sogar, dass wir uns eine größere Wohnung nehmen, damit die Kinder nicht mehr im Wohnzimmer schlafen. Haben wir gerne gemacht, aber nicht, weil die Ex das wollte, sondern weil wir den Kindern mehr Raum zur Verfügung stellen wollten ...!

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#2
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe kein Problem, wollte nur wissen ob es sowas gibt das Ämter sich an den Mietkosten aufgrund des Umgangsrecht beteiligen...er ist wie gesagt arbeitslos, kann deshalb keinen Unterhalt zahlen, aber eine große Wohnung finanzieren. Irgendwo passt das nicht zusammen...
Sollte kein Vorwurf sein, sorry wenn es so rüber kommt...

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)

Hallo,

Größe ist relativ. Eine 3-Zimmer-Wohnung kann 50 oder 200qm haben. Die Angaben des Vaters gegenüber der ARGE sind ja vom Umstand her (14-tägige Besuche seiner Kinder) richtig, also hat das Amt im Rahmen der Vorgaben entschieden.

Solange er den KU wg. einer (großen) Wohnung nicht kürzen will, gibts nichts zu meckern.

Grüße, Heike

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#4
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Okay, dachte nur weil ja Unterhaltsurkunden für die Kinder existieren, das die vorrangig zu behandeln sind...

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#5
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

@superfrau
Bekommst Du denn keinen Unterhaltsvorschuss vom JA wenn der KV nicht zahlen kann?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3800x hilfreich)

.......dass Unterhalt aussteht, hast du gar nicht erwähnt.

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#7
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hat sie schon (Zitat):
er ist wie gesagt arbeitslos, kann deshalb keinen Unterhalt zahlen,

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

danke für die Antworten, beim Jugendamt den Vorschuss hatte ich beantragt, und für einen Monat auch bewilligt bekommen, dann hat der Vater aufgrund seines ALG Bescheides mal wieder einen Monat bezahlt, und so geht es hin und her, mal zahlt er mal nicht. Irgendwo blicke ich überhaupt nicht durch...

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#11
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo merkt ihr es noch?
Der Vater bezieht Geld für eine Sachleistung. Oder soll er von seiner 3-Z.Wohnung zwei Zimmer untervermieten, damit Du Geld kriegst?
Das Amt zahlt den Mietzuschuss nur aufgrund der Tatsache das die Kinder kommen und er mehr Platz braucht. Nimmt er eine kleinere Wohnung fällt auch der Grund für den Mietzuschuss weg, also was willst Du eigentlich.

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#12
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich will kein Geld was mir nicht zu steht, lt. Einkommen (ALG Bescheid) muss er KU zahlen...tut es aber nicht, das ärgert mich wenn ich jeden Monat bangen muss, kommt der Unterhalt oder nicht...ich denke die Kinder haben Bedürfnisse und Wünsche die erfüllt werden wollen, warum reagierst du so gereizt...hns...
Ein weiterer Punkt der mich nachdenklich macht, ist er bekommt Zuschuss für 3RaumWhng., was wenn ihm einfällt die Kinder nicht mehr zu holen, bezahlt dann Amt weiter fleißig, ohne das die Kinder nutzen haben...


-- Editiert von Superfrau am 01.06.2006 13:44:30

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#13
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Naja, das steht hier ja noch nicht zur Debatte.

Du solltest zum JA gehen und von denen kannst Du erst einmal den Unterhalt bekommen. Die holen sich das dann vom KV wieder.

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#14
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Aufgrund des Zahlverhaltens rate ich Dir, Dir einen Titel beim JA zu holen. Dies ermöglicht dann bei einer Zahlungsverweigerung die sofortige Pfändung.

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