Umgangsrecht beim verstorbenen Elternteil

4. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Natali
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht beim verstorbenen Elternteil

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein folgendes Problem.

Ich habe im Februar 2001 eine Tochter zur Welt gebracht, namens Lia. Der Vater dieses Kindes hat absolut nichts von diesem Kind wissen wollen, doch es ging alles durchs Gericht. Es sollte zu einem Vaterschaftstest kommen.

Doch er ist im August 2001 durch einen Autounfall verunglückt.
Nach diesem Vorfall wurde die Vaterschaft durch einen Gentest nachgewiesen.
Da der verstorbene der einzigste Sohn in seiner Familie war, haben seine Eltern (also Lia's Grosseltern) uns nicht in Ruhe gelassen. Sie wollten meine Tochter Lia immer öfter und öfter sehen. Ich war da nicht so ganz dafür, da ich sowohl meinen verstorbenen Freund auch die Eltern von ihm kaum kenne und eigentlich auch nicht kennenlernen möchte (aus priv. Gründen).

Jetzt haben sich die Grosseltern einen Anwalt genommen um auf Ihre Enkelin (Lia) einen Umgangsrecht zu bekommen.

Meine Frage: Kann die Verwandschaft oder die Eltern des Verstorbenen einen Umgangsrecht für meine kleine Tochter bekommen ?

Bitte helfen sie mir, ich weiß nicht mehr weiter

Vielen Dank


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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nathalia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Leider haben die Großelter ein Recht auf den Umgang mit Ihrem Enkel.
Du kanst diesbezüglich unterlagen beim Jugendamt erfragen.
Es ist sogar Gesetzlich vorgeschrieben, das eine Mutter den Umgang mit Verwanten -also mit den Großeltern sogar zum Kindeswohle -was immer damit gemeint ist-fördern muss.

Au sicht der Großeltern ist es verständlich, das Sie kontakt mit Ihrem Enkel wollen, da eine großen Verlust verarbeiten müsse.
Ich würde dier raten, einen Komromiss mit Ihnen zu vereinbaren, da du nicht wissen kanst wie das Geicht in die diesem Fall entscheiden wird. Aber eines steht fest: Der Umgang mit Ihrem Enkel kannst du nicht verhindern.

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"Mfg
Nathalia"

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#2
 Von 
Natali
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nathalia,

erst mal danke ich dir für deine schnelle Antwort.

Eigentlich habe ich schon damit gerechnet, dass die Großeltern einen Umgangsrecht haben. Doch ich denke, dass sie mit ihren Forderungen etwas übertreiben.

Sie wollen das Kind alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag zu sich nach Hause nehmen. Weiterhin wollen sie die kleine jeweils einen Tag an allen Feiertagen (Pfingsten, Weihnachten und Ostern) mitnehmen. Einen Tag nach ihrem Geburtstag, Alle Ferien, immer wenn die Urlaub haben, Und sie wollen die kleine im August 1 Woche lang, um mit ihr nach Ausland zu verreisen.

Ich denke es ist viel zu viel, was sie von mir verlangen. Ich denke, dass nicht mal der Vater so viel Recht bekommen hätte, wenn er am Leben gewesen wäre. Oder ?

Ich war am Freitag bei Pro Familia und sie haben mir geraten mit Jugendamt einen Termin auszumachen. Ich möchte nicht, das die Großeltern die kleine so oft sehen. Ich habe Angst um die Erziehung von ihnen und überhaupt denke ich, dass das Kind noch viel zu klein ist um so oft von zu Hause weg zu sein.

Auf jeden Fall werde ich die Häufigkeit der Besuche zu der kleinen nicht zu lassen. Ich bin ja schon einverstanden, wenn Lia die Großeltern ein mal in drei Wochen für ca. 8 Stunden sieht und das reicht auch.

Ist doch gerecht ?

