Umgangsrecht bei lesbischen Pärchen nach Trennung?

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
maikelm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht bei lesbischen Pärchen nach Trennung?

folgende Geschichte hat sich zugetragen:

Eine verheiratete Frau (nennen wir sie Katrin) hat mit ihrem Mann 2 Kinder, 3 und 5 Jahre alt. Besagte Frau verliebt sich in eine lesbische Frau (Nora) und verlässt ihren Mann. Sie führt eine glückliche Beziehung mit Nora. Nora kümmert sich sehr um die Kinder und baut eine enge Bindung vor allem zu dem anfangs 3-jährigen Kind auf. Nach 3 Jahren Beziehung verliebt sich Nora einfach erneut in eine andere Frau und geht trotz glücklicher Beziehung fremd und versucht dies anfangs zu vertuschen. Nachdem Katrin die Wahrheit herausfindet, schmeisst sie Nora aus dem Haus. Katrin geht es monatelang sehr schlecht und verweigert Nora das Umgangsrecht mit ihren Kindern. Das große Kind ist stinksauer auf Nora dass sie seine Mutter verletzt hat und möchte Nora gar nicht mehr sehen. Das jüngere Kind (jetzt 6) leidet offenbar nicht sichtlich unter dem Verlust von Nora, es fragt nicht nach ihr.
Nora leidet unter dem Verlust der Kinder die sie 3 Jahre mit großgezogen hat und droht nun damit das Umgangsrecht einzuklagen.
Frage: Hat sie da irgendeine Chance? Nora und Katrin hatten keinerlei eingetragene Lebenspartnerschaft, noch sind die Kinder adoptiert. Sie sind auch regelmäßig bei ihrem leiblichen Vater.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von maikelm):
verweigert sie Nora das Umgangsrecht mit ihren Kindern
Woraus leitet Nora diesen Anspruch ab? Hält sie sich für eine enge Bezugsperson?
Zitat (von maikelm):
droht nun damit das Umgangsrecht einzuklagen.
Sie kann drohen, sie kann auch klagen. Beides ist erlaubt.
Was die Kinder, Katrin und der Vater zum Umgangs meinen, wird das Gericht zu gewichten wissen.

Chance? Vor Gericht und auf hoher See------------- :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von maikelm):
verweigert Nora das Umgangsrecht mit ihren Kindern.


Ein Recht, welches nicht besteht, kann man auch nicht verweigern.

Zitat (von maikelm):
Frage: Hat sie da irgendeine Chance?


Nein. Hätte ein Mann in gleicher Position übrigens auch nicht.

Umgang dient dem Wohl des Kindes. Und der Schilderung nach wäre ein Umgang ja ganz und gar nicht im Sinne der Kinder:

Zitat (von maikelm):
Das große Kind ist stinksauer auf Nora dass sie seine Mutter verletzt hat und möchte Nora gar nicht mehr sehen. Das jüngere Kind (jetzt 6) leidet offenbar nicht sichtlich unter dem Verlust von Nora, es fragt nicht nach ihr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Das große Kind ist stinksauer auf Nora dass sie seine Mutter verletzt hat
Das "große" Kind dürfte jetzt so circa 8 Jahre alt sein. Vielleicht sollte man Kinder in diesem Alter nicht in die Einzelheiten eines solchen Konfliktes einbeziehen.

Zitat:
Hat sie da irgendeine Chance?
Sie kann sich an das Familiengericht wenden. Auch ohne Ehse bzw eingetragene Lebenspartnerschaft kann ein Umgangsrecht bestehen. Ich würde vermuten, dass das im Ergebnis aber nicht der Fall ist.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hi,

auch soziale Bezugspersonen können ein (eingeschränktes) Umgangsrecht haben. Allerdings ist dieses ein sehr schwaches Recht, im Vergleich zum Umgangsrecht von Eltern. ES gibt Rechtsprechung, die schon dann ein Umgangsrecht ablehnt, wenn die Beziehung der Eltern zu der sozialen Bezugsperson gestört ist. Ich tu mich immer schwer, wenn es verschiedene Bezugspersonen gibt, und dann auch "bedient" werden sollen. 2x im Monat das Elternteil, dann evtl. die Großeltern, dann der/die neue Ex, wo haben dann die Kids Zeit für sich (auch Kids brauchen diese Freiräume) oder auch Zeit für sich mit dem Betreuungselternteil?

