Umgangsrecht Wichenwechsel

4. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Martin2111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Wichenwechsel

Hallo ,
ich hätte eine kurze Frage.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren von meiner ex getrennt , wir haben eine 5 jährige Tochter und mir wäre es jetzt durch neue Partnerin und neue Schichtzeiten möglich das Wechselmodell durchzuführen.
Leider ist meine ex dagegen und ist gegen alles dagegen was meine neue Freundin ( 1 Jahr mit ihr zusammen).
Sie darf sie nicht aus der Kita holen noch für kurze Zeit alleine betreuen.
Nun die Frage , was kann ich machen um
Sie doch umzustimmen um es nicht vor Gericht enden zu lassen.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Martin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40826 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich vermisse bei Deiner Anfrage auch nur einen einzigen Gedanken an das Kind. Es mag sein, dass rein technisch jetzt auch das Wechselmodell möglich ist. Aber ganz oft scheitert dieses Modell letztlich daran, dass es den Kindern schwer fällt, ständig zu wechseln; aus dem Koffer zu leben, dieses unglaubliche ständige Vorausplanen in der Schulzeit (was benötige ich die nächsten 2 Wochen für die Schule), und viele Freunde sind es auch leid, mal wieder an der Tür des falschen Elternteils zu klingeln.

Wer das Kind in seiner Zeit bei Dir versorgt, das geht die Kindsmutter nichts an. Würde ich ihr auch nicht unbedingt mitteilen. Mein Vorschlag wäre, es vielleicht mal mit einem ausgedehnten Umgangsmodell zu versuchen? Das Kind kommt bald in die Schule, vielleicht schon vorher die Umgangszeiten den Ferien angepasst ausweiten?

Ansonsten gilt, was in allen Streitfällen gilt: wenn man sich nicht einigen kann, dann geht es zum Gericht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Martin2111):
mir wäre es jetzt durch neue Partnerin und neue Schichtzeiten möglich das Wechselmodell durchzuführen.

Und was konkret meint das Kind zu diesem Wechselmodell?



Zitat (von Martin2111):
Nun die Frage , was kann ich machen um Sie doch umzustimmen um es nicht vor Gericht enden zu lassen.

Die Lösung liegt doch auf der Hand
Zitat (von Martin2111):
Leider ist meine ex dagegen und ist gegen alles dagegen was meine neue Freundin

Deiner Freundin den Laufpass geben.



Zitat (von Martin2111):
Sie darf sie nicht aus der Kita holen noch für kurze Zeit alleine betreuen.

Da hat die Ex nicht wirklich ein Mitspracherecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin2111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind sagt selber das sie länger und öfters zu Papa möchte.
Dies haben wir bei dem Jugendamt mit einem zusätzlichen Tag vereinbart.
Das reicht mir und meiner Tochter aber nicht.
Aus dem Koffer lebt sie nicht da wir mehr als genug Sachen da haben.
Und da ich ein Wechsel am Sonntag vorgeschlagen hatte wäre das Thema Schulsachen auch erledigt da man alles Sonntag mitnehmen könnte.
Wir wohnen 10 min auseinander so wäre das Treffen mit Freunden auch kein Problem.
Dies machen wir ja jetzt auch wenn sie sich mit ihren Kita Freunden zum Spielen verabredet in der Kita.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Martin2111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry das hast du falsch verstanden .
Meine ex ist gegen alles was meine neuen Freundin betrifft.
Sie darf sie nicht aus der Kita abholen oder sie betreuen.
Meine Freundin und meine Tochter verstehen sich sehr gut.

Warum sollte ich sie dann verlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Martin2111):
Harry das hast du falsch verstanden .

Nö.



Zitat (von Martin2111):
Warum sollte ich sie dann verlassen?

Weil Deine Anforderung
Zitat (von Martin2111):
Nun die Frage , was kann ich machen um Sie doch umzustimmen um es nicht vor Gericht enden zu lassen.

war und der Problembereich
Zitat (von Martin2111):
Meine ex ist gegen alles was meine neuen Freundin betrifft.

ist.
Der Problemfaktor "Ex" lässt sich nicht auf legalem Weg beseitigen. Bleibt nur Faktor Nr. 2 über.

Oder man zieht vor Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Martin2111):
Warum sollte ich sie dann verlassen?

Weil Sie offenbar Ihre Ex-Partnerin über Ihre Privatdinge bestimmen lassen.
Dann wäre es nur konsequent, Ihrer Freundin den Laufpass zu geben.

Im Ernst:
Zitat (von Martin2111):
Sie darf sie nicht aus der Kita abholen oder sie betreuen

Das müssen Sie bestimmen, nicht Ihre Ex-Partnerin.
Warum lassen Sie das Ihre Ex-Partnerin bestimmen?