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#3
 Von 
Nathalia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Natali

Diese Rechte die sie von dier verlangen, hätte der Kindesvater sehr wohl erhalten. Den wenn sich die Eltern nicht einigen können, Urteilen die meisten Richter genau so.
Deshalb Rate ich dier, Ihnen ein besseres Angebot zu machen, wie nur alle 3 Wochen 8 Stunden. Damit hast du keine chance durchzukommen.
Du solltest bsp. 1mal die Woche eine Nachmittag oder am Wochenende (Sa/So) eine Tag anbieten. Weiterhin, da deine Tochter noch so klein ist 2-3 Wochenenden im Jahr (Fr-So), für einen Wochenendausflug anbieten. Bei der Feiertagen mußt du klein beigeben, die stehen Ihnen zu.
Versuche es positiv zu sehen, die kleine hat Großeltern, die sich um sie kümmern. Du könntest davon auch vieleicht irgendwann profitieren. Gebt euch einfach eine Chance und macht das beste daraus.
Sag mal bescheid wie es ausgegangen ist.

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"Mfg
Nathalia"

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#4
 Von 
Natali
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für dein Rat.

Ich werde am Mittwoch mit Jugendamt reden. Mal schauen, was unser Erziehungsberechtigter mir ratet. Er kennt nämlich unsere ganze Geschichte und heute morgen habe ich mit ihm telefoniert. Er sagte mir, dass die Großeltern auf keinen Fall so viel Recht bekommen werden.

Ich werde noch mal schreiben und berichten wie es ausgegangen ist.

Bis dahin, schöne Grüße

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#5
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Natali, dein Beitrag hier und ganz besonders die Antworten auf ihn haben mir sehr gut gefallen. Nach den geradezu unglaublichen Zuständen vor der Reform des Kindschaftsrechts 1998 hatten "Mütter" wie du praktisch Narrenfreiheit. Mutter will nicht dass Papa bzw. Grosseltern sein Kind bzw. ihr Enkelkind sehen - da kann man nichts machen - gilt nicht mehr und das ist gut so!!!

Davon mal abgesehen kann man sich nur wundern mit was für fadenscheinigen Argumenten (private Gründe, soll das nen Witz sein? Jetzt anworte bitte nicht, dass die Grosseltern ihr Enkelkind missbrauchen und schlagen, das glaubt eh keiner mehr) du deinem Kind seine Grosseltern vorenthalten willst. 8 Stunden alle drei Wochen!!! Ich würde mir mal Gedanken darüber machen ob dein Kind so eine "Mutter" verdient hat. Ich wünsche deinem Kind, dass seine Grosseltern dafür sorgen werden (du bist ja leider nicht fähig dazu), dass es ausreichenden Kontakt zu den Grosseltern väterlicherseits hat, der umso wichtiger ist wo sein Vater schon tot ist, um sich seiner eigenen Herkunft bewusst zu werden.

Michael

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#6
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Natali, und wer immer "unser Erziehungsberechtigter " auch sein mag, er scheint nicht allzu helle zu sein. Mach dir keine Illusionen. Der Umgang mit den Grosseltern ist rechtlich abgesichert, mit Sicherheit mehr als 8 Stunden alle drei Wochen.

Michael

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#7
 Von 
Natali
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

ist dir ähnliches passiert, dass du mit meinem Problem nicht klar kommst ?

Der verunglückte Vater, wollte dieses Kind überhaupt nicht. Ich habe es in extrem harten Umständen zwei Jahre lang großgezogen.
Als er noch am Leben war habe ich ihn mit Telefonanrufen bombadiert und um Beistand angefleht, er wollte davon gar nix wissen. Auch seine Eltern haben mich beschimpft und den Hörer auch aufgelegt.

Ich habe die Zeit überwunden.

Und jetzt, wo alles endlich vergessen ist, tauchen die auf (da der Sohn tot, einzigste Enkelin) und wollen wieder Kontakt aufnehmen. Auch noch gerichtlich...

Nein, dazu habe ich viel zu viel Wut in mir drin.

Ich kann dem Kind seine Großeltern, (die sie noch nie gesehen hat) nicht verbieten. Aber so lange das Kind mit mir lebt werde ich alles herausholen, was möglich ist, dass der Kontakt so selten wie möglich besteht.

Und jetzt denk was du willst, jeder lebt sein eigenes Leben.

