Hallo. Vielleicht kann mir jmd weiterhelfen.
Es wird ein längerer Text zur Erklärung.
Mein Kind 3, 5 Jahre alt lebt bei mir. Vater und ich teilen das Sorgerecht. Getrennt leben wir seit Ende 2022. Danach kam er zur Betreuung des Kindes in unsere Wohnung und hat ihn stundenweise versorgt. Ich war währenddessen arbeiten. Teilweise kam er nach Absprache auch spontan zu einem Spaziergang usw. Monate später nahm er ihn für ein paar Stunden mit in seine Wohnung. Dann lernte er zeitnah eine Frau kennen und zog erneut um. Ab da bestand er auch auf eine Übernachtung und Urlaub. Ich wollte jedoch, dass das Kind (damals 2), ihn in der wieder neuen Umgebung erst mal beständig besucht. Wir waren beim Jugendamt. Gebracht hat es nichts, aber als er Streit mit der neuen Freundin bekam, gab er mir zum Glück doch Recht in der Sache.
Ende des Sommers 2023 sagte ich ihm, dass unser Kind jetzt den Eindruck macht, dass es angekommen ist und wir es mit der Übernachtung versuchen. Von Freitag auf Samstag ( alle 14 Tage). Zusätzlich hatte er ihn noch an einem Tag in der Woche (alle 14 Tage). Spontan dufte er nach Rücksprache auch immer nach der Arbeit noch kommen. (Dürfte er immernoch. Oder auch in Krankheitsphasen begleiten. Hier für ihn da sein. Möchte er aber anscheinend nicht.)
Es kam dann zu vielleicht 5 oder 6 Übernachtung. Dann wurden diese unterbrochen. In seiner Wohnung gab es Probleme. Kind kann nicht mehr über Nacht bleiben. Ich hatte mich auch gerade daran gewöhnt. Schade. Aber es war völlig ok. Umgänge fanden dann nur noch tagsüber statt. Meistens bei seiner Mutter.
Erneuter Umzug des Vaters in Wohnung 3. Nach 5 oder 6 Monaten, war er dann wieder bereit das Kind zur Übernachtung zu behalten. War ok.
Leider fingen dann massive gesundheitliche Probleme bei unserem Kind an. Er erlitt ständig Magen-Darm Infekte. Wirklich alle 2 bis spätestens 5 Wochen heftig Brech-Durchfall. Teilweise mit Fieber. Überall kam es vor. Ich musste ständig den Arbeitsplatz verlassen. Nach den ersten Malen war es für das Kind noch ok, trotzdem zu übernachten, wenn es wieder einigermaßen fit war. Aber nach dem 5. Oder 6. Mal, war die Unsicherheit so ausgeprägt, dass es sehr an mir hängt. Nach Hause will, sobald wieder die Bauchschmerzen kommen. Mittlerweile wird vor den Umgängen geweint. Einmal wollte das Kind sogar nicht mehr mit. Ich habe an den Vater appelliert, die Übernachtung vorübergehend durch den Sonntag zu ersetzen. Dem Kind somit überschaubare Zeiten zu geben, dass er abends wieder Heim kommt. Dazu muss gesagt werden, dass das Kind eine Entwicklungsstörung hat und auch noch nicht so verarbeiten kann, wie gleichaltrige Kinder. Es geht ihm einfach nicht gut mit der Übernachtung/ längerer Trennung zur Zeit. Er sagt zu Hause auch deutlich, dass er nicht möchte. Es setzt ihm wirklich mittlerweile auch psychisch zu.
Vater hört mir nicht zu, wenn ich ein neutrales Gespräch suche. Ist böse. Beleidigt mich deshalb vor dem Kind. Redet auf es ein. Und nun habe ich einen Brief vom Familiengericht zum Thema Umgangsrecht bekommen. Während wir zur Abklärung dieser Misere im Krankenhaus waren. Ärzte vermuten einen Zusammenhang der Symptome mit der Entwicklungsverzögerung. Stoffwechselerkrankungen etc. Weitere Abklären Ende August. Gerichtstermin im September.
Ich will nur eine gesunde und gute Entwicklung für unser Kind. Ihm Rückhalt und Verständnis in der jetzigen Situation vermitteln. Übernachtungen möchte ich natürlich auch wieder anstreben. Aber zur Zeit sehe ich es nicht im Sinne des Kindeswohl. Mal abgesehen von Urlaub.
Kennt sich jmd mit so einer komischen Situation aus? Ist es fernab der Realität, dass ein Familiengericht das berücksichtigt? Ich mache mir große Sorgen, was da auf uns zukommt.
