Umgangsrecht "Übergangsregelung" Neuer Freund

12. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sweetsunshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht "Übergangsregelung" Neuer Freund

Hallo :)
Ich habe eine ganz kurze Frage..
Und zwar hatte ich vor kurzem eine Verhandlung.. es ging vorerst nur um einer Übergangsregelung.
Nun wurde entschieden, dass ich meinen Sohn alle 14 Tage am Wochenende bei mir haben darf.
Allerdings unter ausschluss meines neuen Lebenspartner, was ich auf jedenfall verstehen kann.. zumindest für die Anfangszeit.
Ich muss in 3 Monaten ( Ende April) aus meiner Wohnung, da sie nun zu groß ist.
Mir bleibt nur eine möglichkeit offen .. alleine schon da ich aus Beruflichen gründen eh umziehen müsste.
Nun werde ich Anfang Mai zu meinem Freund ziehen.. dann sind wir 7 Monate zusammen, kann es dann noch immer Verboten werden?
Ich meine der Kleine hätte dann ja kaum mehr Kontakt zu mir.

Der Umgang wird Verboten, weil der kleine sich erstmal wieder an mich seine oma und seinen Opa gewöhnen muss.( Sein vater hatte ihn einfach mit genommen als er ausgezogen ist. Ich habe mich dagegen gewehrt mit hilfe meines Anwalts, er konnte leider zu schnell Fakten schaffen , kindergarten usw. Jugendamt hat mir nicht geholfen weil es kurz vor Weihnachten war und sie sich wegen Bundeslang wechsel nicht zuständig fühlten..)


Ich verstehe es ja, dass man den Umgang erstmal verbietet, da der kleine sich wieder eingewöhnen muss, aber nach 7 Monaten Beziehung und zusammenziehen kann man das doch nicht als Grund anführen " der Kleine soll den Freund nicht kennen lernen, da es dann für ihn zu viel wäre".

Oder etwa doch?

Es handelt sich ja um eine feste Beziehung.. und ich kann meinen Freund beim besten willen nicht auf dauer außenvor lassen, weil mein Ex nicht damit klarkommt, dass ich eben in einer neuen Beziehung bin.

I
Freue mich über Eure Antworten :)

Liebe Grüße

Sweetsunshine

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sweetsunshine,

Du und Dein neuer Freund spielen da weniger eine Rolle, der Ex letztlich auch nicht.

Wenn es eine Abänderung der gerichtlichen Umgangsregelung geben soll, dann wird ausschließlich auf das Wohl des Kindes geachtet.

Und wie da ggf, sogar Gutachter entscheiden, kann sicher niemand vorhersagen.

Ungewöhnlich bleibt die Entscheidung allemal.

Gruß

Berry

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#3
 Von 
Sweetsunshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :)
Ich habe die Entscheidung auch als ziemlich seltsam empfunden.
Wenn man bedenkt, dass mein noch Mann sehr aggressiv war und mich auch schon geschlagen und fast täglich beleidigt hat vor dem kleinen... naja..
Also mein neuer Freund hat sich in seinem Leben noch nie etwas zu schulden kommen lassen! Er ist auch allgemein sehr nett und weiss von Anfang an von dem kleinen.
Wir erzählen fast täglich darüber und haben auch eine genaue vorstellung, wie der Umgang aussehen soll- dem kleinen soll es jedenfalls an NICHTS mangeln.
Ihm ist der kleine jetzt schon sehr wichtig, auch wenn er ihn noch nicht kennt.. einfach aus dem Grund, weil er ein Teil von mir ist!
Ich liebe den Kleinen über alles ( Er wird im April 3 Jahre und ist auch normal Entwickelt).


Ich hoffe mir legt da nicht schonwieder irgendwer im Mai einen Stein in den Weg.
Den kleinen sehe ich bis dahin ja regelmäßig.. also wird er sich an mich, seinen Opa und seine Oma längst wieder gewöhnt haben.


Mir bleibt eben auch keine andere Wahl.
Ich kann dort kostenlos Wohnen, wäre bei meinem Lebenspartner und Beruflich sieht es dort viel viel besser aus!..
Aus meiner Wohnung muss ich sowieso raus.

Es wird ja ein gerichtliches Gutachten gemacht, muss da nicht mein Freund auch mit einbezogen werden?




Für ihn war die Entscheidung im Gerichtssaal ein ziemlicher schlag, er hatte sich sehr gefreut den kleinen nach der Eingewöhnungsphase kennenzulernen.

Wenn von ihm eine gefahr ausgehen würde, könnte ich es ja verstehen, aber so nicht.


Bei seinem Vater bekam er übrigens Asthma- das wollten sie ganz dreckig auf meine katze abwälzen- Allerdings lebte der kleine zuvor fast 3 jahre zusammen mit der katze und hatte nichts.

Dort sind 2 Hunde und sehr viele Vögel im Haushalt- zack hat er Asthma.

Fühle mich einfach Hilfslos und weiss nicht wo hinten und vorne ist.

Liebe Grüße Sweetsunshine

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#5
 Von 
Sweetsunshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gutachten ist dafür da um den entgültigen Hauptwohnsitz zu bestimmen, also ob bei seinem Vater oder bei mir. Verstehe die Sache mit meinem freund nicht, erst ist echt ein herzensguter mensch.

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#7
 Von 
fritzkohle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich recherchiere das Thema Umgangsrecht und wuerde gerne mit Eltern ins Gespraech kommen denen das Umgangsrecht mit ihren Kindern verwehrt wird oder die das Umgangsrecht mit ihren Kindern verwehrt haben.

Auf http://film-and-television.com/?page_id=178
gibt es mehr Information als auch Links zu facebook und youtube.

Dies ist eine Gelegenheit Deine Geschichte Teil eines Dokumentarfilmes werden zu lassen.

Fritz Kohle

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