Natali......

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#8
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Hörn sich toll an deine Gründe. Kannst dich in die Millionen umgangsverweigernden "Mütter" einreihen. Das Problem ist bloss, dass die Richter diesen umgangsverweigernden "Mütter" nicht mehr alles abnehmen so wie früher, wo sie lügen konnten, dass sich die Balken biegen.

Auch wenn das stimmen sollte, was du erzählst. Na und? Du hast den Namen Mutter nicht verdient, wenn du deinem Kind die Grosseltern vorenthälst. Irgendwann werden für Frauen für dich andere Zeiten anbrechen (sind sie ja zum Teil schon). Da wird Umgangsverweigerung schwerer bestraft als jetzt.

Im Übrigen hast du dich getäuscht. Mir ist nicht ähnliches passiert. Im Gegenteil. Ich habe Sorgerecht für meine sechs Jahre alte Tochter und habe sie zwei Tage die Woche bei mir. Meine Ex, so schwer es mit ihr auch während unserer Ehe gewesen sein mag, ist gegen ein Engel. Ich kann meine Kleine sehen wann ich will. Meistens ist es sogar so, dass meine Ex mich anruft und mich fragt ob die Kleine nicht noch ausser der Reihe zur mir kann, da sie andauerd zu mir will. Die Grosseltern von meiner Kleinen, meine Eltern, sind übrigens nach mir und ihrer Mutter das allerwichtigste für sie. Also merk dir: Iss nich jeder so asozial wie du.

Michael

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#9
 Von 
Nathalia
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Natali

Nimms nicht so zu Herzen was Michael schreibt. Sicher hat jeder seine Gründe warun er so Handelt und nicht anders. Du wolltest eine Rat, den habe ich Dier gegeben. Michael ich finde es nicht richtig von Dier jemanden zu verurteilen, den du nicht kennst. Ich habe Diesbezüglich eigene Erfahrungen gemacht und glaube mir, nicht bei allen ist es so einfach wie bei Dier.
Es ist schon schwer genug ein Kind alleine großzuziehen, schön wenn man da jemanden wie dich hat Michael, wo mann das Kind abschieben kann als Frau, Um seine Ruhe zu haben vor einem Quengelnden Kind. Aber wenn du keien hast ist es in der Realität anders. Was glaubst du würde deine EX wohl mache, wenn du die Kleine, sagen wier mal 3-4 Monate nicht nehmen würdest?

Ich kann Natali`s Wut sehr wohl nachvollziehen. MUß aber auch dazu sagen, das ich in ählichen Situationen lernen musste , nich aus dem Bauch, sondern aus dem Kopf zu entscheiden. Mir geht auch vieles gegen den Strich, aber ich versuche immer an die Kinder zu denken. Versuche dem Kind den Kontakt zu ermögliche. Wenn es dem Kind nicht bekommt, kann selbst eine Gericht den Kontakt nicht erzwingen. Aber in den meisten Fällen sind Kinder glücklich eine Oma und einen Opa zu haben. Versuche bei den ersten Kontakten dabei zu sein (oder eine neutrale Person) um dem Kind den Kontakt zu erleichtern. Vieleicht haben die Großeltern eine weile gebraucht um den Schock zu verarbeiten. Das Sie sich per Anwalt gemeldet haben, kann auch dadran liegen, das Sie sich nicht getraut haben, die um ein Besuchsrecht zu Bitten, da Sie wussten das du ablehnen wirst.
P.S. Versuch Euch allen eine Chance zu geben.


