Umgangsrecht nicht leiblicher Vater

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go549761-67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht nicht leiblicher Vater

Hallo, ich bin seit fast 25 Jahren in einer Partnerschaft mit meiner Lebensgefährtin wir haben einen Sohn der dieses Jahr im Dezember 5 wird. Ich habe die Vaterschaft sofort anerkannt weil ich mir immer Kinder gewünscht habe. Wir haben kurz vor seiner Geburt ein Haus zusammen gekauft. Ich war bei der Geburt dabei und auch sonst jeden Tag, ich liebe den kleinen über alles. Das Problem ist, meine Partnerin hat mir ca. 3 oder 4 Monate nach seiner Geburt gesagt dass sie uns aufgegeben hat und das sie in den Niederlanden einen anonymen Vaterschaftstest gemacht hat der negativ war. Unser Sohn sei wohl das Ergebnis einer anonymen Befruchtung ebenfalls in den Niederlanden. Mir war das egal, der kleine war von der 1. Sekunde da ich ihn sah mein Lebensmittelpunkt. Ich habe nie einen eigenen Vaterschaftstest gemacht weil es mir egal ist. Ich bettelte darum das wir es versuchen zusammen zu bleiben. Jetzt über 4 Jahre später kann ich nicht mehr, bin am Ende. Ich lebe seit dieser Zeit mit meinem Sohn und Partnerin in einer Beziehung die man bestenfalls als WG bezeichnen kann. Ich habe fast 5 Jahre gekämpft ohne auch nur das kleinste bisschen zurück zu bekommen das man Beziehung nennen könnte. Ich glaube das ich mir langsam eingestehen muss nur ausgenutzt zu werden, da ich für alles aufkomme, ihren kompletten Lebensunterhalt obwohl sie ein eigenes Einkommen hat das sie für sich behält.
So viel zu meiner Situation.
Nun zu meinem Problem, ich habe riesen Angst meinen Sohn zu verlieren. Ich gehe davon aus, dass bei einer Trennung ein Vaterschaftstest unumgänglich ist, was passiert wenn er wirklich negativ ist? Verliere ich meinen Sohn?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert von go549761-67 am 22.06.2020 09:04

-- Editiert von Moderator am 24.06.2020 09:34

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7 Antworten
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#1
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben, dann sind Sie der rechtliche Vater! Man hat 2 Jahre Zeit, eine Vaterschaft anzufechten, wenn man davon Kenntnis erlangt. Diese Zeit ist verstrichen! Einen Vaterschaftstest wird es wohl nicht geben, aber Sie müssten für ihr Kind Unterhalt leisten. Lediglich das Kind kann mit 18 Jahren dann noch die Vaterschaft anzweifeln und anfechten.

Sirko

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#2
 Von 
go549761-67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sirko1975,

Danke für die schnelle Antwort. Unterhaltszahlungen sind mir egal, sie sind für meinen Sohn und für den gebe ich mein letztes Hemd. Wichtig ist mir, dass mir bei einer Trennung nicht das Umgangsrecht entzogen wird. Am liebsten hätte ich zwar das alles wieder gut wird, aber Hoffnung stirbt nun mal irgendwann.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Bei einer Trennung wird überhaupt nichts entzogen.

Bei einer Trennung ist es eure Pflicht als Eltern über den weiteren Aufenthalt eures Kindes zu bestimmen. (Sofern du auch das gemeinsame Sorgerecht hast, wovon ich mal ausgehe!?)

Du hast also nicht nur ein Umgangsrecht, sondern kannst auch der zukünftige alleinige Betreuungselternteil des Kindes sein. Werdet ihr euch darüber nicht einig, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich würde dir, wenn du sicher bist das es zu der Trennung kommt, schon heute raten einen Anwalt und vielleicht sogar das Jugendamt hinzu zuziehen.

Eine Trennung ist für alle Parteien eine Extremsituation. Gerade für das Kind, aber auch für beide Eltern. Und irgendwie hört es sich so an, als ob die Beziehung eher einseitig verlaufen ist.

Du solltest dich informieren, wie du auch Probleme während der Trennung reagieren kannst / solltest. Ich würde das auch erstmal nicht gegenüber der Mutter informieren. Spiel die Trennung mal im Kopf durch: ihr habt gemeinsam ein Haus: werdet ihr dort nach der Trennung zusammen weiter leben? Wer zieht aus?

Wer kümmert sich um das Kind? wer betreut es? Wie soll der Umgang nach der Trennung funktionieren? Das Kind kann nicht gleichzeitig in zwei Haushalten leben. Du wirst das Kind vermutlich nicht mehr jeden Tag sehen können.

Und was passiert bei extremen Reaktionen? Fieses Beispiel: Die Mutter eröffnet dir, das sie nun 600km weit weg ziehen will um woanders neu anzufangen? Wie reagierst du? Sowas kommt leider vor.

Aus meiner Erfahrung: Sei vorbereitet. Und dazu brauchst du jemand der die rechtliche Seite beurteilt - einen Anwalt - und ggfs. das Jugendamt zur Meditation.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

ich muss smogman zustimmen. Entzogen wird gar nichts. Des Weiteren kann ich sagen, dass ich ähnliche Erfahrungen sammeln musste. Im August 2004 kam unsere Tochter, Dezember 2004 wurde geheiratet und Vatertag 2005 fragte mich meine Ex, warum ich Vatertag feiern würde, denn ...

Mittlerweile bin ich glücklich geschieden und beide Kinder wohnen bei mir. Unterhalt beziehe ich als Vorschuss vom Staat und die Mutter ist neu verheiratet und diese Ehe ist ohne Kinder.

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie sollten sich sehr zeitnah bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Der berät Sie dann bezüglich Vaterschaft(sanfechtung), Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt.

Als rechtlicher und sozialer Vater haben Sie ein problemloses Umgangsrecht. Dem kann die Mutter nicht entgegenhslten, dass Sie nicht der biologische Vater sind (wenn das denn überhaupt stimmt). Unter Umständen (und das ist vor allem eine Beweisfrage) kann sie aber die rechtliche Vaterschaft (noch) anfechten. Dann sieht es vielleicht schon schlechter aus. Aber immerhin würd die (erfolgreiche) ANfechtung der Vaterschaft (egal durch wen) die Unterhaltspflicht entfallen lassen.

Über die Abstammung des Kindes würde ich vorerst keine Kommunikation mehr mit der Mutter führen. Die Beratung beim Anwalt hat Prorität.

Haben Sie damals eine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben, also das "Sorgerecht geteilt"?

Der ganze Sachverhalt klingt für mich übrigens etwas sehr "ungewöhnlich". Das gilt für Ihre Beziehung, die (angeblichen) Umstände der Zeugung und Ihren Umgangs damit. Aber das ist natürlich Ihre persönliche Angelegenheit.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von go549761-67):
Wichtig ist mir, dass mir bei einer Trennung nicht das Umgangsrecht entzogen wird.


Haben Sie schon eine Vorahnung, dass die Mutter dies anstreben wird? Oder hat sie schon was in diese Richtung geäußert?

Wenn Sie grundsätzlich ein gutes/normales Verhältnis zur Mutter haben, können Sie ja vielleicht einfach mit ihr drüber reden und Ihre Bedenken äußern.
Wenn die Mutter sofort schwere Geschütze auffahren sollte, könnte man auch den dann wegfallenden Unterhalt erwähnen.

car4000

-- Editiert von car4000 am 24.06.2020 10:52

Signatur:

- car4000 -

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