Also ein sehr schwaches Recht bei dieser Konstellation.

wirdwerden

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#5
 Von 
maikelm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
Das große Kind ist stinksauer auf Nora dass sie seine Mutter verletzt hat
Das "große" Kind dürfte jetzt so circa 8 Jahre alt sein. Vielleicht sollte man Kinder in diesem Alter nicht in die Einzelheiten eines solchen Konfliktes einbeziehen


Wird es auch nicht. Aber es bekommt ja mit dass sie nicht mehr da ist und dass es der Mutter sehr schlecht ging. Das Kind ist sehr pfiffig und kann eins und eins zusammenzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Letztlich spielt das doch alles keine Rolle. Gaaanz schwache juristische Position, die die Ex hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maikelm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von maikelm):
verweigert sie Nora das Umgangsrecht mit ihren Kindern
Woraus leitet Nora diesen Anspruch ab? Hält sie sich für eine enge Bezugsperson?


Ja, das für das hält sie sich. Sie selbst hat vor allem eine enge Bindung zu dem jüngeren Kind. Zu dem großen nicht so sehr. Das jüngere Kind ist aber nicht sichtbar traurig dass Sie nicht mehr da ist und fragt auch nicht nach ihr. Wenn das anders wäre, hätte Katrin sich nicht geweigert, dass Sie das jüngere Kind sehen darf. Aber sie sieht momentan keinen Vorteil für das Kind, Nora zu sehen. Es spielt natürlich eine Rolle, dass das Verhältnis zwischen Nora und Katrin momentan sehr zerüttet ist aufgrund des Vertrauensbruch. Nora sieht sich in der ganzen Geschichte eher als Opfer, denn sie hat ja Haus und Kinder dadurch verloren.
Es ist ein bisschen wie als wenn der Einbrecher den Hausbesitzer verklagen will, weil er sich beim Einbrechen verletzt hat ;)

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nora scheint sich sehr stark nur um ihren eigenen Bauchnabel zu drehen, nur darum. Ich würde als Kindermutter eben im Streitfall auf die Rechtslage hinweisen, bei Zerrüttetheit eben kein Anspruch da und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von maikelm):
und droht nun damit das Umgangsrecht einzuklagen.
Das darf sie, denn auch Nora steht der Rechtsweg frei.

Man kann sie klagen lassen. Warum auch nicht? Dafür gibts das Gericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Möchte nur folgendes anmerken:

Zitat (von maikelm):
Das jüngere Kind ist aber nicht sichtbar traurig dass Sie nicht mehr da ist und fragt auch nicht nach ihr.
Zitat (von maikelm):
Das große Kind ist stinksauer auf Nora dass sie seine Mutter verletzt hat und möchte Nora gar nicht mehr sehen.


Offensichtlich hat man dem größeren Kind mitgeteilt, warum Nora fort ist, oder zumindest hat es das ganz konkret mitbekommen.

Kinder reden auch untereinander und das mehr als man denken sollte!

Kinder schnappen auch Dinge extrem gut auf und zwar mehr als man denken sollte. Und in solch belastenden Situationen achtet man auch nicht immer zu 100%,darauf, was man sagt - am Telefon, im Gespräch mit anderen, etc. Kinder setzen auch Fragmente zusammen, auch schon mit 6.

Weiterhin haben Kinder extrem feine Antennen für das, was Bezigsperson hören wollen/können und was nicht. Ich bin zu 100% davon überzeugt, daß die Kinder wissen, dass die Geschichte nicht in Freundschaft auseinander ging und daß Sie Leiden bzw wütend sind. In solchen Situationen besitzen Kinder ein erstaunliches Feingefühl und wollen den schmerz/die Wut nicht noch vergrößern und/oder haben ganz konkrete Angst, daß "wenn ich was falsch mache oder Mama wütend auf mich mache, Mama dann auch weggeht"(!). Und sie wissen, was Mama gerade im Moment sehr wütend machen würde...

Zitat (von maikelm):
Das jüngere Kind ist aber nicht sichtbar traurig dass Sie nicht mehr da ist und fragt auch nicht nach ihr.
*Genau das* sollte Sie eigentlich hellhörig werden lassen! Das ist schlicht nicht normal. Ein Kind hat in diesem Alter eine extrem starke Beziehung zu bezugspersonen, selbst wenn die sich sogar nicht " so viel" gekümmert haben oder gar nicht "so viel" mit dem Kind zusammen waren, etc. Zusätzlich ist für Kinder das zerbrechen einer Familie super belastend. Die ganze Welt und das ganze Weltbild bricht zusammen.