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"Mfg
Nathalia"

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#10
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 61x hilfreich)

So ganz ist Michaels Meinung nicht vom Tisch zu fegen, auch wenn`s nicht die sauberste Formulierung ist. Aber:
Um mal vom Ursprungsposting zu sprechen.
... ich kannte den Vater und seiner Eltern kaum..., - ja aber doch wohl gut genug, um direkt ein Kind vom "unbekannten" Freund zu wollen? Er hat ja offensichtlich erheblichen Zweifel an der Vaterschaft gehabt und demzufolge auch die Grosseltern, die nicht sicher waren, ob sie tatsächlich Grosseltern sind und warum das Verhältnis so frostig war, darüber schweigt die Verfasserin.
...sie haben uns nicht in Ruhe gelassen und wollten das Kind ...Jetzt haben sie sich einen Anwalt genommen.
Mmhhhhh, also versuchen die Grosseltern nicht erst seit gestern und plötzlich mit Anwalt ihr Recht auf Umgang durchzusetzten, was ja bis dato erfolgreich verweigert wurde. Nicht nur das sie ihr einziges Kind verloren haben, nein, sie haben auch schriftlich bekommen, dass sie Grosseltern sind und es ist ja wohl nur allzu verständlich, dass sie das, was sie mit ihrem toten Sohn verbindet aufrecht erhalten wollen und sich um ihr Enkelkind kümmern wollen.
Ha! Angst um die Erziehung! Ja Grosseltern sind schon die absolute Erziehungsbremse, das arme Kind könnte verwöhnt werden und im schlimmsten Fall sogar noch Liebe, Geduld und Zuwendung erfahren.
Klasse Antwort Nathalia: LEIDER haben die Grosseltern das Recht...
Nee - zum Glück haben die Grosseltern wenigstens dieses Recht!
Gehts hier um die Hasskappe der Mutter oder um ein Kind, dass bestimmt bald mächtig happy sein wird, Oma und Opa zu haben.
Wenn die Mutter die Vergangenheit für sich ausradieren und vergessen will, gut und schön - aber dabei sollte das Kind draussen bleiben. Oder aber sie besinnt sich eines besseren, kommt auf den Boden der Tatsachen zurück, verhält sich wie`n Erwachsener und trifft sich mit den Grosseltern um alte Querelen aus dem Weg zu räumen und die Basis für ein vernünftiges Miteinander schaffen.
Gruss
TomH

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#11
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Michael hat ja wieder richtig Feuer ^^.

Also ich schließe mich Tom an. Versuchen würde ich es auf jeden Fall.

Für die Großeltern ist es auch sehr schwierig, da sie ja ein Kind verloren haben. Vorher wussten sie ja nicht genau, ob sie überhaupt die Großeltern von Lia sind !

Sie möchten einerseits für das Kind da sein und zum 2. ist ihr Sohn für sie immer noch ein wenig da. Bei dem Kontakt zur Kleinen werden sie Ähnlichkeiten feststellen " genau wie der Papa" ^^. Nimm es nicht so schwer Nathalia. Beiss dir einmal auf die Zunge oder zähle innerlich bis 10.

Dein Kind wird dir später einmal dankbar sein !!

Ach übrigens, deine Bedenken hinsichtlich der Erziehung sind unbegründet. Schließlich dürfen sie dich in keinster Weise schlecht machen. Die Erziehung muss abgesprochen werden, gegen deinen Willen darf nichts laufen. Sie müssen sich auf jedenfall an deine Erziehungsregeln halten.

Gruß Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo Kiki,

sach ich doch - und ich finde, Grosseltern sind was ganz tolles.
Leider hab ich meine Frau und ihren Lütten zu spät kennengelernt...Meine Eltern leben nicht mehr, aber da sind ja noch die "Schwiegis". 550 km weit weg :-( Und wie das bei uns abläuft find ich klasse - grundsätzliche Erziehungsinhalte werden abgesprochen und auf beiden Seiten konsequent beibehalten, alles andere ist "Grosselternsache" wenn Junior dort ist und "Elternsache" wenn Junior zu Hause ist. Mein Schwiegerpapa ist mal gerade 8 Jahre älter als ich, aber bei ihm wird man tatsächlich nochmal "klein", was der für Geschichten drauf hat und kann damit die banalsten Dinge erklären (und natürlich auch ausschmücken und übertreiben *g*), es macht einfach Spass. Und da kann Opa noch so´n Nonsens erzählen.
Ich hoffe, dass meine Schwiegis noch lange da sind.
Liebe Gruesse
TomH

