Umgangsrecht / Umgangspflicht

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Umgangsrecht / Umgangspflicht

Hallo zusammen,

ich hab folgende Frage:

Gibt es eigentlich auch eine Regelung, die besagt, dass der geschiedene Partner
auch die Pflicht hat, regelmäßig seine Kinder zu betreuen?
Aktuelles Beispiel:

Ehepaar ist geschieden. Jeweils 1 Kind lebt bei einem der Elternteile.
Der Ehemann hat das jüngere Kind (14) die Mutter das Älteste (16).
Der Vater möchte alle 2 Wochenenden mit seiner neuen Lebensgefährtin verbringen (diese wohnt 150km entfernt und kann nur am Wochenende zu Besuch kommen, bzw. besucht werden). Die Mutter weigert sich die Tochter regelmäßig zu nehmen! Auch in den Ferien will sie keine feste Regelung akzeptieren. Ich hab mal gehört, dass es sehr wohl ein Verpflichtung der Mutter gibt, sich um das, beim Vater lebende Kind, zu kümmern.

Danke schon Mal, für die Hilfe!

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12310.02.2009 12:29:31
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,

soweit ich gehört habe, gibt es keine Umgangspflicht.



Lischka

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Multi-Store,

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Beide Eltern haben diesen Umgang zu fördern. Rechtliche Regelungen zum Umfang des Umgangs gibt es nicht. Die Eltern müssen sich über den Umgang einigen. Üblich sind alle 14 Tage das Wochenende und die hälftigen Ferien.

Gelingt den Eltern keine Einigung, kann das Jugendamt vermitteln. Bringt auch dies nichts, bleibt nur der Weg zum Gericht.

Weißt du, warum die Mutter eine feste Regelung nicht akzeptieren will? Es gibt doch Planungssicherheit für alle Beteiligten. Auch die Kindern können ihre Aktivitäten dann entsprechend besser planen. Die sind ja schon groß. Was sagen die Kids dazu?

Hört sich für mich so an, als ob die Mutter dem Ex die Zeit mit der LG nicht gönnt und versucht, über den Umgang weiter in das Leben des ExPartners zu regieren.

Wenn der andere nicht will, hat man wenig Chancen. Ob es sich allein schon aufgrund des Alters der Kids lohnt, hier ein Gerichtsverfahren anzustreben, wage ich zu bezweifeln. Verursacht ja auch Kosten.

Warum kommt die Lg nicht einfach zu dir?? Wären alle Probleme auf einen Schlag gelöst und die Versuche der Mutter zu stören, laufen ins Leere.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

natürlich gibt es als schlusskonsequenzen der bgb gesetzgebung zum umgang eine umgangspflicht.

nur in der praxis ist dies halt nicht einforderbar, wie sicher sehr viele alleinerziehende bestätigen können.

wer das glück hat sein kind bei sich zu haben muss manchmal mit erschrecken feststellen, wie egal manchen menschen der umgang mit den eigenen kindern letztlich ist und wie sehr sie damit das leben des alleinerziehenden beeinflussen können.


ich könnte jetzt einfach sagen, dass halt der neue partner sich darauf einstellen muss, weiß aber aus eigener erfahrung, wie sehr das selbstbestimmungsrecht und die freiheit ein eigenes leben nach der ehe zu führen, dadurch eingschränkt ist.

im prinzip bleibt nur die mutter zu erreichen...und sie bei ihrer ehre als mutter zu packen

gruß
uwe

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#4
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Sie hat einen sehr guten Job und will / soll diesen nicht aufgeben. Es ist eher gedacht, dass der Vater zu ihr zieht. Aber solange die Tochter noch zur Schule geht, steht das nicht zur Diskussion.
Ich bin mir sicher, dass sie noch Einfluss ausüben möchte. Sie redet auch, mit der Tochter darüber, und hat ihr erklärt, dass sie keine Lust hat sich um sie zu kümmern, nur damit der Papa zu seiner "Stechpalme" zum "Vö...." fahren kann.
Sie nimmt sich aber schon das Recht heraus, bald täglich zu ihrer neuen "Lebensgefährtin" (offiziel "beste Freundin") zu fahren. Egal ob die Kinder gerade bei ihr sind, oder nicht!