Umgangsrecht Übernachtung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein. Es kommt auf die sachliche und zeitliche Darstellung des Sachverhaltes an. zB so wie hier.ZitatIst es fernab der Realität, dass ein Familiengericht das berücksichtigt? :
Meine Meinung: Entwicklungsverzögerungen eines Kindes müssen nicht zwangsläufig zu Durchfall/Brechdurchfall/Fieber führen, wenn ein Umgang mit Übernachtung beim Vater ansteht.
Was schreibt das Gericht? Was hat der Vater beantragt?ZitatUnd nun habe ich einen Brief vom Familiengericht zum Thema Umgangsrecht bekommen. :
ZitatMeine Meinung: Entwicklungsverzögerungen eines Kindes müssen nicht zwangsläufig zu Durchfall/Brechdurchfall/Fieber führen, wenn ein Umgang mit Übernachtung beim Vater ansteht. :
Die Beschwerden haben nichts mit der Übernachtung zu tun. Sie können eventuell ein Teil der Entwicklungsverzögerung sein. Ein gesundheitlicher Teil davon. Stoffwechselerkrankung oder so. Aber das wissen wir noch nicht.
Kind lässt sich aber leider nicht vom Papa trösten, wenn es ihm so schlecht geht.
Das Gericht hat lediglich einen Termin geschickt zum Umgangsrecht. Der Anwalt forderte vorher eine Übernachtung ein und machte die Beschwerden des Kindes klein als Bauchweh. Leider ist dem tatsächlich nicht so. Es ist ein harter Gang seit Mitte Januar. Immernoch.
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Ich hatte es so gelesen, als solle das erst ärztlich abgeklärt werden.ZitatDie Beschwerden haben nichts mit der Übernachtung zu tun. :
Seltsam. Das Famgericht soll doch möglichst etwas beschliessen, wenn die Eltern das nicht allein schaffen.ZitatDas Gericht hat lediglich einen Termin geschickt zum Umgangsrecht. :
Der Anwalt des Vaters hat vermutlich einen Antrag auf Umgangsrecht mit Angabe von Zeit, Dauer und Ort gestellt.
ZitatLeider ist dem tatsächlich nicht so. :
Darüber hat man dann ja sicherlich die Atteste, medizinische Unterlagen etc.?
ZitatIch hatte es so gelesen, als solle das erst ärztlich abgeklärt werden. :
Ja damit wir Besserung erzielen und es einfach auch psychisch wieder stabiler wird.
Ja es geht um Festlegung des Umgangs. Er besteht ja auf die Übernachtung und will das festlegen.
Du schreibst von einer Entwicklungsstörung. Mir fallen bei den Symptomen Dyspraxie sowie bestimmte leichte Formen des Autismus ein. Diese Kinder reagieren bei für sie unübersichtlichen/unplanbaren Situationen so. Im Kopf entsteht dann in dem Augenblick ein riesiges Durcheinander, auf welches dann körperlich mit Bauchweh bis hin zu den beschriebenen Störungen reagiert wird. Leider sind Ärzte da häufig immer noch hilflos. Sie wissen es einfach nicht; ist ja auch keine Krankheit, sondern eine Störung.
Die Beziehung zum Vater war bzw. ist ja bisher auch von Unregelmässigkeiten, Veränderungen geprägt. Das vertragen diese Kinder gar nicht. Auch andere nicht planbare Vorgänge, die ja mit zunehmendem Alter häufiger werden. Man muss also, was jetzt den Umgang angeht erst einmal Ruhe und ganz feste Planbarkeit reinbringen, und zwar so, dass es für das Kind (nicht für Euch) übersichtlich wird. Darauf müsst Ihr jetzt in dem Umgangsverfahren hin arbeiten. Wäre natürlich toll, wenn eine belastbare Diagnose vom Fachmann vorläge. Mir hat seinerzeit ein Behindertenzentrum sehr weiter geholfen. Und dann ein spezialisierter Psychologe, ich musste lernen, wie man dem Kind Hilfestellungen beim sortieren im Kopf gibt. Die Diagnosen der Ärzte gingen von "Kind hat nichts," bis "geistige Behinderung."
Wenn Du willst, kannst Du mir eine PN schicken. Vielleicht kann ich weiter helfen, das würde hier aber den Rahmen sprengen.
wirdwerden
ZitatDarüber hat man dann ja sicherlich die Atteste, medizinische Unterlagen etc.? :
Ich habe jetzt den Arztbrief aus dem Krankenhaus. Da stehen halt die Beschwerden drin und die Empfehlungen usw. Und natürlich existiert eine Akte beim Kinderarzt. Aber da hab ich bisher nichts in der Hand. Zudem aber die Diagnose Entwicklungsstöung. Diesbezüglich laufen aber auch nachweislich Therapien. Auch dort hatte et schon Bauchschmerzen. Die würden sicherlich auch nochmal einen aktuellen Bericht schreiben.
