Umgangsrecht mit Übernachtung

29. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2023 20:17:54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht mit Übernachtung

Hallo,
folgende Situation:
Nachdem meine Expartnerin und ich uns getrennt hatten, bin ich weggezogen. Unseren Sohn (1) habe ich seitdem 2mal besucht und jetzt will ich ihn einmal im Monat abholen damit er bei mir übernachten kann. Wir sind seit 8 Monaten getrennt und 2mal reicht ja für eine Übernachtung habe ich gelesen - er vergisst ja seinen Vater sicher nicht so schnell.
Meine Expartnerin weigert sich ihn mir mitzugeben mit der Begründung, dass er mich nicht kennt und sie will dass der Umgang erst noch an ihrem Wohnort stattfindet bis wir uns besser kennen. Aber ich finde dass das nur geht wenn er bei mir schläft und ich ihn länger sehe.
Sie will den Umgang erst aufbauen und ich soll jetzt alle paar Wochen die 100km einfach auf mich nehmen um mein Kind zu sehen. für mich ist das nicht zumutbar diesen Weg dauernd zu fahren - allein schon die Kosten. Das sind 400km am Tag wenn ich ihn abhole und wieder heim fahre.
Was kann ich machen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41649 Beiträge, 14588x hilfreich)

Jede Umgangsregelung ist eine individuelle, allerdings haben sich auch langjähriger Erfahrung einige kindgerechte Usancen herausgebildet. Die Faustregel ist, mal ganz grob: je kleiner das Kind ist, desto kürzer und häufiger. Und das im Umfeld der Mutter oder wo das Kind sonst lebt. Je älter das Kind wird, desto länger sollte der Kontakt sein, kann dafür auch seltener sein. Das bedeutet, dass Du erst einmal etwas aufbauen musst. Das Kind muss Dich kennen lernen, es muss Vertrauen aufgebaut werden, und dann kann man das alles auf Wochenenden bei Dir oder wie auch immer aufbauen. Das mal so als grobe Richtlinie.

So, nun etwas konkreter: nur, weil Dich das Kind 2x gesehen hat, hat es doch gar nichts zu Dir aufgebaut, wenn es sich auch an Dich erinnern sollte. Und es hatte noch nicht die Chance, irgendein Urvertrauen zu Dir aufzubauen, Du auch nicht zu ihm. Das ist die Voraussetzung für längere Aufenthalte bei Dir.

Wie solltest Du vorgehen? Zunächst das Kind bei der Mutter besuchen, es mit raus nehmen, mit ihm spazieren gehen, auf den Spielplatz, in den Zoo, in die Eisdiele, was immer es da gibt. Es so daran gewöhnen, dass Du ein toller Typ bist, dem man vertrauen kann. Das erst einmal am Wohnort des Kindes ausbauen, und dann kommt der Punkt, wo Du es mit zu Dir nehmen kannst und es da übernachten kann. Das ist ein dem Kindeswohl entsprechender Plan.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18725 Beiträge, 10130x hilfreich)

Umgang mit Übernachtung vor Erreichen des Kindergartenalters ist eigentlich ziemlich unüblich und dürfte kaum durchsetzbar sein.

Das ist halt so, dass die Wege weit sind, wenn man wegzieht. Da muss man durch.
Wie schon geschrieben: Bei kleinen Kindern ist der Umgang häufig, aber kurz. Je älter das Kind, desto länger, aber auch weniger häufiger.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Benno96):
Das sind 400km am Tag wenn ich ihn abhole und wieder heim fahre.

Das ist nicht mal im Ansatz nachvollziehbar.
1+1 ist immer noch 2 ...



Zitat (von Benno96):
Aber ich finde dass das nur geht wenn er bei mir schläft und ich ihn länger sehe.

