Hallo!
Ich bin geschieden, meine Kinder sind 1 und 3. Weil der Vater keinen Unterhalt für mich und nur selten den der Kinder bezahlt, gehe ich 8 Tage im Monat arbeiten und er und seine Eltern nehmen so lange die Kinder.
Leider scheinen die Großeltern der Großen zu erzählen, daß wir schlechte Eltern sind, vor allem natürlich ich. Alles, was meine Tochter aus unserem Alltag erzählt, wird negativ verkehrt.
Ich möchte den Kontakt zu den Großeltern einschränken, mein Exmann sieht das auch so.
Haben sie Anspruch auf Umgang, und auf wieviel?
Vielen Dank schonmal,
as
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"carpe diem"
Umgangsrecht Großeltern
8. Juni 2004
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Frage vom 8. Juni 2004 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Großeltern
#1
Antwort vom 8. Juni 2004 | 11:25
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 107x hilfreich)
Grundsätzlich haben zwar Großeltern ein Umgangsrecht...Umfang und Dauer sind aber nicht generell bestimmt, sondern einzelfallabhängig.
Der Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen, dies müssen die GROßELTERN gegebenenfalls nachweisen. Bei Zerwürnissen zwischen Eltern und Großeltern wird den Eltern natürlich Vorrang gewährt.
Generell kann man sagen, dass es sehr schwer für die Großeltern ist, solch ein Umgangsrecht gegen den Willen der Eltern rechtlich durchzusetzen.
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