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#13
 Von 
omi marianne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Mütter und Väter,
ich vermisse ganz verstärkt, nämlich das was die Kinder brauchen!
Bitte bitte denkt nur an die Kinder und lasst eure Streitereien und eure negativen Gefühle außen vor, auch wenn es schwer fällt.
Wenn ihr das nicht schafft, stürzt ihr eure Kinder in schwere Konflikte. Sie können krank davon werden und eines Tages schlägt die Liebe eures Kindes vielleicht ins Gegenteil um. Das wäre doch furchtbar.
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und Großeltern, nicht mehr und nicht weniger.
Eltern, die mit sich "im Reinen" sind, haben es nicht nötig, den Großeltern ihre Enkelkinder vorzuenthalten.
Liebe Grüße,
Omi Marianne :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo Omi Marianne,
da stimme ich mal zu.
Die Ex Frau meines Mannes hat dem Kind auch alles vorenthalten, das merkt man ihm an.
Der Junge, wenn er mal hier ist 1 mal im Jahr vielleicht, ist er unhöflich, fremd, launisch, eingebildet und absolut negativ eingestellt zu allem.
Schade, schade, einer Mensch kann alles kaputt machen.
Einen schönen Abend noch euch allen.

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"Gruss Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen und ich fide gar nicht, dass Michael den falschen Ton gewählt hat ( auch wenn ich das von ihm gar nicht kenne :-) ).
Es gibt Menschen, die brauchen ab und an mal einen etwas schärferen Ton... abgesehen davon befinden wir uns hier in einem Forum, wo jeder seine Meinung wiedergeben darf - und das ist auch gut so. Nur Paragraphen und Gesetze ersetzen nicht das Gerechtigkeitsgefühl!
Da Natalie nicht schreiben will, WARUM sie nicht möchte, dass das Kind zu den Großeltern geht, gehe ich davon aus, dass es auch keine schwerwiegenden Gründe hat.
NATALIE, lass dem Kind zumindest die Großeltern..... den Vater hat sie schon verloren !!!! Das Kind wird dir irgendwann dankbar sein !

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#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Natali und alle!
Die Großeltern des Kindes haben zu Lebzeiten selbstverständlich zu ihrem Sohn gehalten.
Denen das jetzt vorzuhalten finde ich nicht gerechtfertigt.
Stellt euch mal deren Situation vor und spielt das einmal gedanklich durch, wenn ihr eure eignen Kinder und deren spätere Partner vorstellt. Immerhin sind Großeltern auch immer Eltern.
Es gibt bei allen Äußerungen auch immer so etwas wie einen Heimvorteil des jeweils eigenen Kindes.
Jetzt stellt sich die Situation für die Großeltern anders dar und sie reagieren entsprechend.
Da mit dem Segen der Kindsmutter nicht zu rechnen ist, gehen diese den Weg über einen Anwalt.

Großeltern haben ihren Enkelkindern genauso Verpflichtungen wie Eltern und selbst bei folgenden Nachlassregelungen sind Enkelkinder mit einbezogen.
Warum sollten die Großeltern, aufgrund jetzt anderer Umstände, nicht auch ein Recht auf den Umgang mit ihrem Enkel haben?
Ich denke, dass es jetzt an der Zeit wäre aufeinander zuzugehen und sich zu versöhnen, auch wenn es schwer fällt.
Letztendlich profitieren alle davon - auch du Natali.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Natali,

grundsätzlich schließe ich mich der Meinung meiner Vorschreiber an: Selbstverständlich haben sowohl die Großeltern ein Recht auf Umgang, als auch das Kind!

Für einige andere hier gebe ich aber zu bedenken, dass das eingeforderte UG der Großeltern doch sehr groß ist. I. d. R. ist das doch ein typisches "Väterumgangsrecht". Und Großeltern sind nunmal nicht die Eltern.

In den meisten Familien ist es doch so, dass die Großeltern - oft auch auf Grund der Entfernung - ihre Enkel nicht häufiger sehen, als vielleicht 1x im Monat. Und für mich ist nicht zu verstehen, warum es hier anders sein soll. Es besteht doch auch die Möglichkeit, dass alles gut läuft und der UG dann später ausgeweitet wird.

Gruß,

Julia

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