Umgangsrecht für Großeltern

6. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 9x hilfreich)
Umgangsrecht für Großeltern

Hallo,

ich habe da mal eine Frage und zwar die Mutter meines Lebensgefährten, wollte letzten unseren gemeinsamen Sohn zu sich nehmen. Wir wollten dass aber beide nicht da unser Sohn seine Großeltern erst 2-mal in seinen Leben gesehen hat. Er wird jetzt 2 Jahre alt. Und sie 50 km von uns entfernt wohnt. Sie wollte also kommen ihn holen und Über Wochenende halten. Wie gesagt wir lehnten mit dem Hinweis ab das wir unser Kind zu keinem geben, der für das Kind eine Fremde Person ist. Sie könne gerne kommen und das Kind hier besuchen und dann kann man später mal überlegen ob das Kind dann mal ein Wochenende da verbring. Das wollte sie nicht und meinte nur dass sie dann halt das Umgangsrecht einklagen will.
Meine Frage ist kann sie das und müssen wir ihr das Kind dann wirklich geben. Wir wissen auch nicht woher ihr plötzliches Interesse an dem Kind kommt.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

also, da braucht ihr euch nun wirklich keine grauen Haare wachsen zu lassen...

Lass sie klagen.

Ein Umgangsrecht wäre u.U. einklagbar, wenn die Großeltern bisher regelmäßigen Umgang gehabt hätten.

http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/index.html&id=11262

Grüßle

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ich schließe mich der Meinung von 'Schwesterchen' an. Der Umgang hätte bisher regelmäßiger sein müssen, damit sie Erfolg mit einer Klage hätten. Allerdings kannst du ihnen und auch deinem Sohn nicht den Umgang miteinander verbieten. Da du das ja nicht willst, sondern zunächst nur einen Umgang gestatten willst, bei dem du dabei bist, ist das m.E. völlig in Ordnung.

Ich weiß ja nicht wie die Großmutter 'gestrickt' ist, aber um einer evtl. Attacke gegen dich vorzubeugen, solltest du ggfs. den ersten Schritt machen. Wende dich ans Jugendamt (ohne dem wird es nämlich nicht gehen) und schilderst die Sachlage. Die werden sich dann mit der Großmutter in Verbindung setzen. Deinen begründeten Verdacht, warum die Großeltern jetzt mehr Umgang haben wollen, solltest du dem Jugendamt auch mitteilen, sofern es relevant ist.

Alles Gute!

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"Scientia potentia est."

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