Umgangsrecht Großeltern

8. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
as2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Großeltern

Hallo!
Ich bin geschieden, meine Kinder sind 1 und 3. Weil der Vater keinen Unterhalt für mich und nur selten den der Kinder bezahlt, gehe ich 8 Tage im Monat arbeiten und er und seine Eltern nehmen so lange die Kinder.

Leider scheinen die Großeltern der Großen zu erzählen, daß wir schlechte Eltern sind, vor allem natürlich ich. Alles, was meine Tochter aus unserem Alltag erzählt, wird negativ verkehrt.

Ich möchte den Kontakt zu den Großeltern einschränken, mein Exmann sieht das auch so.
Haben sie Anspruch auf Umgang, und auf wieviel?

Vielen Dank schonmal,
as


-----------------
"carpe diem"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 107x hilfreich)

Grundsätzlich haben zwar Großeltern ein Umgangsrecht...Umfang und Dauer sind aber nicht generell bestimmt, sondern einzelfallabhängig.

Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen, dies müssen die GROßELTERN gegebenenfalls nachweisen. Bei Zerwürnissen zwischen Eltern und Großeltern wird den Eltern natürlich Vorrang gewährt.

Generell kann man sagen, dass es sehr schwer für die Großeltern ist, solch ein Umgangsrecht gegen den Willen der Eltern rechtlich durchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.857 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.