Umgangsrecht mit Kindesvater

10. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Basko123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Umgangsrecht mit Kindesvater

Folgendes stellt sich dar.
Eine Mutter ( Alleinerziehend) eine Kindes 4 Jahre, hat Probleme mit dem Vater des Kindes. Und zwar dahingehend, das der Vater sich nie an Absprachen und Versprechen gehalten hat. Es wurden immer zusagen gemacht ( rufe morgen an, mach morgen Videochat mit dem Kleinen usw.) aber nichts wurde eingehalten.Nachdem der Vater darauf von der Mutter angesprochen wurde das es dem Kind so nichts bringt, da es immer wieder verletzt wird, fing der Vater an die Mutter aufs übelste zu beleidigen, und drohte dem neuen Freund damit ( ohne ihn zu kennen ) den Schädel einzuschlagen ( Nachrichten wurden alle aus whatsapp gespeichert).Nun möchte die Mutter keinen Kontakt mehr zu dem Vater weil sie Angst hat es könnte etwas schlimmes passieren. Das Jugendamt sagt aber trotzdem muss der Umgang erlaubt werden.Ist ja auch verständlich,ist ja der Vater.Aber die Mutter möchte keinen Kontakt mehr.Was kann man tun den Umgang zu ermöglichen ohne das die Mutter Kontakt zum Vater haben muss.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.04.2017 22:27:17
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich sehe hier 2 Übertreibungen!

Die Mutter sagt: immer, nie, etc.
Redet von Enttäuschungen des Kindes und will deswegen den Kontakt ganz unterbinden.

Der Vater reagiert natürlich ebenfalls zu drastisch.


Ich denke, beide sollten etwas cooler werden.

Die verpatzten Anrufe und Videochats, und die daraus resultierten Enttäuschungen, können wohl kaum ein Kontaktabbruch zum Vater begründen.

Dem Kind muß das ja nicht riesig vorher als Highlight angekündigt werden, dann gibts auch keine Enttäuschung, falls es mal nicht klappt.

Und der Vater sollte sich entschuldigen und sagen er gelobe Besserung.

Evtl. die Anrufe und Chats gänzlich überdenken. Meiner ist 4,5 Jahre. Aber an Anrufe und Chats denke ich gar nicht, weil es Ihm noch kein Spass macht. Egal wer da am anderen Ende ist.

Gruß


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Basko123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Den Kontakt zum Kind möchte die Mutter nicht unterbinden.Nur möchte sie selbst keinen Kontakt mehr zum Vater, weil halt viele Dinge in der Vergangenheit passiert sind.Das zweite Problem das besteht ist, das die Elternteile 600 km auseinander entfernt wohnen...

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-- Editiert Andy1974 am 11.07.2014 08:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

beim Jugendamt melden.
Da gibt es eine sogenannte Umgangspflegschaft.
Diese kann auch die Übergabe des Kindes bewerkstelligen.
Beinhaltet aber auch die komplette Abgabe der eigenen Entscheidungsgewalt zum Umgang.

Gruß
Carl

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