Hallo Zusammen,
mein Freund (32) hat einen 5 jährigen Sohn für diesen Zahlt er auch monatlich Unterhalt.
Vor 2 Jahren wurde über seinen Anwalt ein Besuchsrecht niedergeschrieben und die Mutter(alleiniges Sorgerecht) hat diesem zugestimmt.
Allerdings hält Sie sich an diesem nur zu 25 %, zur Erklärung.
Vereinbart wurden:
4 x 1 Woche im Jahr
1 Weihnachtsfeiertag
Jeden Sonntag
Jeden Freien Tag(Er arbeitet im Einzelhandel)
Sie hält sich nur an die Sonntage. Die freien Tage können wir nachvollziehen, aufgrund des Kindergartenbesuchs.
Wir machen uns teilweise um das Wohl und die Entwicklung des Kindes echt große Sorgen.
Teilweise hält Sie sich auch gar nicht an vereinbarte Besuchstermine oder enthält Ihn uns vor ohne vorherige Mitteilung bzw Absprache.
Was kann man hier noch machen? Welche Rechte hat er als Vater?
Die Kosten für ein Gerichtliches Verfahren sind derzeit nicht da. PKH würde er nicht erhalten. Die Rechtschutzversicherung zahlt sowas nicht...
Wie kann man die Mutter dazu bewegen, sich endlich an sowas zuhalten. Unterhalt kürzen darf man ja leider nicht.
Danke schon einmal
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Umgangsrecht bei alleinigem Sorgerecht
Hallo nadine.baeuml,
der Vater hat das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind, gemäß § 1684 BGB
. Das Kind ein Recht auf Umgang.
In geeigneten strittigen Fällen kann das Familiengericht auf Antrag eine Vermittlung, gemäß § 165 FamFG
, einleiten.
Allerdings muss dem vorausgehend versucht werden außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
Dies kann über freie anerkannte Träger (z.B. Diakonie) vorgenommen werden und ist nicht zwangsläufig mit einem Gespräch beim Jugendamt verbunden (sollte es am hierfür notwendigen Vertrauen mangeln). Jedoch ist das JA vorab über das Problem zu informieren und die entsprechende Anlaufstelle zu erfragen.
Eine einvernehmlich getroffene (nicht gerichtlich protokollierte?)Umgangsvereinbarung, die vonseiten dieser Mutter nicht eingehalten wird - weil teilweise nicht kann - wäre in diesem Fall den Gegebenheiten anzupassen und im Anschluss ggf. gerichtlich zu protokollieren oder mindestens notariell zu beurkunden.
Du schreibst, dass der Vater seine freien Tage nicht nutzen kann, weil das Kind im Kindergarten ist.
Zudem hat der Vater nicht die Möglichkeit den Sonnabend auszuschöpfen, weil er an diesem beruflich tätig ist.
Die Problme zur Umsetzung der Vereinbarung liegen somit nicht allein aufseiten der Mutter.
Wieviel Jahresurlaub und Freizeitausgleich steht dem Vater denn in welchem Umfang zur Verfügung?
Meine Frage ist dahingehend zu verstehen, dass ggf. die Umgangsregelung so angepasst wird, dass es allen Beteiligten möglich ist diese auch zukünftig (in Hinblick auf die bevorstehende Einschulung des Kindes) zu leben.
Für die außergerichtlichen Vermittlungsbemühungen fallen keine Kosten an und im Falle des Vermittlungsverfahrens, herrscht keine Anwaltspflicht, womit auch hier keine horrenden Beträge zu erwarten sind.
Noch ein Tipp:
Als Neue des Vaters solltest du dich zunächst dezent im Hintergrund halten, damit eine ggf. noch immer "angeschossene" Mutter nicht in Beißreflexe verfällt und die Beziehung zwischen Kind und Vater nicht zusätzlich belastet. Sie hat das Kind. Das Kind ist die schlagkräftigste Waffe dessen, der es besitzt.
