Umgangskosten - Umgangsrecht

11. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)
Umgangskosten - Umgangsrecht

Hallo,

eine kleine Anfrage: Wieviel Geld wird vom KV im Monat im allgemeinen für den Kindesumgang ausgegeben?

Normalfall:
Umgang alle 2 Wochen

z.b. Einzelfall:
einfache Entfernung ca 50 km

Gruss marxx

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Was bleibt denn überhaupt für den KV an finanziellen Mittel monatlich übrig, wenn er den Umgang konsequent durchführt?

Als KV (gehe davon aus, dass Kinder bei KM leben) zahlt man nicht nur den KU, sondern man muss auch zusätzlich die Umgangskosten aufwenden.

Meine Kosten, rein Benzingeld für das Jahr 2006:
Umgangsfahrten, insg. 1440 Euro, habe ich bereits als außergewöhnliche Belastungen angegben und lediglich

150 Euro

erstattet bekommen!

Welch ein Hohn! Während die KM keinerlei Kosten für Umgang ausgeben muss, verausgabt sich der KV mit den Umgangskosten und drückt so seine finanziellen Möglichkeiten/Freiheiten!

Am besten beläßt man das Kind bei der Mutter und schaut als KV dass die eigenen finanziellen Möglichkeiten erhalten und erweitert werden.




-- Editiert von marxx am 11.05.2007 16:14:48

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#2
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 454x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Erst seit Marz 2007. Jetzt gab es eine SMS von der KM, ich solle mich melden. Das tue ich aber nicht mehr.
Die 1440 Euro ergeben sich aus der KM-Leistung und Euroberechnung pro Wegstrecke!

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#4
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe mein Umgangsrecht ausgeübt. Habe selbst mein Umgangsrecht im Jahr 2003 vor Gericht erkämpft. Leider nur als Vergleich.
Jetzt wurde vor zwei/drei Monate mein Umgang wiederum verhindert, mit den Worten: Du siehst deine Tochter nicht mehr.

Gespräche mit JA führten nicht zum Erfolg.

Ein weiteres Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht mit dem Ziel einen Umgangstitel zu erkämpfen kann, ich mir nicht leisten.

Ich will meine Tochter sehen! Das aber kann ich wohl erst, wenn sie alt genug ist, selbst zu entscheiden, mich sehen zu wollen.

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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe mein Umgangsrecht ausgeübt. Habe selbst mein Umgangsrecht im Jahr 2003 vor Gericht erkämpft. Leider nur als Vergleich.
Jetzt wurde vor zwei/drei Monate mein Umgang wiederum verhindert, mit den Worten: Du siehst deine Tochter nicht mehr.

Gespräche mit JA führten nicht zum Erfolg.

Ein weiteres Gerichtsverfahren zum Umgangsrecht mit dem Ziel einen Umgangstitel zu erkämpfen kann, ich mir nicht leisten.

Ich will meine Tochter sehen!

Ich will den Umgang! Ich war nur dermaßen entäuscht, dass ich wiederum meine Tochter nicht sehe!

Das macht mich traurig!

Also müsste ich wiederum das Gericht bemühen.

Wie kann ich eventuell das Gericht anrufen, um einen Titel zu erreichen, ohne einen Anwalt in Anspruch zu nehmen?

-- Editiert von marxx am 11.05.2007 20:01:08

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#6
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 454x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bin immer zu meiner Tochter gefahren, um sie zu sehen und bei der KM abzuholen. Leider waren dies aber nur 2 Stunden Umgang lt. JA. Diese Zeiten sollten dann verlängert werden, aber noch nicht in diesem Sommer.
Dann wurde so verfahren, das erstmal nur KM und KV Umgangszeiten vereinbarten.
Das hat dann auch nicht mehr geklappt.

@Reike
Leider sah der Vergleich folgendermaßen aus: 10 mal begleiteten Umgang.... (Das war dann alles)
Das ist, auch was mich ärgert. Im Vergleich wird über den begl. Umgang hinaus nichts geregelt.




-- Editiert von marxx am 11.05.2007 21:13:42

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich höre immer Umgangskosten...

Oh ich armer KV muss alle zwei Wochen Spritgeld ausgeben für 50...oder 100km.
Ganz großes Kino.
Sorry mir kommt die Galle hoch.
Was sind denn 100 km Sprit in 2 Wochen im gegesatz zu dem was die KM alles zu tragen hat??
Jetzt kommt mir bitte net dafür bekommt sie auch 200 Euro Unterhalt.
Bla bla
Meine Kinder haben jetzt beide eine Brille bekommen...Die zahle ich alle Mutter alleine...beine Kinder zusammen 150 Euro...
Kindergarten ...zahle ich als Mutter, 150 Euro zusammen...und was bekomme ich?

200 Euro Unterhalt, und für das andere Kind gar nichts..

Ihr armen Väter werdet alle ja nur so ausgebeutet.

:kotz:

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