Umgangsrecht bei 700 km Entfernung

23. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
suesse6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht bei 700 km Entfernung

Hallo,

muss mir nun mal meine Sorgen vom Leib schreiben und hoffe auf ein paar Antworten.
Ich hab einen 3-jährigen Sohn und alleiniges Sorgerecht. Habe nun vor im Sommer zu meinem Freund zu ziehen, der 800 km weit weg wohnt und leider kann ich dadurch das 2 wöchige Umgangsrecht zu dem KV nicht mehr wahrnehmen...verwehre ihm das Umgangsrecht auf keinen Fall, aber wie soll man das denn aufrecht erhalten auf so eine Entfernung...der KV hat keinen Führerschein...und ich habe bei meinem Freund sicher bessere Chancen auf einen Job, als hier...

Was soll ich tun und wie ist das die Rechtslage, kann mir jemand helfen...

LG Diana

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

schön, dass du dir Gedanken machst, wie das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind weiter funktionieren kann.
Bei alleinigem Sorgerecht benötigst du keine Zustimmung des Vaters zum Umzug.
Schlecht für Vater und Kind.

Du könntest euer Kind zu den Umgangswochenenden bringen und auch wieder abholen, wenn der Vater nicht mobil ist. Schließlich schaffst du die Entfernung.
Alternativ kann der Vater die Umgangskosten von seinem Einkommen abziehen und somit weniger KU zahlen.
Oder ein vernünftiges Gespräch, wie der Vater sich das vorstellen könnte.
Weiß er schon davon?

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass dein Freund zu dir zieht.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Weitere Möglichkeit: längere Zeiträume für das Kind beim Vater. Also, nicht die zwei Tage jedes zweites Wochenende, sondern alle vier Wochen eine Woche, z.B. Oder aber, das seh ich ganz leidenschaftslos, muss der Freund zu Dir ziehen. Er hat doch gewusst, dass er sich mit einer Mutter mit Kind einlässt. Wieso muss eigentlich immer die Frau zum Mann ziehen? Hat er sich denn schon mal überhaupt um eine Stelle in Eurem Einzugsbereich bemüht, so im Umkreis von 100-150 km?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suesse6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also 1. ist mein Kind erst 3 Jahre alt ... 2. mein Freund ist auch von hier und wollte wieder heimkommen (Ostsachsen) aber es hier echt nichts zu finden was einen Job betrifft...wir haben alles versucht, aber no chance...3. habe ich gerade eine Weiterbildung hinter mir bzw. die geht noch bis 7. Mai und die Aussichten hier einen vernünftigen Job zu finden sind gleich 0 !
Es war die Notlösung für uns das ich zu meinem Freund ziehe und auf Grund der Joblage ist die nun in Kraft getreten, was soll ich machen...

Ja der KV weiß vom dem Umzug und von der Reaktion brauch ich wohl nichts sagen noch dazu kommt das er täglicher Alkoholgeniesser ist auch wenn es nur Bier ist, aber er kriegt es nicht in den Griff...

Mein Freund und ich hinterlassen hier beide unsere ganze Familie nur um vorwärts zu kommen im Leben...und wir lassen uns ja offen, sollte sich die Joblage hier irgendwann mal bessern, wieder zurückzukommen nur momentan sieht es eben total Sch... aus....was wir uns ja nicht ausgesucht haben....

Ich weiß nicht ob sich in den nächsten Tagen ein vernünftiges Gespräch ergeben wird...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Auch wenn das Kind klein ist, kann es doch länger als 2 Tage beim Vater bleiben. Ausserdem, wie wäre es, wenn Du erst nachziehst, wenn Du da oben einen Job hast? Bewerben kann man sich auch aus der Entfernung!

wirdwerden

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#5
 Von 
suesse6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bewerbe mich aus der Entfernung...Der Umzug ist erst im Juli...

Es wird darauf hinauslaufen das er ihn dann sehen kann, wenn wir in die Heimat fahren anders kann ich es mir nicht vorstellen im Moment...nur wie groß da eben der Abstand von Besuch zu Besuch wird weiß ich nicht...

Werde mich nächste Woche mal beim JA schlau machen....

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