Immer noch der Blödsinn wie vor Jahren. Man therapiert blind ehe man weiß, was genau vorliegt. Irgendwas wird es schon sein, und Ergotherapie hat noch niemandem geschadet. Ist kein Vorwurf gegen Dich, sondern gegen die "Fachleute."
Wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Lies Dir mal durch, was ich geschrieben habe.
wirdwerden
ZitatDu schreibst von einer Entwicklungsstörung. Mir fallen bei den Symptomen Dyspraxie sowie bestimmte leichte Formen des Autismus ein. Diese Kinder reagieren bei für sie unübersichtlichen/unplanbaren Situationen so. Im Kopf entsteht dann in dem Augenblick ein riesiges Durcheinander, auf welches dann körperlich mit Bauchweh bis hin zu den beschriebenen Störungen reagiert wird. Leider sind Ärzte da häufig immer noch hilflos. Sie wissen es einfach nicht; ist ja auch keine Krankheit, sondern eine Störung. :
Ich schreibe dir später mal. Du scheinst im Bilde zu sein
Genau, Autismus in leichter Form "könnte" mitspielen. Aber er hat die Symptome auch in der Woche nur bei mir. Nie zu festen Zeiten oder Ereignissen. Er hat auch so nicht die größten Probleme mit alltäglichen Veränderungen.
Ich denke der Arzt in der Klinik war schon gut. Der hat es nicht so abgetan. Er hat nachdrücklich auf MRT und Stoffwechseluntersuchung hingewiesen. Wir sind zum Glück bald im SPZ.
Leider ist der Vater weit weg vom Thema Behinderung und dergleichen. Es ist ihm auch tatsächlich egal. Er will dass alles "normal" ist. Ich dramatisiere.
Aber wie nah dran ist da ein Familiengericht Ich hab einfach Angst.
Was ist nach eingeleitetem Verfahren an einer Terminladung seltsam?ZitatSeltsam. :
Das spielt keine Rolle. Umgangsverfahren sind keine Antragsverfahren.ZitatDer Anwalt des Vaters hat vermutlich einen Antrag auf Umgangsrecht mit Angabe von Zeit, Dauer und Ort gestellt. :
Was denn eigentlich genau?ZitatIst es fernab der Realität, dass ein Familiengericht das berücksichtigt? :
Das Gericht wird den Sachverhalt ermitteln und externe Personen beauftragen. Ob deine Vorstellungen richtig und sinnvoll sind oder du tatsächlich dramatisierst oder ggf. auch den Wille des Kindes induzierst, werden diese feststellen müssen.
Auf Basis deiner Beiträge hier halte ich deine Argumentation für nicht stichhaltig. Du führst erst medizinische Argumente an, die aber nach eigener Aussage dann doch keinen Zusammenhang mit dem Umgang haben und auch zuhause vorliegen. Letztlich ist das einzig übrig bleibende Argument damit der geäußerte Wille eines Kleinkindes und ein Weinen vor dem Umgang. Mich überzeugt das nicht. Und da habe ich die Version des Vaters noch nicht mal gelesen.
ZitatWas denn eigentlich genau? :
Dass er momentan einfach mit so einer langen Trennung überfordert ist. Das absehbarer Zeiten besser verarbeitet werden und ihn nicht schon vorher dermaßen belasten, dass er nicht mehr mitgehen will.
Ich bin leider kein Arzt und kein Psychologe. Ich weiß nicht, woher der Brech-Durchfall seit Monaten kommt! Parallel hat sich die Entwicklungsstörung klar rausgestellt. Ob das alles Zusammenhängt, kann ich nur spekulieren.
Was ich weiß ist, dass das Kind psychisch mittlerweile leidet. Dass es ganz viel Rückhalt von mir braucht und er scheinbar nicht mit einer längeren Trennung zurecht kommt. Dass wir das erst wieder erarbeiten müssen und dass wir dafür auch eine gesundheitliche Besserung der Symptome erzielen müssen. Dazu lässt er sich vom Vater bei Erbrechen und Krankheit nicht beruhigen. Nachts schwierig.
Dann also nichts seltsam, weil kein Antragsverfahren.ZitatWas ist nach eingeleitetem Verfahren an einer Terminladung seltsam? :
danke @smogman
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