Umgangsrecht mit 5 Monate alter Tochter

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
albundie
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht mit 5 Monate alter Tochter

Habe folgendes Problem.
Habe eine 5 Monate alte uneheliche Tochter. Die Vaterschaft wurde bisher noch nicht beurkundet. Bin mit der Freundin seit ca. 2 Jahren ein Paar und habe seit der Schwangerschaft eine gemeinsame Wohnung bei den Eltern. Derzeit steht unsere Beziehung kurz vor dem Ende. Überwiegend weil ich mich wohl zu sehr um meine 6 Jährige Tochter aus erster Ehe am Besuchswochenende kümmere. Wie würde das Umgangsrecht wohl aussehen bei meiner 5 Monate alten Tochter (Wird nicht gestillt) ??? Sie will mir nur ein Umgangsrecht in ihrem Beisein oder der Oma einräumen. Wie oft und wielange sagt der Gesetzgeber im Allgemeinen ???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Gesetzgeber verlässt sich darauf, dass die Eltern das geregelt kriegen.

Grundsätzlich kann man sagen: je kleiner das Kind umso öfter. Natürlich sind die Zeiten dann kürzer, da das Kind im Alter von 5 Monaten ja nicht so lange aufnahmefähig ist.

Was Du in der Umgangzeit mit Deinem Kind machst, ist eigentlich Deine Sache. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass man sich vielleicht darauf einigen kann, bis das Kind so und so alt ist, der Umgang im Beisein der Mutter stattfindet. Legt solche Regelungen am Besten schriftlich fest.

Notfalls holt Euch Hilfe vom JA oder besser noch Mediator.

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