Umgangsrecht Kindesvater/ Schwiegermutter

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2021 17:21:51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Kindesvater/ Schwiegermutter

Guten Tag,
Ich habe mich im August von meinem Mann getrennt. Bislang haben wir den Umgang unserer beiden Kinder sowie Unterhalt privat geregelt - allerdings nichts schriftlich vereinbart.
Im Grunde funktioniert alles ganz gut. Der KV bekommt die beiden Kinder (5 und 2) einen Nachmittag die Woche und jedes Zweite Wochenende Sa und So, wobei beide nicht bei ihm schlafen. Das 5 Jährige Kind weigert sich extrem trotz guten Zuredens und bekommt alleine beim Vorschlag regelrechte Panikattacken. Es sagt es besucht seinen Vater gerne möchte aber nicht bei ihm schlafen. Zwar gab es auch schon zwei Versuche den Vater dann zu Hause bei mir mit den Kindern gemeinsam übernachten zu lassen - beim ersten Mal hat sich das Kind geweigert sich vom Vater ins Bett bringen zu lassen und so musste meine Schwester das Kind übernehmen und beim zweiten Mal habe ich die Kinder selbst ins Bett gebracht und der Vater war dann der Babysitter bis ich wieder zu Hause war - allerdings fühle ich mich auch nicht sonderlich wohl dabei wenn er sich in meiner Privatwohnung aufhält und mir beim Heimkommen dann Fragen über mein Liebesleben stellt.
Von Seiten der Schwiegermutter kommt natürlich Kritik in Form von Umgangsverweigerung bzw. Manipulation des Kindes... ich bin sehr unsicher ob es richtig ist dem Kind seinen Willen zu lassen oder das Kind zu zwingen beim Vater zu übernachten - gutes Zureden, und andere kleinere Tricks die Übernachtung schmackhaft zu machen funktionieren leider nicht und der Vater selbst redet scheinbar selbst nicht mit dem Kind über die Übernachtungen. Der KV scheint aber auch nicht wirklich unglücklich über die Situation zu sein und sagt er möchte das Kind nicht drängen.
Was kann ich tun? Ist es okay den Umgang erstmal weiterhin so zu belassen?
Die Schwiegermutter hat sich seit der Trennung ein paar richtig miese Sachen mir gegenüber geleistet und mischt sich auch immer wieder ein. Sie hat wohl starke Ängste die Kinder zu verlieren. Vor der Trennung war der Kleine regelmäßig einmal die Woche am Vormittag bei ihr für ca. 3 Monate allerdings auch mit längeren Unterbrechungen. Mittlerweile passt mir dieser Termin aber aus organisatorischen Gründen nicht mehr und da der KV die Schwiegermutter sowieso an dem gleichen Wochentag zusammen mit den Kindern im Rahmen seines Umgangs besucht, habe ich den Termin einfach gestrichen. Die Schwiegermutter sieht die Kinder außerdem zusammen mit dem KV jedes 2. Wochenende. Dennoch scheint sie nicht zufrieden zu sein und hetzt immer wieder aufs neue los, was mir mittlerweile an die Substanz geht. Es scheint so als wäre ihr der Umgang nicht genug obwohl sie vor der Trennung weniger Umgang hatte und sich darüber nie beschwert hat. Ich habe auch trotz des schlechten Verhältnisses den Umgang nicht einmal verweigert und ich manipuliere die Kinder auch nicht - sie dürfen gerne ihre Oma treffen und natürlich auch den Vater - die Kinder wissen das auch. Wenn die Kinder den Wunsch äußern außerhalb der Umgangszeiten den Vater zu sehen, habe ich bisher dem KV auch immer Bescheid gegeben und gefragt ob er spontan Zeit hätte.
Der KV ist mit der Umgangsregelung zufrieden und möchte die Kinder nicht noch an einem zusätzlichen Tag. Ich bin mir nur unsicher, aufgrund des Drucks durch die Schwiegermutter ob die Umgangsregelung okay ist oder muss ich ihr noch extra Umgang ermöglichen?



-- Editiert von go531108-80 am 17.11.2019 13:17

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

40 Zeilen für solch eine Frage? :???:

Zitat (von go531108-80):
oder muss ich ihr noch extra Umgang ermöglichen?
Nein. Schwiegermütter-Umgang is nich.

