Umgangsrecht Wochenenden und Ferien!

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht Wochenenden und Ferien!

Hallo,

die Mutter hat Ihre Kinder zum Vater gehen lassen. Vater und Mutter sind geschieden!

Die Mutter kann die Kinder alle drei Wochen von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 15:00 Uhr nehmen. In den Ferien nur eine Woche, da sie die drei Kinder nicht in ihrer 2 Zimmer Wohnung ( ein 16 jähriger Sohn lebt mit Ihr dort) länger als eine Woche unterbringen kann.Nun verlangt der Vater, dass die Kinder alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag geholt werden müssen. Zudem sollen die Kinder Freitag früher geholt, und Sonntags später weggebracht werden. Dies ist aber durch Ihren Job schlichtweg nicht möglich. Am Freitag holt bereits der Lebensgefährte der Mutter die Kinder ab. Kilometer pro weg 140 knapp!

Jetzt möchte der Vater noch, dass sie das Sorgerecht abgibt!

Ist das alles so rechtens?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
niemand kann den Umgansberechtigten dazu "zwingen" die Kinder häufiger zu nehmen.
Wer hat denn die bisherige Regelung erstellt?

LG

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#2
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Endeffekt gibt ist es keine Regelung zwischen den beiden. Er verlangt einen Plan, der am Anfang des Jahres aufgestellt wird. Da die Mutter nur jeden dritten Samstag frei hat, machte sie das Angebot, für alle drei Wochen. Dann aber halt nicht von Samstag bis Sonntag, sondern direkt schon von Freitag an.

Nun hat der Vater das schreiben bekommen, und "tobt" vor Wut. Ihm ist das zu wenig. Die Mutter hat aber klat begründet, warum sie die Kinder nicht länger in den Ferien nehmen kann.

1. Nur 2 Zimmer Wohnung, und die Kids schlafen nur auf einer Matraze, da sie ja logischerweise kein eigenes Zimmer haben (Dies bemängelt der Vater auch, und er sagt, sie hat sich gefälligst eine größere Wohnung zu nehmen)

2. Sie hat einfach nicht die finanziellen Mittel um mit den Kindern mal länger Weg zu fahren. Geschweige denn, dass sie ein Auto hat. Sie ist bei allen Fahrten auf den Lebensgefährten angewiesen!

3. Ursprünglich war er mit dieser Regelung einverstanden, auch das der Lebensgefährte die Kinder holt. Dummerweise leugnet er alles, was nicht schriftlicg fixiert wurde!

4. Ein Wochenend emit Hin und Rückfahrt sind eine komplette Tankfüllung, also knapp 60€. Und das alles zwei Wochen kann sie sich nicht leisten.

Die Mutter hatte dann guten Gewissen diese Wochenendregelung vorgeschlagen.
Und sie ruft mindestens einmal die Woche bei den Kindern an!

-- Editiert von Montie am 14.01.2009 11:28

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#3
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
ich würde Dir raten einen Termin beim Jugendamt zu machen, die führen dann mit euch beiden ein Gespräch und fungieren als Vermittler zwischen euch beiden.
Dort kann eine verbindlich Umgangsregelung erarbeitet werden, an die sich beide zu halten haben.
Das JA ist dabei (je nach Sachbearbeiter) objektiv, meinem LG und seiner EX haben sie zumindest den Weg geebnet, vernünftig miteinander umzugehen, wenn es um das Kind geht.

LG

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#4
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei den letzten JA Terminen (als die Kids noch bei ihr gewohnt haben) war das JA nicht sehr hilfreich!

Er hat die Kinder im 4-6 Wochen Takt genommen. Und in drei Jahren nur einmal eine Woche in den Ferien! Beim Jugendamt konnte er sich wohl recht gut verkaufen! Dort wurde etwas abgemacht, er hat sich nicht dran gehalten. Das JA sagte dann nur zu ihr "Reden sie nochmal mit ihrem Mann, denn wir können ihn nicht zwingen"

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#5
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

"Reden sie nochmal mit ihrem Mann, denn wir können ihn nicht zwingen"


Genau das selbe trifft auf Dich ja nun auch zu.
Will der Vater denn den Umgang verwehren, wenn man sich nicht an seine Regeln hält?

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#6
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Er will, dass sie das Sorgerecht freiwillig abgibt.
Er ist leider imser wiedersprüchlich in seinen Aussagen. Ist eine Absprache getroffen worden, weis er da nichts mehr von.

Frei dem Motto: Beweise mir das doch!

Als es damals darum ging, das die Kids zu ihm gehen, war er total freundlich. Die Anwältin von ihm machte sogar den Vorschlag sich die Fahrtwege zu teilen. Kaum waren die Kids bei ihm, ware alle Absprachen zum Teufel. Naja, das hat uns zumindest geleert, alles schriftlich zu fixieren!

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#7
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Schade das es bei euch so laufen muss...

Aber es bleibt dabei, er kann Dich zu keiner Umgangsregelung zwingen.

LG

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#8
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, das ist schon viel Wert.

Vielen Dank :-)


PS:

Er will im übrigen vor Gericht ziehen. Kann ich also so einer Sache locker entgegensehen?

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#9
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Ja, Du möchtest ja Umgang und kannst auf seine Forderung (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht eingehen.

LG

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#10
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke :-)

Du warst eine sehr große Hilfe :-)

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#11
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Für mein Ego:

Es steht Dir frei, mich zu bewerten.

Schöne Grüße auch an beijing! :)

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#12
 Von 
Montie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon erledigt :-)

Satte 5 Sterne :)

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