Umgangsrecht Einladung Gespräch Jugendamt

19. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
kleeblatt123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Einladung Gespräch Jugendamt

Hallo, ich habe eine 5 jährige Tochter mit meiner Ex Freundin (nicht verheiratet). Haben das gemeinsame Sorgerecht.
Seit der Trennung kümmere ich mich regelmäßig alle 2 Wochen an jeweils 2 Wochentagen unter der Woche (immer wenn ich Frühschicht habe) und 1 WE im Monat.
Auch mache ich die Betreuung zusätzlich immer möglich, wenn meine Ex beruflich auf Dienstreisen muss oder etwas auf Arbeit ansteht.
Allerdings reicht das meiner Ex nicht und hat sich nun an das Jugendamt gewendet.
Daher meine Frage:
Kann man noch mehr Umgang erzwingen, wenn einfach nicht mehr Zeit da ist?
Ich gehe 40 Stunden die Woche arbeiten, plus teilweise 1 Stunde hin und zurück, je nach Berufsverkehr, habe Wechselschichten und muss auch 1-2 Samstage im Monat arbeiten.
Dazu kommt noch, dass ich mit meiner neuen Partnerin 2 kleine Kinder habe (2,5 Jahre und 1 Monat) und nicht weiß, wo ich noch mehr Zeit hernehmen soll.
Meine neue Familie und auch ich als Mensch, nicht nur Vater, haben doch auch das Anrecht auf 1-2 WE im Monat für sich oder?
Meine EX möchte nämlich das ich meine Tochter noch 1 WE mehr im Monat nehme.
Sie selber geht allerdings nur 24 Stunden die Woche arbeiten, hat freitags und WE immer frei und versucht ständig die kleine bei anderen „abzuladen".
Ihr ist es dabei auch egal, wer sie betreut, ob mein erwachsener Sohn oder meine Partnerin, Hauptsache sie hat Zeit für sich.
Da sieht man, dass es ihr nicht um Vater - Tochter Zeit geht, sondern einfach nur um das loswerden.
Daher meine Frage:
Kann das Jugendamt erzwingen, dass ich mich noch mehr zu kümmern habe oder können die nur vermitteln? Ich habe eine Einladung zum Gespräch bekommen, obwohl ich bei der letzten Einladung schon alles telefonisch gesagt habe.
Ist diese Einladung verpflichtend?
Und was passiert in nächster Instanz, wenn ich diesen Termin nicht wahrnehme?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von kleeblatt123456):
Kann das Jugendamt erzwingen, dass ich mich noch mehr zu kümmern habe oder können die nur vermitteln?
Das Jugendamt ist verpflichtet zwischen den Eltern zu vermitteln. Dazu könnte nach deren Einschätzung auch gehören der Mutter zu sagen, dass der derzeitige Umgang ausreichend und angemessen ist.

Zitat (von kleeblatt123456):
Ist diese Einladung verpflichtend?
Nein. Es spricht aber rein gar nichts dagegen einen solch wichtigen Termin wahrzunehmen und die Angelegenheit zu klären.

Zitat (von kleeblatt123456):
Und was passiert in nächster Instanz, wenn ich diesen Termin nicht wahrnehme?
Dann muss sich die Mutter überlegen, ob sie die geforderte Umgangszeit gerichtlich geltend macht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Aufgabe des Jugendamtes ist es, zu vermitteln, auf eine Einigung hin zu arbeiten. Denn wenn einmal die Fronten so verhärtet sind, dass man sich vor Gericht trifft, dann gestaltet sich das gemeinsame Elternsein, wie es ja auch im Fall der Trennung da sein sollte, problematisch.

Euer Kind geht in einem Jahr in die Schule. Dann sieht es ohnehin anders aus. Kann das Kind dann denn auch die bisher praktizierte Umgangsregelung weiter leben? Worauf ich hinaus will: wäre es nicht sinnvoll, einfach, um auch keine Unruhe in die Sache zu bringen, die Regelung wie bisher bis zur Einschulung beizubehalten und dann weiter zu sehen? Das wäre mein Vorschlag.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kleeblatt123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

An sich sind die Fronten nicht verhärtet. Wir haben einen normalen Umgang untereinander, aber sie will halt unbedingt noch mehr Umgang durchsetzen, vor allem seitdem ich zwei weitere Kinder habe.
Das mit der Schule sehe ich genauso, nur da meine Ex sich ja nun ans JA gewendet hat, weil ich nicht von der bislang vereinbarten Umgangsregel abgewichen bin, muss ich mir ja Gedanken machen, inwieweit ich da jetzt reagieren muss oder es einfach ignoriere; da ich mich ja regelmäßig kümmere, nur halt nicht noch mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also, ich würde den Termin wahrnehmen. Einfach um zu zeigen, dass Du Interesse am Kind hast, dass es Dir wichtig ist. Eine Übergangsalternative wäre, dass Du das Kind eben jedes zweites Wochenende nimmst, dafür nicht in der Woche. Du solltest grundsätzliche Flexibilität signalisieren, aber den Grenzen aufzeigen. Noch ein kleiner Hinweis: das Kind muss während der Umgangszeiten nicht von Dir bespaßt werden. Es soll an Deinem Alltagsleben teilnehmen, und dazu gehört auch, dass andere Personen sich um es kümmern, wenn Du arbeitest an einem Wochenende, an welchem es bei Dir ist.

wirdwerden

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