Umgangsrecht - Verwirkung?

13. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Umgangsrecht - Verwirkung?

Hallo!
A und B haben ein einjähriges gemeinsames eheliches Kind. A und B leben seit 11 Monaten getrennt, das Kind lebt bei der Mutter A. B versucht nun mittels eines RA eine starre Umgangsregel durchzusetzen. Bislang hat B selbst den angebotenen Umgang kaum wahrgenommen. A steht auf dem Standpunkt, dass starre Regeln nichts nutzen, da sich B eh nicht dran hält und sie dann einen Tag umsonst bereithalten muss. Der RA des B droht nun, den starren Umgang gerichtlich festsetzen zu lassen.

Was kann A tun; sie kann beweisen, dass sich B bislang fast nie an Absprahcen gehalten hat.
Angenommen, das Gericht legt eine starre Umgansgsregel fest und B kommt dann nicht zu den Terminen - kann er seine "Umgangszeiten" dann verlieren??
A und B wohnen ca 500km in Deutschland auseinander. Gemeinsam haben sie zuletzt in der Wohnung der A gewohnt. Wo ist der Gerichtsstand für eine Umgangsklage, bzw. wo kann man die Scheidung einreichen?

vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Nachtrag: bzgl. Kindesunterhalt

B hat sich in einem Schreiben seines RA verpflichtet, den normalen Kindesunterhalt zu zahlen. Für 08/2007 ist der Betrag aber noch offen. Tel. Anfrage beim RA fruchtlos, da er angeblich immer in Besprechungen ist. Die Info, dass KU nicht ankam hat der RA seit einer Woche!
A vermutet, dass B arbeitslos ist - der RA hat dies aber offen gelassen. WAS KANN A TUN, UM VON B den Kindesunterhalt schnellstmöglich zu bekommen?? Gibts da Eilverfahren? Ist der B auskunftspflichtig wenn er nicht leisten kann? Wer muss Geld nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen? Hat der RA des B sich ok verhalten??

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