Hallo zusammen,
ich möchte keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, sondern lediglich erfahren, ob meine Informationen korrekt sind:
Getrennt lebende Kindsmutter und -vater leben in verschiedenen Städten. Vor dem Umzug wurde dem Kindsvater ein Umgangsrecht mit einem Kleinkind eingeräumt.
Wie verhält es sich nun nach dem Umzug? Muss der Kindsvater immer anreisen? Welche Behörde entscheidet dies?
Ich habe gehört, dass die Entscheidung von Gemeinde zu Gemeinde oder Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen soll?!
Dank vorab!
-- Editiert Metzger80 am 07.02.2013 15:52
Umgangsrecht nach Umzug
7. Februar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 7. Februar 2013 | 15:51
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 25x hilfreich)
Umgangsrecht nach Umzug
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#1
Antwort vom 7. Februar 2013 | 18:04
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo
quote:
Ich habe gehört, dass die Entscheidung von Gemeinde zu Gemeinde oder Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen soll?!
Wenn es ein Urteil/Beschluss gibt dann ist dieses in der
ganzen BRD gültig.
Wer die Kosten tragen muss für den Umgang ist eine andere Sache
(Fahrtgeld und evtl. Übernachtungskosten.)
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 07.02.2013 18:05
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