Umgangspflegschaft - Nachteile?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Umgangspflegschaft - Nachteile?

Hallo zusammen,

weil es immer wieder aufgrund der Mutter Probleme beim gerichtlich "vereinbarten" Umgang gibt, wurde dem Vater vorgeschlagen eine Umgangspflegschaft zu beantragen.
Mich interessiert jetzt vor allem, welche Nachteile das für den Vater haben kann.
Kann mich jemand aufklären?
Der Vater erhält normalerweise PKH.

Gruß

Carl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=603&paid=277

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

edy, der Link funktioniert nicht.

Meiner Ansicht nach hat eine Umgangspflegschaft keinen Nachteil für das Umgangselternteil.

Der Umgangspfleger kümmert sich darum, dass der Umgang problemlos statt findet und dokumentiert eventuelle Probleme/Umgangsvereitelung.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
paid=277


Deswegen funktioniert der Link nicht. Der Zugriff ist kostenpflichtig. Kann man ja mal übersehen, hehehe ...

quote:
Meiner Ansicht nach hat eine Umgangspflegschaft keinen Nachteil für das Umgangselternteil.


Das kommt drauf an, wie gut oder schlecht der Pfleger / die Pflegerin motiviert ist!

Im besten Fall gerät man an jemanden, der wirklich auch die Interessen des Kindes vertritt und damit auch den Belangen des Kindesvaters Gehör schenkt. Dann kann das SEHR von Vorteil sein.

Im dümmsten Fall, ist das aber jemand, der sich vorbehaltlos auf die Seite der "armen bedauernswerten" Kindesmutter schlägt und das Argument "Das Kind braucht jetzt vor allem erst mal Ruhe" (vor dem Kindesvater natürlich, hehehe) bedingungslos schluckt! Hook, line and sinker! (wenn man mir diesen Anglismus mal ausnahmensweise nachsieht).

Das Umgangsrecht ist auch nach allen (überfälligen) Reformen eine Angelegenheit, wo immer noch Leute mit den Ansichten aus der Zeit vor der Inquistion unterwegs sind. Und da muss man verdammt aufpassen, dass man so einem Holzkopf nicht über den Weg läuft.

Meine Meinung: Äußerste Vorsicht! Wenn man das nicht unbedingt braucht, dann besser die Finger davon lassen! Natürlich gibt es auch andere Sichtweisen! *grins*

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