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Ich halte die seinerzeit getroffene Vereinbarung für sehr ungünstig. Jeden Sonntag weg, dass heisst, dass das Kind nie am Sonntagsleben der Mutter teilnehmen kann. Das ist auf Dauer realitätsfern und entspricht allenfalls bei Kleinkindern dem Kindeswohl. Aber abgesehen davon: Vereinbarungen können immer nur Momentaufnahmen sein. Das sieht man ja schon an den Kindergartentagen. Kinder und auch Eltern entwickeln sich weiter, Bedürfnisse und berufliches Umfeld ändern sich.
Also, setzt Euch zusammen, verhandelt neu. Vorher solltet Ihr Euch auflisten, was wirklich machbar und durchhaltbar ist. Und zwar vielleicht für mehr als ein paar Monate. Bedenkt, dass das Kind bald in die Schule kommt. Dass das Kind dann auch gerne mal am Sonntag ausschläft oder mit Kumpels was über den ganzen Sonntag unternehmen möchte. Auch sollten die zusammenhängenden Zeiten beim Vater mit den Schulferien korrespondieren (jetzt mit den Schliessungszeiten des Kindergartens). All das sollte festgelegt werden. Dann kanns auch funktionieren. Und man sollte sich darüber im Klaren sein, dass das alles vielleicht nur ein Jahr wirklich funktioniert, wegen ....s.o. Dann muss eben wieder verhandelt werden.
Viel Erfolg!
wirdwerden
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Hallo Nochmal,
also kurz noch einmal zur Erklärung.
Ich bin mit meinem Freund schon länger zusammen, seit 2,5 Jahren. Seit 3 Jahren sind die Eltern voneinander getrennt.
Mein Freund ist beruflich insofern eingespannt, dass er ungefähr wie folgt Arbeiten muss
Mo-Sa 10-17 Uhr
Mo-Sa 10-18 Uhr
Mo-Sa 12-20 Uhr
Die Zeiten variieren, je nachdem welche Schicht er hat. Den Freien Tag stimmen die Mitarbeiter in der Abteilung ab. So dass er einmal im Montag auf einem Samstag frei hat.
Wir haben es auch schon über das Jugendamt versucht, die sagen allerdings. Wir Schreiben die Mutter an, antwortet Sie nicht – können wir nichts machen.
Derzeit sind wir auch in Gespräch mit der Anwältin der Mutter. Der Unterhalt wurde erst neu errechnet und versuchen das derzeit außergerichtlich über Ihre Anwältin zu klären. Scheinbar erfolglos. Sobald es um das Umgangsrecht geht und nicht nur um die Sonntage schweigt die Mutter, selbst bei Ihrem eigenen Anwalt.
Wenn die Mutter allerdings zwischenzeitlich einen Babysitter benötigt, (ist ja oft so – aufs allgemeine bezogen, nicht auf Sie!) da darf er seinen Sohn dann auch mal unter der Woche haben.
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Fragt die Anwältin, ob sie überhaupt ein Mandat für die Umgangsregelung hat. Wahrscheinlich nicht. Also ist die Anwältin insoweit nicht Eure Ansprechpartnerin. Geht an die Caritas oder wen auch immer. Die sollen die Mutter anschreiben und gleich ankündigen,dass der Vater auch nicht davor zurückschreckt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Hallo nadine.baeuml,
es nützt nicht viel die Arbeitszeiten de Vaters alleinstehend als Grundlage für eine Vereinbarung heranzuziehen.
Die Arbeitszeiten beider Eltern stellen - wie auch die Fremdbetreuungszeiten des Kindes - in Umgangsfragen häufiger alle Betroffenen vor eine große Herausforderung. Erst recht dann, wenn zusätzlich zwischen den Betroffenen die Distanz vergrößert wurde.
Ihr wohnt noch am selben Ort und die Distanz zwischen Vater und Kind ist gering?
Der Vater hat lediglich 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr und keine Möglichkeit weitere Tage zusammenhängend freizuschaufeln?
