Umgangsrecht - Muss ich sie fragen wenn ich zu meinen Schwiegereltern fahre?

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Firejumper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgangsrecht - Muss ich sie fragen wenn ich zu meinen Schwiegereltern fahre?

Hallo,

ich habe mich von der Mutter meines 3 1/2 jährigen Sohnes getrennt. Habe eine neue Beziehung und jetzt auch verheiratet. Meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Mein Sohn lebt bei seiner Mutter. In wie weit darf meine Ex mir vorschreiben, zu wem ich mit meinen Sohn fahre? Muß ich sie fragen wenn ich zu meinen Schwiegereltern fahre? Darf sie es mir verbieten? Muß ich ihr jedesmal sagen, wenn ich mit meinem Sohn irgendwohin fahre?

Im Voraus schon einmal vielen Dank

Firejumper


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Firejumper,

nein musst Du nicht. Oder teit die Ex Dir jeden Schritt mit den sie mit dem gemeinsamen Kind geht?

Im der Umgangszeit obliegt Dir die Altagssorge für das Kind. Heißt, Du entscheidest wo Du mit dem Kind hinfährst und wen das Kind trifft.

LG Nero

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Wielange lebst du nicht mehr mit deinem Sohn zusammen?

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#3
 Von 
Firejumper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

seit ca. 1 Jahr

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#4
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Dann schliesse ich mich Neros Meinung an.

Wichtig war mir nur die Bindung. Ob sie eben vorhanden ist oder nicht.

Denn bei fehlender Bindungswirkung kann es durchaus passieren, dass ein Gericht nur einen begleiteten Umgang beschliesst.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo zusammen,

@ e-k-k

quote:
Wielange lebst du nicht mehr mit deinem Sohn zusammen?


Was hast Du da im Hinterkopf? Ich denke nicht, dass da ein Zusammenhang mit der Alltagssorge im Rahmen des Umgans besteht.

LG Nero

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#6
 Von 
Firejumper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Bindung zu meinem Sohn ist auf jeden Fall vorhanden. Er übernachtet mindestens einmal die Woche bei uns. Meine Ex will mir nur vorschreiben, wo ich mit meinem Sohn hin darf und wo nicht. Ich war mir nicht sicher ob sie es darf oder nicht. Sie erzählte mir irgendwas vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber das hat mit der Sache ja rein garnichts zu tun, wenn ich es richtig nachgelesen habe.

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Firejumper,

das ABR ist Teil des Sorgerechts. Da ihr dieses gemeinsam habt, liegt auch das ABR bei euch beiden. Ausnahme, eine Familiengericht hat es auf nur ein Elternteil übertragen. Aber auch dann könnte sie es Dir nicht vorschreiben. Im Rahmen des ARB wir nämlich geregelt, wo das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat.

Deine Ex kann Dir also auf gar keinen Fall vorschreiben, wo Du mit dem Kind hingehst oder wen es in der Umgangszeit trifft.

LG Nero

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