Umgangsrecht ?

10. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
moni123u
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht ?

Hallo ihr lieben.
Mein ex freund hat letztes jahr als eine versuchsregelung gerichtlich erwirken können das es begleiteten umgang für unsere 2 jährige tochter geben soll. Und das obwohl er Gewaltätig mir gegenüber war (als sie dabei war und als ich sie aug dem arm hatte), er hat uns beiden sogar morddrohungen gemacht und eigentlich auch null interesse bisher an ihr gezeigt hat.
Jetzt jedoch ist er von baden-württemberg nach nordrhein Westfalen gezogen. Der umgangsbegleiter bei dem ich schon einen termin hatte um mit ihm zu sprechen hat er sich auch noch nicht gemeldet.
Zu weihnachten, nikolaus und sogar zum geburtstag kam nichts..kein Anruf kein brief nix...
Was bestätigt das er null interesse an der kleinen hat.
Jetzt im märz soll endgültig beschlossen werden was mit dem begleiteten Umgang ist.
Wenn er jetz ja weggezogen ist..sich nicht meldet bei dem umgangspfleger oder zum geburtstag wie soll das dann klappen?
Mir wär es eig sogar recht da ich echt angst um mein kind habe :/


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11 Antworten
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#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Ein Umgangsrecht kann einem leiblichen Vater nicht verwehrt werden.Und das ist auch richtig so. So wie ich das lese, soll ein begleiteter Umgang stattfinden, das heisst, dass Personen vom Kinderschutzbund oder Jugendamt mitanwesend sind.
Ich frage mich nun, warum er gewalttätig wird, weil ihm sein Kind schon lange entfremdet wird? So ganz grundlos reagiert auch ein Vater nicht. Denkt beide zunächst mal an das Wohl des Kindes und stellt eure Absichten ganz hinten an.
Ich denke man sollte in diesem Falle auch mal die andere Seite anhören um wirklich was dazu sagen zu können. Es ist so sooft nur der Machtkampf zwischen Vater und Mutter, jeder will sein Recht und versucht den anderen in ein schlechtes Licht zu rücken. Das wäre der verkehrte Weg. Wenn er wirklich zu dem Kind gewaltig ist wird sich das in den begleiteten Umgangen auch zeigen. Ausserdem werden Berichte erstellt wie die Umgänge verlaufen sind.

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#2
 Von 
moni123u
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war nocht meine frage.
Ich frage mich wie ein begleiteter umgang klappen soll wenn er in einem anderen bundesland lebt.
Da KANN das kind doch keine bindung aufbauen da er ja nicht so oft kommen kann, als hartz4ler hat man das geld nicht um jede woche 99euro bahnticket zu zahlen!

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#3
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo, also wenn er hartz 4 bezieht kann er das geld vom arbeitsamt verlangen um sein umgangsrecht wahr zu nehmen... hab dieselbe situation nur das mein ex (noch) kein interesse zeigt an seinen Kindern... er wurde mir gegenüber auch gewalttätig in der Schwangerschaft... also hat nicht immer was damit zu tun das ihm das kind entfremdet wurde... außerdem ist das keine rechtfertigung eine frau zu schlagen... er hat dem kind aber nix getan da muss man leider unterscheiden können... auf jeden fall muss er den begleiteten umgang beim wohnort des Kindes wahr nehmen, mein Ex wohnt auch 220 km von mir weg... ne bindung wie zu dir wird er sowieso nicht mehr aufbauen können, das sagte mir auch schon eine mitarbeiterin vom jugendamt... was ja nicht dein problem sein soll sondern seins :) ...

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#4
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

ich kenne Mütter die sehr gerne absichtlich weiter weg ziehen, um genau sowas zu verhindern, aber ich kenne auch Väter, die es sich nicht nehmen lassen, wieder in die Nähe ihrer Kinder zu ziehen.
Ich denke abwarten, was aus dem begleiteten Umgang wird.

