Hallo alle zusammen,
es gibt da ein paar Fragen, die mir sehr wichtig sind. Ich habe mit meiner Ex ein gemeinsames Kind, wir waren NICHT verheiratet. Nun lässt sie mich, seit ich wieder in einer festen Beziehung bin, das Kind nur noch selten sehen (wenige Stunden pro Woche) und hat mir den Umgang schon oft ganz verweigert, sodass ich schon etliche Male zum Jugendamt deswegen gehen musste. Wirklich geholfen wurde mir von dort aus aber nicht. Die KM wurde dann nur jedesmal von ihnen in Kenntnis gesetzt, dass sie den Umgang nicht GANZ verweigern dürfe, aber mehr ist bisher nie passiert. Anmerken muss ich auch noch, dass die paar Stunden pro Woche, (ca. 5-6, manchmal auch weniger), sofern sie sich daran hält, mündliche Absprachen zwischen mir und der KM sind, mehr gesteht sie mir nicht zu, obwohl sie hierzu keinen vernünftigen Grund nennen kann.
Meine Tochter (4 Jahre) ist wirklich gerne bei uns und erwähnte auch schon selber, dass sie gerne bei uns übernachten würde, aber wie gesagt, die KM interessiert das nicht. Nun weiss ich, dass Kinder in diesem Alter noch nicht mitbestimmen dürfen und die KM mir dies deswegen auch verweigern kann, aber gibt es wirklich überhaupt keine Möglichkeit für mich, dennoch ein geregeltes Umgangsrecht zu bekommen? Das Familiengericht könnte einen Antrag von mir doch aus dem Grund ablehnen, da das Kind noch sehr jung ist, oder?
Meine nächste Frage bezieht sich auf den Unterhalt. Natürlich zahle ich diesen fleissig und bin auch der Meinung, dass das Geld dem Kind in jedem Falle zusteht. Da meine jetzige Freundin aber keine Arbeit findet und ich so der Einzige bin, der Geld verdient, wird es für uns oft knapp, durch den Monat zu kommen. Dazu kommt, dass meine Ex nicht arbeiten gehen will. Sie hätte laut eigener Aussage schon ein paarmal Arbeit haben können, hatte diese aber immer abgelehnt, weil sie ihr nicht gefiel. Außerdem lebt sie seit mehr als 2 Jahren in einem ehelichen Verhältnis und ihr Freund geht einer festen Beschäftigung nach. Bin ich trotz der ganzen Kriterien dazu verpflichtet, den vollen Unterhalt zu zahlen, oder kann ich einige dieser Punkte geltend machen, damit der Unterhalt etwas gesenkt werden kann?
Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.
Umgangsrecht u. Unterhalt für Kind
Notfall oder generelle Fragen?
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Guten Tag...
soweit es bei Ihnen ständig zu Schwierigkeiten bzgl. des Umgangsrechts kommt, wäre Ihnen anzuraten einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes zu stellen oder durch eine(n) Rechtsanwalt/- anwältin stellen zu lassen. Ihnen steht ein geregeltes Umgansrecht zu!
Da Sie nur den Kindesunterhalt bezahlen, ist das Einkommen Ihrer Exfreundin unbeachtlich. Diese leistet ihre Unterhaltsverpflichtung durch sog. Naturalunterhalt. D.h. Sie können Ihrer Unterhaltsverpflichtung insoweit nicht entgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Tesche
Rechtsanwältin
Guten Tag Frau Tesche,
vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten
Wenn ich einen Antrag ans Familiengericht stelle, was muss in diesem alles aufgeführt sein? Weiss das vielleicht auch jemand?
Grüße Don
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