Das Jugendamt kann zwar konkret nichts unternehmen, außer beratend tätig zu sein, jedoch den Fortgang der Bemühungen protokollieren und somit eine Stellungnahme an das Gericht liefern.
Sollte sich hier die Mutter als sperrig erweisen, kann dies - im Falle des juristischen Weges und je nach Mut des/der zuständigen Richters/Richterin - zu einem entsprechenden wertenden Beschluss führen. In einem solchen Fall ist es anzuraten Druckmittel für eventuelle Zuwiderhandlungen einzubauen (Ordnungsmittel, gemäß § 89 FamFG
).
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
--- editiert vom Admin
Natürlich nicht, genausowenig, wie im Jugendamt Rechtsanwälte sitzen. Aber diese Organisationen haben "das Ticket zum Beraten", und viele Richter erwarten, dass vorher Einigungsversuche auf dieser Ebene erfolgt sind. Und wenn das nicht klappt, dann ist natürlich der Rechtsanwalt gefragt. Nur, diese Anwältin ist ja wohl nur für Unterhalt mandatiert. Das darf man nicht aus den Augen verlieren.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Was ist das wieder für ein Kindergarten hier?
Wenn es um Umgang geht, dann sind außergerichtliche Einigungsversuche sogar Pflicht. Ob beim JA oder bei sonst einem Familienhelfer-Geld-mach-Betrieb. Nur wenn das von einem ET gänzlich abgelehnt wird, geht es direkt zu Gericht. Und selsbt dann wird das Gericht zunächst wieder auf diesen Weg verweisen.
margit
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@ Nutzername: auch die Beistände in den Jugendämtern sind in der Regel keine Rechtsanwälte! Abgesehen davon geht es doch hier nur um die Beratung in einer Umgangsangelegenheit, nicht um Vertretung bei Gericht! Das dürfen eine Reihe von Organisationen, glaub uns mal.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Also, wir werden morgen noch einmal das Jugendamt kontaktieren um dort einen Termin zu bekommen. Zeitgleich ging eine Mail an die Caritas und ich hoffe das bringt was.
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Das ist zumindest der richtige Einstieg. Dann sieht man schonmal weiter.
wirdwerden
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Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Dort sitzen aber Beistände, sobald eine Beistandschaft angeordnet wurde. DIESE haben dann tatsächlich gewisse Rechte und Möglichkeiten, so ggf. gem. § 1684 BGB einen sog. geschützten Umgang durchzusetzen <hr size=1 noshade>
@123
Du möchtest jetzt aber nicht behaupten, das ein Beistand beim Jugendamt dafür zuständig ist, den § 1684 durchzusetzen?!
Die Beistandschaft ist lediglich dafür da, die unterhaltsrechtlichen Ansprüche ggü. dem unterhaltspflichtiegen Elterteil duchzusetzen.
Oder bist Du da tatsächlich anderer Meinung?
LG nero
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--- editiert vom Admin
also... nochmal ... die Vaterschaftanerkannt hat er, die beiden haben den kleinen 2 jahre gemeinsam groß gezogen und Unterhalt zahlt er auch.
Wir wollen aber auch unsere bzw seine rechte...
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Hey, es geht doch nicht um "durchsetzen", sondern um einigen. Um Konzepte erarbeiten. Und dafür sind nun mal "Caritas" (als eine Organisation für viele andere genannt) oder das Jugendamt hilfreich und auch im Gerichtsverfahren erforderlich.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Faktisch ist es so, dass der Mann gar keine Rechte erhält.
Ob er sie hat ist momentan zweitrangig da er die Untestützung der Richter oder des Jugendamtes bräuchte.
Beide Institutionen sind aber chronisch männerfeindlich.
Hoffnung gibt es evtl. demnächst, in Abhängigkeit von der aktuellen Entwicklung der Gesetze.
Dazu mehr unter
http://www.facebook.com/pages/Sorgerecht/174941139191055?v=wall
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