Umgangsrecht Vater nach mehreren Jahren

12. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb435646-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Vater nach mehreren Jahren

Hallo,

Der KV hatte bis zum 4. Lebensjahr Kontakt mit seiner Tochter, bis ihm das Umgangsrecht entzogen wurde. Er hatte nämlich ein Alkoholproblem und ist öfter mit einer Fahne zum Besuch aufgetaucht. Die Kindsmutter hat daraufhin sofort kein Treffen mehr zugelassen und das Kind "manipuliert", indem sie den KV immer wieder schlecht macht und behauptet er will kein Kontakt mit dem Kind.
Vor Gericht wurde ihm das Umgangsrecht entzogen, aufgrund von Alkoholmissbrauch.

Der KV hat bis zum 4 Lebensjahr Unterhalt gezahlt. Danach nicht mehr, da die Kindmutter meinte er solle sich aus allem raushalten und sie wolle kein Geld von ihm.

Nun nach fast 4 Jahren, bekommt der KV eine Aufforderung den Unterhalt nachzuzahlen. Er ist einsichtig und weiß das er sich damals Falsch Verhalten hat.
Er hat mittlerweile ein 2. Kind mit einer anderen Frau, alle leben zusammen und er hat eine Alkohltherapie gemacht und geht dort regelmäßig hin. Er ist dem 2. Kind gegenüber ein fürsorglicher Vater.
Gerne würde er auch sein erstes Kind, seine Tochter, wiedersehen! Er hat große Angst, da die Kindsmutter geheiratet hat und ihr Mann der "neue Papa" ist. Seine Tochter wurde bzw. Wird gegen den KV aufgehetzt und wird von der Mutter gezwungen Dinge zu sagen wie " du bist nicht mein Papa, ich will dich nicht sehen".

Der KV möchte das Umgangsrecht wiederbekommen. Er hat sich sehr stark zum positiven geändert und ist ein trockener Alkoholiker. Er ist für das 2. Kind immer da und fürsorglich.

Persönlichen Kontakt kann er mit der Kindsmutter, seiner Tochter, nicht aufbauen, da sie ihn abweist und seine Nummer blockiert hat. Sie ist auch umgezogen und er weiß nicht genau wohin.

Was kann der KV machen um sein Umgangsrecht wieder zu bekommen ?
Er hat Angst, dass seine Tochter, wieder durch Manipulation der Mutter, sagt, dass sie ihn nicht sehen wolle und keinen Kontakt will.

Seiner Tochter gegenüber war er nie aggressiv oder ähnliches. Er hatte lediglich eine Fahne. Dennoch war die Beziehung zu beiden gut, bis die Kindesmutter mit der Manipulation angefangen hat.

Auch sein 2. Kind hätte theoretisch ein Recht auf Umgang zu seiner Halbschwester, richtig?
Sein 2. Kind ist noch ein Baby.

Könnte es sich positiv darauf auswirken, dass er das Umgangsrecht wieder erhält?

Er kann durchs 2. Kind, dessen Mutter und ihrer Eltern beweisen, dass er fürsorglich und trocken ist!


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EleanorLamb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Jugendamt einschalten ist hier nicht möglich? Bzw. bekommt man das Umgangsrecht doch auch nur durch diesen Wege und dem Weg zum Gericht wieder. Das bleibt wohl kaum bei diesen Streitigkeiten erspart. Und die Chancen dort würde ich als gut schätzen.

-- Editiert von EleanorLamb am 12.02.2019 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also ehrlich, ich finde es toll, dass jemand der strauchelt wieder auf die Beine kommt. Super!

In solchen Fällen würde ich direkt einen Anwalt nehmen, der die entsprechenden Anträge dann auf die Füße stellen kann.

Zitat (von fb435646-32):
Der KV hat bis zum 4 Lebensjahr Unterhalt gezahlt. Danach nicht mehr, da die Kindmutter meinte er solle sich aus allem raushalten und sie wolle kein Geld von ihm.


Was natürlich Blödsinn ist, die KM kann nicht auf den Unterhalt verzichten fd Tochter. Aber auch hier wird der Anwalt eingehend beraten können.

Geschwister haben grundsätzlich Umgangsrecht (§ 1685 Abs. 1 BGB ) wenn dies dem Kindeswohl dient.

Also ran an die Buletten, Anwalt nehmen der evtl. ja auch als Mediator zwischen den Eltern fungieren könnte.

Man muss die Sache mal aus der Sicht der KM sehen, sie kennt den EX nur als Alki mit all den unangenehmen Begleiterscheinungen, dass da ein Umdenken nötig ist und dies etwas braucht, dafür sollte man auch Verständnis haben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen