Umgangsrecht für Oma???

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Angy2809
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht für Oma???

>Umgangsrecht
Hallo brauche dringend einen rat. Meine Schwester hat ihren Sohn vor ca 5 jahren " abgeschoben" , sodass er jetzt in einer pflegefamilie lebt. Nun würde meine Mutter gerne kontakt zu Ihrem Enkel aufnehmen , weiß aber nicht wie da wir keinerlei informationen haben wo genau er lebt. Haben Wir überhaupt noch ein Recht auf Umgang mit Ihm???Immerhin ist Er Ihr Enkelkind. Kann mir da jemand weiter helfen???
glg Angy


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6 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun, schon nach 5 Jahren fällt der Oma auf, dass sie gerne Umgang mit dem Kind hätte? Abgesehen davon, man sollte sich mit demjenigen in Verbindung setzen, der das Sorgerecht hat, evtl. mit dem Vormund des Kindes. Wie wärs denn nach so langer Zeit, wenn die Großeltern einfach mal einen Brief an ihr Enkelkind schreiben, ein paar Fotos beilegen, vielleicht auch welche aus gemeinsamen früheren Zeiten? Zu Weihnachten ein kleines Päckchen wär vielleicht auch schön?

wirdwerden

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Natürlich hat auch die Oma ein Anrecht auf Umgang mit ihrem Enkel. Nur werden hier halt sehr viel strengere Maßstäbe angelegt als etwa bei den leiblichen Eltern.

Ich denke, die Großmutter sollte sich an das Jugendamt mit ihrem Anliegen wenden, und möglichst persönlich mit den Leuten sprechen. Man wird dann vermutlich erst mal die Pflegeeltern befragen, ob sie mit der Kontaktaufnahme einverstanden sind. In den meisten Fällen, werden die aber zunächst nicht gerade erbaut davon sein, wenn sich nun die Familie nach fünf Jahren Sendepause wieder in die Belange des Kindes einmischt. Hier wird man geduldige Überzeugungsarbeit leisten müssen und auch Verständnis für die Belange und die Situation der Pflegefamilie aufzubringen haben.

Wenn es gelingt Vertrauen aufzubauen, dann steht dem Kontakt nichts entgegen. Hübsche Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag sind IMMER eine gute Idee. Echte und aufrichtige Anteilnahme am Befinden des Enkels sind eine noch bessere Idee ... Respekt, Achtung und vor allem Anerkennung im Umgang mit den Pflegeeltern sind auch keine schlechte Idee ...

Letztendlich kommt es dem Kind zugute, wenn es seine Großeltern als sympathische, freundliche und großzügige Menschen kennenlernen kann ...


-- Editiert am 22.12.2010 17:54

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#3
 Von 
Angy2809
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun da habt ihr schon recht aber zu der mutter des jungen haben wir keinerlei kontakt mehr genauso wenig wie sie selbst das kind interessiert.
Haben bisher alles mögliche versucht den kleinen ausfindig zu machen hatten aber leider keinen erfolg damit und zudem haben wir das vor 2 jahren erst durch zufall erfahren .
Als wir ihn das letzte mal gesehen haben war er total verrückt nach seiner oma . Er hatte seinen teddy zuhause vergessen den er von meiner mutter bekommen hatte . meine mutter hat ihm dann einen anderen gegeben den er eigentlich erst später bekommen hat. den hat er heute noch

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:<hr size=1 noshade>Haben Wir überhaupt noch ein Recht auf Umgang mit Ihm? <hr size=1 noshade>


Habt Ihr. Ist zu entnehmen dem § 1685 BGB . Ich nehem mal an, dass die Oma dem Kleinen nichts böses will.

quote:<hr size=1 noshade>weiß aber nicht wie da wir keinerlei informationen haben wo genau er lebt. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>meine mutter hat ihm dann einen anderen gegeben... ...den hat er heute noch <hr size=1 noshade>


Wenn euch solche trivialen Kinkerlitzken bekannt sind, warum dann nicht auch wichtige Infos?

Aus rein persönlichem Interesse. Wer hat euch das mit dem Teddy denn gesteckt?

LG nero

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#5
 Von 
Angy2809
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sein Stiefvater von dem sich meine schwester mitlerweile scheiden lassen hat. hab ihn heute ausfindig machen können und mich gleich mit ihm in verbindung gesetzt. er hat den kleine vor einem halben jahr das letzte mal gesehen .

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal ehrlich: ist doch ganz einfach, den Aufenthaltsort eines Menschen in Deutschland ausfindig zu machen. Es gibt Ämter. Nicht nur das Jugendamt, sondern auch das Einwohnermeldeamt. Bei uns kostet so eine Auskunft 12 €, und das wars. Andere (Stiefvater) haben das Kind ja wohl auch gefunden. Und ob die Mutter Kontakt zum Kind hat, das könnt Ihr doch gar nicht wissen, wenn Ihr weder wusstet, wo das Kind lebt, und wenn Ihr auch keinen Kontakt zur Kindsmutter hattet.

Irgendwie passt da einiges noch nicht!

wirdwerden

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