Mutterehre ist wohl nicht wirklich vorhanden, befürchte ich! Sonst würde es wohl kaum zu so einer Diskussion kommen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Also, zwingen kann er sie nicht. Wenn reden nicht funktioniert - und danach hört es sich ja an - dann entweder den offiziellen Weg über JA bzw. Gericht oder er arrangiert sich, ohne die Mutter einzubeziehen.

Also kommt seine Freundin zu ihm. Oder er lässt die Kids mal einen Abend allein. Oder das Mädel schläft mal bei ner Freundin (machen die doch in dem Alter eh ständig...).

Ich denke, wenn die Kids schon so groß sind, gibt es Wege, seinen Bedürfnissen nachzugehen, ohne auf die Ex angewiesen zu sein. Und diese sollte er wählen. Schont die Nerven, ist zielführender und nimmt ihr die Triumpfgefühle.

Ach, und die Tochter zur Lg mitnehmen, das wäre ja auch noch eine Möglichkeit...

Grüße

-- Editiert von mikkian am 03.02.2009 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Multi-Store hallo,

wenn die Kinder nun sehr jung wären, ja dann sorgte ich mich schon über den Verbleib.

Aber, na ja, bin wohl bisschen gaga, das sind ja nun keine kleinen Kinder mehr die eine besondere Aufsicht benötigen.

Dann schläft ein Kind bei Ommmaaaaaaaa oder bei einer Tante, zur Not vertraue ich einem Jugendlichen oder probe das Vertrauen und es schläft bei Freunden, wenns ganz dicke kommt bleibt das Kind/ Jugendliches Kind allein zu Hause.

Ich finde das ja schön, wenn neue Partner das Leben bereichern und wenn die neue Liebe entfacht, warum alleine bleiben.......aber, na ja, wenn man Kinder hat, schaut man doch auch ein ganz kleines bisschen in diese Richtung oder bin ich einfach nur bescheuert?

Es gibt leider NUR eine Unterhaltspflicht, keine Erziehungs oder Betreuungspflicht.



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

OLG Brandenburg 21.1.04 - 15 UF 233/00 - FamRZ 2005, 293 = NJW 2004, 3786

Das subjektive Recht des Kindes auf Umgang (§ 1684 BGB ) besteht auch dann, wenn der (nichteheliche) Vater den Kontakt nachhaltig ablehnt.
Das Recht des Kindes auf Umgang kann auch in solchen Konstellationen nur dann ausgeschlossen werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Verfassungsrechtliche Bedenken stehen einer Umgangspflicht des Vaters nicht entgegen.
Soweit der Vater einen Umgang strikt ablehnt, kann mit dem gerichtlichen Umgangsbeschluss auch gleichzeitig ein Zwanggeld gemäß § 33 FGG angedroht werden.


natürlich gibt es diese pflicht, eben kommend aus den kindsrechten, nur werden in deutschland halt sehr unterschiedliche und parteiische auslegungen und durchsetzungen gepflegt. kindsrecht wird nach meiner erfahrung nur dann hart eiingeforderte, wenn es gleichzeitig mit dem mutterrecht konform geht, aber damit müssen wir wohl leben...

und der guten realität zu liebe, möchte ich auch nochmals betonen, dass der richtige umgang mit den kindern nach einer gescheiterten beziehungen nur dann funktioniert, wenn beide parteien das unabhängig von ihren rachegelüsten und nur bei vollem verantwortungsgefühl dem kind gegenüber, funktionieren wird.

und da spielen gesetze noch die allerwenigste rolle

gruß
uwe

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die guten Antworten!

War nur eine rechtliche Frage.

Ansonsten stimm ich euch!

Wohl des Kindes geht vor! Es gibt einige andere Alternativen, wenn die Mutter keine Zeit / Lust hat, sich um die Tochter anzunehmen.

Gruß und Dank

an alle! :respekt:

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