Da Experten das aber durchaus so sehen wie die Mutter des Kindes, wird man ohne die Zustimmung der Mutter das nicht durchbekommen.
Denn "ich finde" ist da nicht mal ansatzweise ein tragfähiges Argument.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41649 Beiträge, 14588x hilfreich)

Harry, Du bist zwar der bessere Rechner im Vergleich zu mir, das weiß ich nach den vielen Jahren. Aber, hier bin ich mal besser, was mein Selbstbewusstsein stärkt. Aber zur Sache. Der Fragesteller will 100 km fahren, um das Kind abzuholen, dann zu sich zu bringen, macht 100 + 100 km = 200. Und dann am selben Tag zurück, das macht dann noch mal 200 km.

Nur, es wird abgesehen von allem anderen nicht ein Gedanke drauf verschwendet, ob diese Fahrten auch nur im Ansatz kindgerecht sein könnten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dann zu sich zu bringen

Ok, dann passt das.



Zitat (von wirdwerden):
Nur, es wird abgesehen von allem anderen nicht ein Gedanke drauf verschwendet, ob diese Fahrten auch nur im Ansatz kindgerecht sein könnten.

Bin gar nicht auf die Idee gekommen, das er dann an dem einen Tag extra wieder nach Hause fährt, dachte das er den Umgang dort (in der Umgebung) wahrnimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Meine Expartnerin weigert sich ihn mir mitzugeben mit der Begründung, dass er mich nicht kennt und sie will dass der Umgang erst noch an ihrem Wohnort stattfindet bis wir uns besser kennen.


Absolut nachvollziehbar.

Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Sie will den Umgang erst aufbauen und ich soll jetzt alle paar Wochen die 100km einfach auf mich nehmen um mein Kind zu sehen. für mich ist das nicht zumutbar diesen Weg dauernd zu fahren - allein schon die Kosten.


Es war deine Entscheidung, vom Wohnort deines Kindes wegzuziehen.

Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Das sind 400km am Tag wenn ich ihn abhole und wieder heim fahre.


Wenn du vor Ort was mit deinem Kind unternimmst, sind es nur 200 Kilometer.

Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Was kann ich machen?


Nichts, denn die Mutter des Kindes sitzt in diesem Fall am längeren Hebel.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41649 Beiträge, 14588x hilfreich)

Mensch, es ist doch prima, wenn beide Elternteile ein Interesse am Kontakt haben. Deiner war bisher nicht so furchtbar ausgeprägt, hoffen wir mal im Interesse aller, dass sich das jetzt ändert. Und einfache Strecke 100 km, das ist doch wirklich nicht die Welt. Bin ich über Jahre täglich zwischen Wohnort und Job gefahren. Hat funktioniert, glaub es mir mal. Fang damit an, das Kind bei der Mutter zu sehen - nicht unter Aufsicht der Mutter - bau die Zeiten langsam aus, bis das Kind Dich gut kennt. Und dann spricht doch gar nichts gegen Übernachtungen bei Dir. Fakt ist nun mal, dass das Kind in dem Alter sehr auf ihre Hauptbezugsperson fixiert sind, Trennungen nur schwer verkraften und auch nicht verstehen. Dein Plan hat mit Kindeswohl wirklich gar nichts zu tun. Der Weg, den die Mutter aufgezeigt hat, ist derjenige, den auch die Gerichte im Streitfall vorschlagen. Also, nimm das Angebot an!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1584 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Unseren Sohn (1) habe ich seitdem 2mal besucht
Zitat (von guest-12329.12.2023 20:17:54):
Wir sind seit 8 Monaten getrennt


Ernsthaft? Du bist für deinen Sohn ein Fremder. Genauso wie z.b. eine entfernte Tante, die 2x im Jahr zu Besuch kommt. Wenn der Besuch zur Tür raus ist, hat ein 1-jähriger den wieder vergessen (wenn er nicht regelmäßig kommt).

Wie alle Vorredner: häufige, aber kurze Besuche. Irgendwann später dann vielleicht mal mit Übernachtung

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