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@mio
///Ein Umgangsrecht kann einem leiblichen Vater nicht verwehrt werden. Und das ist auch richtig so. ///
Das ist so pauschal nicht richtig. Natürlich kann das Recht auf Umgang verwehrt bzw. eingeschränkt (wie hier ja schon geschehen) werden, wenn das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet ist. Darüber entscheidet letztendlich das Familiengericht. Die räumliche Distanz scheint hier wohl vom KV geschaffen worden zu sein.
@moni
Das Verhalten des Vaters spricht für sich. Da im März eine Entscheidung ansteht, ist sein Verhalten nicht sehr zielführend, für das was er möchte. Warum nachweisbar gewalttätige Typen ein Umgangsrecht eingeräumt wird ist mir jedes Mal schleierhaft wenn ich davon höre. Und die Argumentation ein Vater könne gewalttätig werden, weil ihm sein Kind entfremdet wird, ist völliger Unsinn. Es gibt überhaupt keine Legitimation für gewalttätiges Verhalten und es ist keinerlei Verständnis für solche Leute nötig.
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#6
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

@amako, ich bin nun seit über 13 Jahren in Vätergruppen und weiss, welche Gründe vorhanden sind, wenn Väter agressiv werden.Und ich sage mal ganz offen, jede Frau würde auch zur Hyäne, wenn sie das Kind nicht sehen darf oder wenn man ihr unbegründet Dinge in die Schuhe schiebt um ein ganz normales Umgangsrecht zu schaffen.
Mein so toller Familienrichter schreibt- auch wenn die ganzen Umgangskontakte sehr toll gelaufen sind und auch das Jugendamt sich sehr positiv über die Umgänge berichtet hat, weigert sich die Exfrau sich einem Umgangsrecht anzuschliessen. Wie man sieht, eine Mutter und Frau braucht nicht mal Gründe anbringen, um ein Umgangsrecht nicht zuzulassen. Wenn ein Vater diese Willkür erleben muss und nun endlich sagt so ab in die nächste Instanz, so hat das alles schon seine Berechtigung.
Schau dich doch mal um, was so auf Familiengerichten alles abgeurteilt wird ( Familiengerichtsschan.de) ich denke jeder kann sich schlau machen was wir für ein Familiengesetz haben und Väter ausgebootet werden.
Wenn alles so super laufen würde, hätten wir weit weniger Kommentare hier im Forum.

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amako,

in Ergänzung zu dem, was Mio schrieb:

Das Problem ist auch: wenn Gewalttätigkeit sofort einen Umgangsausschluss zur Folge hätte, dann wäre vielen Müttern ein einfaches Argument an Hand gegeben.
Wer will beweisen, wie wann was gelaufen ist?


Gruß,
capitano


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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wer sich das Recht herausnimmt Gewalt gegen Frau und Kind anzuwenden, weil er sich ungerecht behandelt fühlt, disqualifiziert sich nun einmal selbst. Na klar, wenn mir der Richter mein Recht verweigert, nehme ich es mir selbst! Das geht vielleicht in schlechten Filmen, aber es gibt keine Rechtfertigung für so ein Verhalten, meines Erachtens wird viel zu milde mit solchen Leuten umgegangen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Du hast es nicht verstanden, amako!

Es geht nicht darum, dass Gewalt toleriert werden soll.
Es geht darum, nicht neue einfache Gründe für Umgangsverweigerung zu schaffen.

Gruß,
capitano


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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@capitano
Ich hatte explizit geschrieben "nachweisbar". Das bedeutet nicht eine Schlichte Behauptung als Wahrheit hinzustellen.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amako

OK.
Und wo fängt Gewalt an?
Körperliche Gewalt - klar.
Anschreien?
Seelische Gewalt?
Was, wenn körperliche Gewalt
als Reaktion auf seelische Gewalt geschehen ist?

Gruß,
capitano


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