Zitat (von Martin2111):
Meine ex ist gegen alles was meine neuen Freundin betrifft.

Deutet darauf hin, dass Ihre Ex die Trennung nicht verarbeitet hat oder die Trennung nicht sauber erfolgte. Da leiden erfahrungsgemäß in erster Linie die betroffenen Kinder drunter.
Warum besprechen Sie Themen, die Ihre neue Partnerin betreffen mit Ihrer Ex?


Zitat (von Martin2111):
Und da ich ein Wechsel am Sonntag vorgeschlagen hatte wäre das Thema Schulsachen auch erledigt da man alles Sonntag mitnehmen könnte.

Es geht ja genau darum: es stresst die Kinder, ständig überlegen zu müssen, wo jetzt welche Schulsachen sind und was wann benötigt wird.
Bei 10 Minuten Wegezeit ist das vielleicht noch zu verkraften. Meine Tochter nervt es schon, wenn Sie die Schulsachen vom Schulsachen-Regal bis zum Rucksack tragen muss...

Zitat (von Martin2111):
Aus dem Koffer lebt sie nicht da wir mehr als genug Sachen da haben.

Der Lieblingspulli liegt aber vielleicht trotzdem bei Mami im Wäschekorb und schon entsteht, Sie ahnen es, Streß.

Das Wechselmodell kann gut funktionieren, oftmals tut es das aber auch nicht und wird dann wieder umgestellt.
Bei 10 Minuten Wegezeit, wenn ich mal fragen darf, sind doch auch Spontanbesuche denkbar, oder? Spätestens zu Schulzeiten dann...

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Noch ein Nachtrag:
Meiner Erfahrung nach kann eine Gerichtsentscheidung wunder wirken, wenn einer der Partner grenzverletzend und nicht im Wohle des Kindes handelt.
Wenn sich die Ex also nicht überzeugen lässt, sich aus Ihrem Leben rauszuhalten und den Umgang im Wohle des Kindes zu gestalten, muss eben das Gericht her.
Allerdings kann ein Gericht den Umgang natürlich auch nicht bis ins letzte Detail durchplanen. Es gibt lediglich den Rahmen vor.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18172 Beiträge, 9878x hilfreich)

Zitat (von Martin2111):
Sie doch umzustimmen um es nicht vor Gericht enden zu lassen.

Manchmal ist eine Gerichtsentscheidung aber sich sinnvoll / heilsam.
Allein schon damit die Ex-Partnerin erkennt, dass sie nicht über das Familienleben des Fragestellers bestimmen darf.

Ansonsten muss man natürlich auch bedenken, dass das Kind 5 ist, also die Einschulung naht.
Wäre das Wechselmodell auch nach der Einschulung realistisch(!) praktikabel? (Stichwort: Schulweg)
Wenn nein, stellt sich die Frage, ob es sich noch "lohnt" bis zur Einschulung das Wechselmodell gerichtlich durchzusetzen.

Eigene Beobachtung aus dem Umfeld: Wechselmodell klappt nur wirklich gut, wenn beide Elternteile wirklich nah beieinander wohnen (quasi in Fußwegentfernung).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3222 Beiträge, 1069x hilfreich)

Wie sieht denn die finanzielle Situation der Eltern aus und wie ist der Unterhalt derzeit geregelt? Oft ist das - für beide Seiten - abseits des eigentlich maßgebenden Kindeswohls - ein treibender Faktor in der Frage für oder gegen ein paritätisches Wechselmodell.

Zitat (von Martin2111):
Dies haben wir bei dem Jugendamt mit einem zusätzlichen Tag vereinbart.
Wann war das? Und in welcher Form wurde das umgesetzt?

Zitat (von Martin2111):
Das reicht mir und meiner Tochter aber nicht.
Und wann und aus welchem Grund ist es zu dieser gedanklichen Änderung gekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40826 Beiträge, 14419x hilfreich)

Man sollte angesichts des Alters des Kindes das Kind in so ein Verfahren wirklich nicht einbeziehen. Das ist doch eine glatte Überforderung. Und, Kinder in dem Alter wollen artig sein. Das Kind wird Dir das erzählen, was Du erwartest und der Mutter das, was sie erwartet. Abgesehen davon, Du musst beim Wechselmodell noch mit der Mutter kommunizieren können. Das funktioniert ja wohl bei Euch nicht unbedingt. Und, spätestens mit der Einschulung wird es kompliziert, glaub es mir mal. Es geht nicht um ein paar Klamotten, die man sinnvollerweise ja sowieso beim Umgangselternteil haben sollte. Das ist das geringste Problem. Glaub es mir mal.

wirdwerden

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