Und dann fragt es nicht? Diese Frau war quasi schon das ganze erinnerliche Leben da und hat auch für das Kind gesorgt - und da fragt es nicht? So gut, wie Sie es mit Ihren Kindern meinen, ich bin überzeugt davon, daß das Kind Ihnen nicht noch mehr Schmerz zufügen will bzw Sie nicht sauer machen will - nicht, daß Sie auch noch weggehen.

Das große Kind ist übrigens wahrscheinlich nicht wütend, weil Nora Katrin "irgendwas" angetan hat (soo viel begreifen Kinder von solchen Sachen nun auch nicht; nicht was "Ehebruch" ist, nicht was "fremdvögeln" oder fremdgehen ist, etc. - sondern weil Sie einfach weggegangen ist und ihn allein gelassen hat.

Jedes Kind hat ein anderes Naturell, mit belastenden Dingen umzugehen: der eine wird wütend, der andere schweigt. Selbst wenn Sie sich in einer ruhigen Stunde mit den Kindern hinsetzen und ihnen mitteilen, daß sie jetzt "ganz offen mit den Gefühlen Nora gegenüber sein dürfen" - die werden unter Garantie nicht aus der Rolle fallen.

Eine ganz große Bitte : springen Sie über Ihren eigenen Schatten!

Lassen Sie die Kinder und Nora Ihre Beziehung zueinander! Auch Nora ist ein wichtiger Mensch in Ihrer Kinder Leben, Sie haben sie dazu werden lassen. Lassen Sie die drei ihre Beziehung zueinander leben, ggf kitten ("Du bist einfach weggegangen!") - Ihre Kinder können nichts dazu, wie die Dinge kamen und jetzt liegen und sie sollten weder zu Instrumenten noch zu Opfern in diesem Kampf werden!

Streiten Sie, kämpfen Sie, weinen Sie - aber lassen Sie um Gottes Willen die Kinder da raus. Bitte!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
maikelm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
maikelm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):

Eine ganz große Bitte : springen Sie über Ihren eigenen Schatten!


Die Kinder sind wöchentlich 3 Tage beim leiblichen Vater und den Rest bei der Mutter. Das Verhältnis zu beiden ist extrem liebevoll. Sollte man dem Kind wirklich zumuten dass es dann auch noch regelmäßig zu einer dritten Person "muss"? Ist das wirklich für das Kindeswohl das Beste? Zumal es dann nur das eine Kind wäre, weil das andere Kind dies überhaupt nicht will? Das ist doch auch irgendwie unfair dem älteren Kind gegenüber, dass es auch mit dem Gefühl leben muss, dass das jüngere Kind ganz offensichtlich der Liebling dieser Person war?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von maikelm):
Wenn ich das richtig interpretiere hat sie doch damit durchaus Chancen oder?
Da fällt mir nur ein:
Vor Gericht---und auf hoher See ---> man weiß es vorher nie ganz genau.

kleine Chance, mittlere Chance, große Chance, keine Chance---- man muss erst klagen. Vorher weiß man´s nicht.

Zitat (von maikelm):
Sollte man dem Kind wirklich zumuten dass es dann auch noch regelmäßig zu einer dritten Person "muss"?
Davon ist doch jetzt überhaupt keine Rede.
Bis ein Gericht hier in solch einer Sache mal zusammenkommt, vergeht Zeit.
Nora wird sich die Chancen versuchen, ausrechnen und andere Personen um Rat fragen. Bevor sie klagt. Das Drohen ist doch eine ganz andere Stufe.

Ich meine, von MUSS ist sowieso nirgends die Rede.
Es geht um Umgangsrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von maikelm):
Zumal es dann nur das eine Kind wäre, weil das andere Kind dies überhaupt nicht will? Das ist doch auch irgendwie unfair dem älteren Kind gegenüber, dass es auch mit dem Gefühl leben muss, dass das jüngere Kind ganz offensichtlich der Liebling dieser Person war?

Das ist eine Unterschied, ob es nicht *will* oder schon per sé nicht darf :) . Ich würde es dem "nicht-woller" jedes Mal eindeutig freistellen, ob er mitwill oder nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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