Guten Tag,
ein Freund von mir hat ein 9 Monate altes "nicht-eheliches" Kind. Er hat mit der Kindsmutter eine 4 jährige Beziehung geführt und wohnt im Moment auch noch mit ihr zusammen.
Nun möchte er sich trennen und ist sich über die rechtliche Lage nicht sicher.
Ich habe mich im Internet bereits ein wenig informiert, dennoch sind Fragen offen.
Da er keine Sorgerechtserklärung unterschrieben hat, steht der Kindsmutter das Sorgerecht zu. Jedoch hat er ja, nach aktuellem Gesetz, ein Umgangsrecht.
Was nirgendswo im Netz zu finden ist:
Was genau muss er bei der Trennung tun bzw. beantragen, um das Umgangsrecht durchzusetzen. Und wie kann darauf reagiert werden, wenn die Kindsmutter den Umgang verweigern möchte?
Mir stellt sich die Sache so dar, dass mein Bekannter in einem solchen Fall, sein Kind lange Zeit nicht zu sehen bekommen würde. Auch der zeitliche Aufwand bei der Durchsetzung des Umgangsrechts ist mir nicht klar.
Vielleicht gibt es hier ja Erfahrungswerte aus euren Reihen.
Ich bedanke mich vorab für die Antworten.
Umgangsrecht "nicht-eheliches Kind"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Dass er sich trennen möchte hat er ihr vor 2 Wochen eröffnet. Dass sie nicht begeistert ist, ist klar. Sie hat ihm allerdings damit gedroht dass er sein Kind nicht mehr sehen wird usw.
Dennoch danke für die Antwort.
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Hallo,
quote:
Sie hat ihm allerdings damit gedroht dass er sein Kind nicht mehr sehen wird usw.
Und damit wird sie wohl durchkommen...:(
Wenn die Mutter das Kind verweigert, hilft, wenn nix mehr hilft und auch dann nicht immer, eine gerichtliche Umgangsregelung. Straff mit genauen Zeitangaben.
Trotzdem schaffen es umgangsverweigernde Mütter immer wieder, dass das Kind nicht zum Vater darf. Dann isses halt krank oder sonstwas.
Grüßle und viel Erfolg
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 07.12.2007 18:30:53
"Trotzdem schaffen es umgangsverweigernde Mütter immer wieder, dass das Kind nicht zum Vater darf. Dann isses halt krank oder sonstwas."
>>...und merken dabei leider nicht, wieviel mehr sie dem kind schaden als dem vater, dem sie wohl eigentlich "schaden" wollen...
nun, so weit ich weiß, können uneheliche väter in den ersten drei jahren des kindes nur ein paar stunden des kindes einklagen, dann ca. jedes zweite WE, hälfte der ferien und den jeweils zweiten tag an wichtigen feiertagen (ostern, weihnachten...)
wichtig ist, als vater präsent zu bleiben (so weit möglich), und die konzentration auf das kind zu setzen, zeigen, dass es einem wichtig ist, als vater weiter für das kind da zu sein etc.
dennoch scheint den müttern in solchen fällen leider einfach doch die macht (und evtl. dessen missbrauch) möglich zu sein...(s.anfang d. beitrags).
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