Umgangsrecht alkoholkranker Großmutter untersagen

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ManniL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht alkoholkranker Großmutter untersagen

Guten Tag,

ich habe folgende Frage bzw. Problem. Ist es möglich, und falls ja, wie, dass ich der alkholkranken Mutter meines Ex Mannes das Umgangsrecht zu unserer gemeinsamen Tochter untersage bzw. verbiete? Mein Ex Mann fängt an, seine schwer kranke Mutter entgegen unserer Abmachung, sich während er unserer Tochter am Wochende zu Besuch hat, ohne mein Wissen, mit ihr zu treffen. Sind Unterlassungschreiben oder ähnliches möglich? Vielen Dank für die Hilfe!


Grüße
Anna S.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

KLar doch, Papier ist bekanntlich geduldig.
Und ein Anwalt schreibt auch das, was der (in zahlende) Klient ihm aufträgt.

Allerdings hat man kein Recht auf diese Unterlassung und insofern ist das vergebliche Liebesmüh.
Begründung meiner Ansicht: Da dort "Ex-Mann" steht, gehe ich davon aus, dass mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird oder dass zumindest der Vater ein Umgangsrecht hat. Wie er dieses ausgestaltet, ist dann seine Sache.

Kleine Hilfe, um damit klarzukommen: Beantworte dir mal möglichst ehrlich folgende Fragen:
Was spricht eigentlich dagegen, dass das Kind seine Großmutter kennenlernt und womöglich gern hat? Eifersucht?
Und was soll durch das Umgangsverbot denn erreicht werden?

Wenn du dann nicht ohne "Eifersucht" oder andere dich betreffende Gründe antworten kannst, wird es vielleicht einfacher.
Nur wenn du konkret eine Kindeswohlgefährdung ausmachen könntest, wäre vielleicht etwas machbar. Aber erstens ist der Konsum der Oma per se keine Gefahr für das Kind und zweitens wäre die Lösung dann höchstens ein begleiteter Umgang oder dergleichen. Man trennt das Kind nicht von seiner Familie, auch wenn das nicht die eigene ist!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ManniL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass schon mein Ex von seiner alkoholkranken Mutter schlecht behandelt wurde in der Kindheit. Und er nun aus reiner Bequemlichkeit seine alkohol und kettenrauchende Mutter, ohne mein Beisein dazuholt. Die Gefahr ist einfach, dass er in Zukunft unsere Tochter alleine bei seiner Mutter lassen wird. Aus Erfahrung während der Ehe, ist diese Person leider dem Kindeswohl nicht dienlich. Deswegen kein Umgang und wenn, dann nur unter Aufsicht. LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Aus den Beiträgen lässt sich (noch) nicht ableiten, warum du den Kontakt untersagen willst. Weder Alkohol noch Zigaretten oder eine aus deiner Sicht schlechte Behandlung des Vaters (der ja jetzt scheinbar trotzdem normalen Kontakt zu ihr hat) sind sinnvolle Gründe einem Kind nicht die Möglichkeit zu geben dessen Oma zu sehen. Natürlich muss es dem Kindeswohl dienlich sein. Aber man kann auch nicht einfach pro forma das Gegenteil behaupten. Kinder sind kein Spielball fehlender Selbstreflexion. Also geh doch einfach zusammen mit dem Kind zur Oma und schaue dir das ganze an, gerne auch regelmäßig. Und wenn die Oma das nicht will, dann hast du wenigstens guten Willen gezeigt, statt mit einem vorwurfsvollen Unterlassungsbrief das Oma-Enkel-Verhältnis für immer zu begraben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ManniL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, 4 Jahre mir die Geschichte gemeinsam angeguckt, probiert, entschieden dient nicht dem Kindeswohl. Könnte jemand mir eher in rechtlicher Expertise Hilfestellung geben, welche Rechtmittel existieren bzw. auf welcher Grundlage argumentiert man dort am erfolgreichsten? Danke!

-- Editiert von ManniL am 09.05.2018 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von ManniL):
....auf welcher Grundlage argumentiert man dort am erfolgreichsten?


Mit der Kindeswohlgefährdung, die Aussicht auf Erfolg ist, bei der gegebenen Schilderung, allerdings miserabel, da eine solche hier nicht zu sehen ist.

Ansonsten ist grade das hier ->
Zitat (von ManniL):
rechtlicher Expertise
Anwälten vorbehalten.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht 190€ in eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht investieren möchten.

-- Editiert von spatenklopper am 09.05.2018 12:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von ManniL):
Danke, 4 Jahre mir die Geschichte gemeinsam angeguckt, probiert, entschieden dient nicht dem Kindeswohl. Könnte jemand mir eher in rechtlicher Expertise Hilfestellung geben, welche Rechtmittel existieren bzw. auf welcher Grundlage argumentiert man dort am erfolgreichsten? Danke!

-- Editiert von ManniL am 09.05.2018 12:31

Rechtsgrundlage für den Umgang ist § 1685 BGB

"Großeltern haben ein eigenes, subjektives, klagbares und vollstreckbares Umgangsrecht. (...) Die Beweislast für die Kindeswohldienlichkeit trifft nicht die Person, die den Umgang begehrt; vielmehr muss das Gericht diese Frage von Amts wegen prüfen und klären. (...) Verbleibt eine Ungewissheit, trifft den Umgangsberechtigten die Feststellungslast. (...) Lehnen die Eltern den Umgang mit den Verwandten aus Abs. 1 ab, so müssen die Gründe ihrer Ablehnung geprüft und aufgeklärt werden. Sind es Gründe, die am Wohl des Kindes orientiert sind, so sind sie beachtlich und können gegen den Umgang sprechen, (...) andernfalls kommt es auf die elterliche Ablehnung nicht an, wenn die Kindeswohldienlichkeit des Großeltern-Umgangs feststeht." (Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling, BGB / Familienrecht 3. Auflage 2014).

Heißt, wenn du den Umgang nicht zulässt, weil es aus deiner Sicht nicht dem Wohl des Kindes dient, dann ist das zunächst erstmal dein gutes Recht. Problem: Der Kindesvater ist ebenfalls sorgeberechtigt für das Kind und sieht es scheinbar anders als du. Ergänzend kann die Oma dies ggf. einklagen und ein Familiengericht das eben anders sehen als du bzw. so wie der Vater. Wohlgemerkt kann. Bevor hier also über Umgang mit der Oma gestritten wird, müssten erstmal die beiden sorgeberechtigten Eltern sich einig werden. Eine Änderung am Sorgerecht ist am Familiengericht zu erstreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du meinst, dass dein Ex die Tochter nur bei der Oma "abschiebt" und kein eigenes Interesse am Umgang zwischen Oma und Enkelin hat? Dann wäre doch die Frage, warum er das tut.
Du könntest ihm anbieten, dass das Kind zu dir kommen kann statt dass es zur Oma "muss", dann wäre der ganze Konflikt vermeidbar, oder?

Außerdem hast du noch nichts dazu gesagt, wie das Kind das eigentlich sieht. Wenn du sie direkt fragst, wird sie vermutlich dir nach dem Mund reden - aber vielleicht mal von einer anderen Vertrauensperson (Lehrer, Erzieher, ...) fragen lassen? Ich weiß ja nicht, wie alt deine Tochter ist aber dass du von keinerlei Widerstand der (mindestens vierjährigen) Tochter berichtet hast, spricht nicht gerade für dein Anliegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen