Umgangsrecht abändern?

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)
Umgangsrecht abändern?

Hallo!

Ich habe mal wieder ein Anliegen.

Kurze Sachlage:

Ich (Alleiniges Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, behindertes Kindergartenkind 6 Jahre)

Ich hatte ja schon mal gefragt, ob ich das Familiengericht anschreiben könnte bezüglich des gerichtlich festgelegten Umgangsrechtes. Ich hatte da einen Fehler meinerseits entdeckt. Dort stand drin, dass mein Kind die zweite Hälfte der Ferien bei dem 'Vater' verbringen soll. Da dies aber nicht so toll ist, weil mein Kind ja Autist ist (ich glaube bei allen Kindern wäre das nicht so toll), und der ja eine gewisse Zeit braucht, um sich wieder einzugewöhnen. Nun, ich brauchte da gar nicht hinschreiben.

Der 'Vater' (mein Sohn hält sich bei den Besuchen bei den Großeltern auf, das ist erwiesen), hat zum Familiengericht geschrieben, und sich beschwert, dass ich keine Generalschweigepflichtsentbindung unterschreibe. Ich schrieb zurück, dass ich das auch nicht mache, weil ich dadurch das Wohl des Kindes gefährdet sehe (auch das kann ich beweisen). Und sogar in Erwägung ziehe, das Umgangsrecht vorrübergehend aussetzen zu lassen. Das ging 2 X hin- und her.

Nun hat die zuständige Richterin einen Termin zur Anhörung des Umgangsrechtes angesetzt (Neuregelung). Was heißt das nun?

Und, ich habe damals Prozesskostenhilfe erhalten. Es ist dasselbe Aktenzeichen, greift nun noch die Prozesskostenhilfe, oder muss ich neue beantragen?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Ho, nun muss ich wieder alles erklären.

Folgendes: Ich hatte eine Pflegestufe für unseren Sohn beantragt, weil ich dringend eine Verhinderungshilfe brauche (was erst geht, wenn ich eine Pflegestufe habe). Der Großvater hatte nun zu meiner KK geschrieben, dass sein Enkel nicht pflegebedürftig sei, und ich mir nur Leistungen erschleichen wolle. Bla, bla, bla.

Die Pflegestufe wurde abgelehnt. Der Großvater wurde im Pflegegutachten erwähnt (wohlgemerkt, die haben ihn nicht im Alltag). Ebenso habe ich Briefe beim Integrationsamt von denen gesehen (er bräuchte ja keine Hilfe). Er hat sie aber dennoch bekommen, wenn auch nur für 2 Stunden die Woche, weil ich unseren Sohn zum Integrationsamt mitgenommen habe.;) Er hat dort unsere komplette Akte zerissen und die Dame getreten. Die Dame hat sich dann sehr für uns eingesetzt. Dafür danke nochmal.

Ich gehe davon aus, dass der Vater/Großvater nur wissen möchte, ob seine Anschuldigungen gefruchtet haben.

Ebenso habe ich jetzt Akteneinsicht beim Versorungsamt beantragt. Da geht es um den Schwerbehindertenausweis.
Ho.

-- Editiert von Grübchen am 20.04.2008 22:04:13

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@Camper

Jo, es geht darum, mich in allen Einzelheiten zu kontrollieren. Ich denke, es geht im Grunde darum, mir keine Hilfe zukommen zu lassen, damit ich es eben nicht schaffe und das Kind dann dort hin muss. Aber, wie gesagt, das sind Spekulationen von mir.

Ich frage meinen Anwalt, der damals bei Gericht dabei war, und bei dem ich nun (wegen diesen ganzen Streiteren, nunmehr ca. 8 Monaten ein- und ausgehe.

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