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#2
 Von 
guest-12301.05.2021 17:21:51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay! Danke! Ja ich dachte es wäre wichtig die Situation zu beschreiben. Ich möchte nichts falsch machen.
Heißt das, es ist okay wie alles ist?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nicht. Der Umgang mit den Großeltern entspricht im allgemeinen dem Kindeswohl, die Kinder haben schlicht ein Recht darauf. Sicherlich ist gerade am Anfang einer Trennung das Miteinander neu auszuloten, aber niemals sollten die Kinder Opfer persönlicher Animositäten sein.

Sie waren mit dem KV zusammen und auf einmal wollen die Kinder nicht bei ihm übernachten? Die Schwiemu redet böse, aber man sieht auch, dass sie befürchtet den Kontakt zu den Kindern zu verlieren?

Das ist Ihre Chance regulierend einzugreifen, nehmen Sie der Schwiemu ihre Ängste und überzeugen Sie Ihre Kinder wie supertoll es ist auch mal beim Vater zu schlafen. Es liegt an Ihnen, Sie stellen die Weichen für das zukünftige Miteinander.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ganz so einfach ist es leider nicht. Grundsätzlich können auch andere soziale Bezugspersonen (neben den Eltern) einen Anspruch auf Umgang haben. aber, dieser Anspruch ist wesentlich schwächer ausgestaltet als der eines Elternteils.

Ich finde es prima, dass hier die Eltern eine Lösung gefunden haben, die nicht nur ihnen passt, sondern auch den Kindern. Dass sich kleine Kinder bei "Fremdübernachtungen" schwer tun, das ist auch nicht so unüblich. Prima, wie Ihr das hinbekommen habt. So, wann der Vater mit den Kids während seiner Umgangszeit zur Omi geht, das ist seine Angelegenheit. Ich würde an Deiner Stelle jedweden Kontakt zur Schwiegermutter abbrechen.

Die Kids haben genug Zeit, die Oma zu sehen, bei den Vätertagen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es dem Kindeswohl entspricht, noch mehr Unruhe in den Kindesalltag zu bringen. Sollte die Lady wirklich klagen, dann müsste sie darlegen, dass eben das dem Kindeswohl entspricht und warum so Treffen nicht in der Vaterzeit stattfinden können. Das dürfte ihr schwer fallen, wenn nicht sogar unmöglich sein.

Also, etwas mehr Gelassenheit und Konsequenz.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die „Vatertage" sollten doch dem Vater und den Kindern gehören oder nicht?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Da ist keine Ausschließlichkeit da. Das Kind soll nach Möglichkeit am Alltagsleben des Ungangselternteils teilnehmen. Und dazu gehören auch Besuche bei ihm nahestehenden Personen. Außerdem, as entspricht noch dem Kindeswohl? Die Kids benötigen ja auch Zeit mit der Mutter, bei der sie leben. Gerade, wenn die Mutter auch berufstätig ist. Da Übernachtungen beim Vater im Moment (noch) ausgeschlossen sind, die Kids ohnehin schon recht häufig hin- und hergefahren werden, wann haben die Kids mal Zeit ganz für sich, oder für die Mutter und Gemeinsamkeiten mit der?

Dann kommen ja möglicherweise noch die anderen Großeltern mit Umgangsansprüchen, die Patentante ......

Und selbst wenn man bei der Fallkonstellation wie hier zu einem Umgangsrecht käme, was ich für fast ausgeschlossen halte, dann müssten die Großeltern das Holen und Bringen organisieren. Und nicht die Kindsmutter dem Vater hinterher telefonieren.

Und noch ein Nachtrag: ich weiss nicht, wie Du darauf kommst, dass im allgemeinen es dem Kindeswohl entspricht, Umgang mit den Großeltern zu haben. Die Position der Großeltern ist wesentlich schwächer als die der Eltern. Die Großeltern müssen auf den Punkt hin beweisen, dass Umgang mit ihnen wirklich dem Kindeswohl entspricht. Und, so die Rechtsprechung, wird das Kindeswohl schon dann sehr genau angeguckt, wenn die Eltern ein gestörtes Verhältnis eben zu diesen Großeltern haben. Und die Mutter hat es hier ganz ohne Zweifel.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 17.11.2019 18:15

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